Person die Nutzung von mir erstellten Fotos verbieten?

MrMorgan

Admiral
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Moin Moin,

hab da mal eine Frage. Und bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn etc.

Mich interessiert die rechtliche Lage dieses Anliegens.

Ich habe von meiner Ex-Freundin die letzten 2 Jahre mehrere Shootings gemacht (natürlich ohne Verträge etc).

Kann ich ihr nach der Trennung verbieten, diese Bilder öffentlich zu stellen als Urheber der Fotos?

Wenn ja, wie leite ich das in die Wege, wie liegt hier die Beweislast das die Bilder von mir erstellt wurden?

Wie gesagt, bitte keine Sprüche warum, wieso weshalb etc, ich möchte nur wissen ob ich ihr die, zumindest öffentliche Nutzung (Facebook etc) der Fotos verbieten kann.

Danke
 
Ohne Vertrag denke ich dass Du es nicht verbieten kannst, wenn Du ihr die Bilder einfach so überlassen hast und sonst keiner außer sie drauf ist. Andersrum - sie als abgebildete Person - könnte Dir verbieten diese Bilder zu nutzen, wenn sie keine eindeutige Einwilligung dafür gegeben hat.
 
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ich möchte die Bilder nicht nutzen...

Mir gehts nur um die von mir oben beschriebene Nutzung Ihrerseits
 
Hmm, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du der Fotograf warst... kannst du nicht machen. Du kannst ihr die Verwendung allerdings als Urheber untersagen so du es nachweisen kannst (Unbearbeitete Originale z.B.). Letztlich "in die Wege leiten" kann das aber nur ein Anwalt... ob es das wert ist...

Gib bei Google mal "der-fotograf-und-sein-urheberrecht" ein :)
 
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sorry @trigget aber hast du meinen Beitrag verstanden? ;)

Ich möchte IHR die Nutzung des von mir erstellten Bildes verbieten... ich möchte NICHT ungefragt Bilder VON IHR veröffentlichen
 
trigget, text nochmal lesen....

da du es nicht beweisen kannst, dass es deine fotos sind, hast du überhaupt keine handhabe in der situation.
 
wie beweist man das i.d.R.?

Nur durch vertragliche Schriftstücke? Die orginial RAW Daten sind natürlich in meinem Besitz.
 
Also ich denke solange du nicht beweisen kannst, dass du Urheber der Fotos bist (was schwierig bist unmöglich ist in der Situation) kann sie die nutzen wie sie lustig ist

RAW-Daten sind nicht fälschungssicher, kannste vergessen. Ohne schriftliche Geschichten hast du nichts in der Hand. Und mal ehrlich, Ex hin oder her aber wegen nen paar Fotos Stress machen und der noch eins rein würgen? Fällt für mich nen bisschen unter die Kategorie Kindergarten
 
Wenn sie auf den Bildern ist und sie die Bilder in ihren Händen hält und Du nichts geregelt hast, dann kann sie damit machen, was sie meint machen zu müssen.
 
durch verträge oder zeugen
 
ok danke für eure Meinungen
 
Du hast ihr damals gesagt, dass sie die behalten kann. Sagt sie dann halt einfach. Zumal ihr auch zusammen gewesen seid = du hast keine Chance.

OT: Wie verbittert bist du bitte?
 
Ihr würdet beide vor Gericht stehen, eure Geschichten erzählen und da wird dann entschieden. Hab aber keine Ahnung wie stark man den Besitz der RAW Dateien wertet.

Selbst wenn du aber beweisen kannst, dass du der Urheber bist, wirst du geschenkte Bilder nicht zurücknehmen können. Damals hattest du sie ihr ja geschenkt. Ein Verbot sie kommerziell zu nutzen bekommst du aber vielleicht. Wenn sie also mit den Bildern Werbung macht und dadurch Geld verdient, kann man das schon verbieten, vermute ich.

Wenn das wirklich wichtig ist, dann solltest du aber bei diesen Onlinehilfen bei Anwälten nachfragen.
 
ne passt schon danke. Die "Beweggründe" für meine Frage sind hier irrelevant.
 
http://www.fotorecht-aktuell.de/model-release/

Als Fotograf speichert man seinen Namen in den IPTC Daten des Bildes. Dann kann man belegen, dass man als Fotograf diese Bilder gemacht hat. Zusätzlich am Besten noch einen Vertrag und/oder den Beleg für den Auftrag des Shooting. Grundsätzlich ist der Fotograf Urheber des Bildes. Das wärst dann du. Das Urheberrecht schützt das eigene Werk.

Aber ... du hast nix. Die Bilder können per Selbstauslöser entstanden sein. Ich kann die Bilder auch gemacht haben :rolleyes:. Außerdem fällt dir das jetzt ein, ganz plötzlich.
Und dann gibt es noch Lichtbildwerke – diese zeichnen sich durch die „persönliche geistige Schöpfung“ aus – und einfache Lichtbilder.
Kommt also darauf an, wie die Bilder aussehen.

Sicherheit gibt dir ein Anwalt und später ein Gericht. Einfach so verbieten kannst du es nicht.
 
Es geht um das schlichte Posten des Bildes auf Facebook oder so.
 
Rein rechtlich bist du der Urheber und damit liegen die Rechte bei dir. Du kannst es ihr verbieten. Wenn die die RAW-Dateien hast, dann ist die Sache der etwaigen Beweise auch auf deiner Seite.
 
Rein rechtlich ist die Sache von der Grundlage her klar: Das Urheberrecht ist in Deutschland ein Persönlichkeitsrecht. Wenn du ihr keine Nutzungsrechte (Nicht: Urheberrechte, die sind nicht übertragbar!) übertragen hast, dann kannst du es ihr theoretisch verbieten.

Problem ist natürlich die Beweislast. Abgesehen davon würde wohl jeder findige Anwalt argumentieren, dass du ihr die Nutzung erlaubt hast, wenn auch ohne schriftlichen Vertrag. Du bist ja vor eurer Trennung auch nicht dagegen vorgegangen, hast es also zumindest gebilligt.

Die nächste Frage wäre dann auch, ob es hier um private oder kommerzielle Nutzung geht. Wenn du die Bilder für sie privat gemacht hast und sie die plötzlich kommerziell nutzt, z.B. um sich als Model zu bewerben oder sie auf ihrer Homepage für Dienstleistungen nutzt - dann wäre deine Handhabe besser.

Dann wiederum die Frage, ob du die kommerzielle Nutzung nicht vorher schon erlaubt bzw. geduldet hast.

Wie immer gilt: Alles ohne Gewähr, dies ist meine Ansicht anhand bestimmter Erfahrungs- und Bildungswerte. Verbindliche Rechtsberatung darf und wird dir nur ein Anwalt geben!
 
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ein profi fotograf sollte deswegen immer ein wasserzeichen auf den bildern hinterlassen um nachzuweisen, das er der urheber ist.

mMn hast du ohne schriftstücke oder wasserzeichen deine nutzungsrechte abgetreten. einzig eindeutig ist in dem fall wohl nur die person die auf dem foto drauf ist, was deine ex ist.
raw dateien kann man auch kopiert haben, z.b. du von ihrem PC und ist daher strittig.

eindeutig kann dir das aber niemand beantworten, nur ein richter, der das entscheiden muss.


@off-toppic
ex hin oder her, nutzung der bilder verbieten.... :rolleyes:
zudem sollten die gerichte besseres zu tun haben, als über so etwas entscheiden zu müssen ;)
 
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