Widerrufsrecht bei Falschlieferung

JackA

Fleet Admiral
Registriert
Feb. 2005
Beiträge
22.409
Servus,

Mir wurde eine falsche Grafikkarte geliefert, um exakt zu werden:
GTX 1060 Custom mit Dual-Lüfter bestellt und eine minderwertigere GTX 1060 mit niedrigerer Taktung, schlechterer Kühlung und schlechterem Wiederverkaufwert bekommen. Beide kommen aber von der selben Firma (Manli).
Nachdem ich sofort mit dem Shop Kontakt hatte und entsprechende Bilder einreichte, geht das jetzt scho ne Woche hin und her, doch wirklich klären tut sich nichts. Ich würde ja auch die schlechtere GTX 1060 behalten, wenn man mir mit dem Preis entgegen kommt, das wurde auch so von mir mitgeteilt.
Da die Grafikkarte aber nur nutzlos hier rum liegt, kann ich natürlich noch nicht sagen, ob ich die überhaupt behalten will. Wie läuft das dann mit den 14 Tagen Widerrufsrecht, wenn allein mehr als 2 Wochen für nen Reklamationsfall benötigt wird (ich denke ja, dass sich das noch ziehen wird)?
Und ab welchen Zeitpunkt sollte ich den Paypal Käuferschutz einschalten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Verhandlungen haben keinen Einfluss auf die Frist der Widerrufs. Du musst Dich da schon entscheiden. Willst Du sie behalten, oder eben nicht.

Der Käuferschutz ist im diesem Fall gar keine Option. Warum auch? Die Sache ist doch eindeutig. Falsche Lieferung, sende sie zurück. Fertig. Was hat da der Käuferschutz von Paypal mit zu tun?
 
Die 14 tägige Widerrufsfrist beginnt nach §§ 356 II Nr. 1a, 187 I BGB am Tag nachdem du die Grafikkarte erhalten hast zu laufen und endet somit auch nach diesen 14 Tagen.

Eine Reklamation ändert daran gar nichts. Diese stellt kein Widerruf dar.

Es handelt sich bei dir um einer Falschlieferung, also um einen Sachmangel im Sinne des § 434 III Alt. 1 BGB. Somit ist hier das Mängelgewährleistungsrecht der §§434 ff. BGB einschlägig.

Genauer die Rechte des § 437 BGB. Das heißt du kannst Nacherfüllung verlangen, am besten mit der Setzung einer 14 tägigen Frist. (Der Rücktirtt erfordert die Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung).
Sollte die Frist ohne erfolgreiche Nacherfüllung verstreichen kannst du nach §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Alternativ kannst du wenn du die Grafikkarte dann doch behalten willst nach §§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 441 BGB auch den Kaufpreis mindern. Es muss aber immer die Möglichkeit der Nacherfüllung für den Verkäufer bestehen, außer er Verweigert die Nacherfüllung komplett, dann braucht es auch keine Fristsetzung und es kann sofort zurückgetreten bzw. gemindert werden.
 
Wo Du schon den Wiederverkaufswert ansprichst ...

Falls Du mal einen Garantiefall haben solltest, wirst Du schon auf Grund der Diskrepanz zwischen Rechnung und Artikel eventuell Probleme bekommen.

Ergo ...
Anderer Artikel geliefert als bestellt bzw. auf Rechnung angegeben ---> Ware umgehend zurückschicken und korrekten Artikel liefern lassen.

Das hat auch mit Widerruf im Grunde nichts zu tun, denn Du hast Deine Ware ja noch gar nicht erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wen es interessiert noch zur Ergänzung:

Betrachtet man die gelieferte Sache nicht als "mangelhaft", sondern "etwas anderes als das, was geschuldet ist" (siehe dazu auch hamju63's treffende Formulierung in #5 ;)), dh als sog. aliud, beginnt nach herrschender Meinung die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen.

Die Verhandlungen bezüglich der tatsächlich gelieferten Karten stellen danach auch keine Reklamation dar, sondern klassisch eine Verhandlung über den Kaufpreis im Rahmen eines eigenständigen Vertrags.

Natürlich kann man sich solche Diskussionen sparen - erstens, ob man sich dieser "herrschenden Meinung" anschließen will, und zweitens, ob man die Sache als aliud betrachten will. Vielleicht sollte man lieber einfach "widerrufen" und alles auf Neu stellen. Wenn das Kind allerdings erst einmal in den Brunnen gefallen ist, wäre das mE noch ein gangbarer Weg.
 
Zurück
Oben