eBay Preisvorschlag versehentlich angekommen Käufer besteht auf Erfüllung

aston12

Lt. Junior Grade
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Servus,

Habe bei eBay ein Laptop eingestellt, für 600€ Soforkauf, Preisvorschlag als Option. Nun habe ich heute früh ein Preisvorschlag über 400 erhalten und Thema es war noch so früh unso versehen auf Akzeptieren gedrückt. Danach wurde mir dies sofort klar und habe sofort eine Anfrage auf Abbruch des Verkaufes geboten. Käufer hat jedoch 2h später das Geld per Paypal geschickt und besteht nun auf Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz für eben so ein Laptop.

Kann ich als Verkäufer da irgendwas tuen oder sind mir da bin die Hände gebunden? Wäre schön sehr ärgerlich.

Wäre super wenn ihr irgendwie eure Meinung dazu geben könntet.
 
Du hast dein Laptop für 400€ verkauft. Was willst du da noch von uns hören? Es gibt kein "versehentlich auf dem Knopf gedrückt". Von daher leider Pech gehabt.
 
Das fällt unter PP Persönliches Pech.

Du hast mit dem Käufer einen Kaufvertrag geschlossen und jetzt musst du liefern.
 
Das dürfte man wohl als Lehrgeld abschreiben.
 
Machs wie die Online Shops und fechte den Vetrag an.
Die machen das auch bloß wenn sie Lockangebote raushauen und es ihnen dann doch nicht passt^^

Auch wenn der Kunde mi PP gezahlt hat, der sieht seine Ware nicht.
 
Bei versehentlichem Verklicken kann man anfechten. Vielleicht machst du das.
 
Anfechten? Du bist lustig. Versuchst du das bei mir abzuziehen, dann bekommst du Post von MEINEM Anwalt.

Ich erinnere daran, dass sogar schon Autos für EINEN EURO verkauft werden MUSSTEN.

Der Kaufvertrag wurde mit dem Akzeptieren des Preisvorschlages geschlossen.
 
Gilt die Erfüllung auch wenn man offensichtlich einen Preisfehler gekauft hat? Z.b. wenn Verkäufer versehentlich einen Artikel zum Sofort-Kauf für 1 Euro erstellt hat welcher normalerweise 200x soviel kostet. Hat man dann immer noch Recht auf Lieferung wenn man per Paypal bezahlt hat?


Ich mein Dummheit schützt vor Strafe nicht , oder? Wenn man so einen Fehler macht muss man auch dafür gerade stehen.
 
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Wo die Verkäufe für einen Euro auch vor Gericht bestätigt wurden, lag das daran, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anfechtung nicht bejaht wurde. Hier haben wir es dagegen plausibel mit einem Irrtum tun; ich würde die Anfechtbarkeit also bejahen.

Im nachgefragten Fall des Ein-Euro-Sofortkaufs liegt ebenfalls auf der Hand dass es sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit um einen Irrtum handelt. Anders bei einem Euro als Startgebot.

Wenn sich jemand wirklich irrt (und nicht einfach bloß Reue vorliegt), schaut man gerechterweise schon, ob man den Irrenden wirklich am Vertrag festhalten muss.
 
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Hm hat mich nur gewundert, das der Verkäufer in der Lage war mit Bestätigung von Ebay den Verkauf direkt wieder abzubrechen. Den Euro hat er mir dann wieder zurück - überwiesen über Paypal. In der Beschreibung des Artikels stand auch " hier bieten sie auf den Artikel " und er hatte Sofortkauf 1 € naja ich hab es dann sein gelassen und es ins Leere laufen lassen. Also theoretisch hätte ich auf den Artikel bestehen können ? Aber mit Anwalt und Gericht drohen so Assi bin ich dann doch net bei dem Preisfehler.



- Ja ich sehe das so ähnlich wie Droitteur - Es handelte sich ganz offensichtlich um ein Irrtum
 
Droitteur:
Deine Aussage gesagt dann im Endeffekt nur, dass ich in Zukunft bei ebay mit Preisvorschlag nicht gekauft habe, auch wenn dieser akzeptiert wurde, weil der Verkäufer sich dann darauf rausreden kann "aus Versehen" auf akzeptieren geklickt zu haben. Im Zweifel wars dann der böse Praktikant, oder eine nicht authorisierte Person, um bei Plausibel zu bleiben. Und WO genau soll das dann enden, deiner Meinung nach?
 
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Wenn der Verkäufer anficht, weil er sich geirrt hat, dann kann anfechten. Aber das geht natürlich nicht bis zum St. Nimmerleins-Tag und der Anfechtende macht sich prinzipiell schadensersatzpflichtig. Ein Kaufvertrag kommt also schon erst mal zustande.

Bei Ein-Euro-Sofortkäufen sieht aber auch das wieder anders aus :D wenn ein Fehler dort in hohem Maße offensichtlich ist, kommt noch nicht einmal ein Vertrag zustande.

Fairerweise endet das dann so wie bei @Chaserheart ;)
 
Aha, so werden wir schon wesentlich eher einig.
 
Das freut mich ^^

PS: aber dass wir uns nicht falsch verstehen - der Schadensersatzanspruch im Ausgangsfall dieses Threads besteht nicht in den Kosten eines vergleichbaren Laptops ("Erfüllungsinteresse"), sondern lediglich in den Kosten, die aus dem enttäuschten Vertrauen in den Vertrag folgen ("Vertrauensschaden").
 
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Droitteur schrieb:
Wo die Verkäufe für einen Euro auch vor Gericht bestätigt wurden, lag das daran, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anfechtung nicht bejaht wurde. Hier haben wir es dagegen plausibel mit einem Irrtum tun; ich würde die Anfechtbarkeit also bejahen.

Wenn sich jemand wirklich irrt (und nicht einfach bloß Reue vorliegt), schaut man gerechterweise schon, ob man den Irrenden wirklich am Vertrag festhalten muss.

Wieso haben wir es hier plausibel mit einem Irrtum zu tun? Wer weiß denn, für welchen Preis der Verkäufer letztendlich bereit ist, dem Verkauf zuzustimmen, außer dem Verkäufer selbst?! 400€ und 600€ sind ja jetzt nicht soo weit auseinander, dass man davon sprechen kann, es sei plausibel ein Irrtum gewesen. Bitte nicht falsch verstehen, ich zweifele die Geschichte nicht an, und es tut mir auch Leid für den TE, aber ich denke die Möglichkeit zurAnfechtung auf Grund eines Irrtums liegt hier nicht vor.
 
Klar, du hast verkauft.
Also da wirst du jetzt durch müssen.
Eventuell kann man mit dem Käufer vernünftig reden, was aber nicht möglich sein wird.
Eventuell kannst du glaubhaft nachweisen, dein Sohn hat auf akzeptieren gedrückt.
 
while (true) schrieb:
400€ und 600€ sind ja jetzt nicht soo weit auseinander, dass man davon sprechen kann, es sei plausibel ein Irrtum gewesen.
Zudem wurde "Preisvorschlag" (= man ist gewillt den Artikel auch [deutlich] günstiger zu verkaufen) als Verkaufsoption genommen. An der Stelle gab es beim Einstellen zudem auch eine Sicherheitsoption: Man hätte einstellen können, was als Preis nicht in Frage kommt und entsprechend automatisch abgelehnt wird.
 
PS: aber dass wir uns nicht falsch verstehen - der Schadensersatzanspruch im Ausgangsfall dieses Threads besteht nicht in den Kosten eines vergleichbaren Laptops ("Erfüllungsinteresse"), sondern lediglich in den Kosten, die aus dem enttäuschten Vertrauen in den Vertrag folgen ("Vertrauensschaden").

@while: die Plausibilität folgere ich hier daraus, dass sofort wegen des Irrtums reagiert wurde. Die Plausibilität muss sich nicht etwa auf einen wie auch immer geartet "falschen" Preis beziehen (gibt ja auch Willenserklärungen ohne Preis, die gleichfalls anfechtbar sein können), sondern auf den inneren Vorgang des Sich-Irrens. Der Anfechtende muss sich also glaubhaft geirrt haben. Und du glaubst ihm schließlich auch, nicht wahr? ;)
 
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