Facebook Likes können Straftatbestand erfüllen!

Es geht hier doch um einen Entscheidung in der Schweiz?

Eine vergleichbare Entscheidung ist damit in Deutschland zwar zweifelhaft, aber dennoch nicht ausgeschlossen. Insofern gilt es auch im Internet, bezüglich der eigenen Aussagen und Aktionen Vorsicht zu bewahren und dieses nicht als rechtsfreien Raum zu betrachten.

Und sicherlich, man sollte aufpassen was man auf FB oder anderswo mit "gefällt mir" abliked.
 
Ja, echt heftig. Man darf nicht einfach wahllos andere beleidigen. Unerhört.
 
Hier mal Mitteilung vom Bezirksgericht Zürich zum Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist:

http://www.gerichte-zh.ch/fileadmin...teilungen/Bezirksgericht_Zuerich/GG160246.pdf


Der Kläger - mir kommt es vor er ist jemand, der auch gerne mit Dreck um sich wirft - scheint recht klagefreudig zu sein: https://de.wikipedia.org/wiki/Erwin_Kessler

Da ich ja nur Laie in Rechtsfragen bin kann ich ohne Furcht zugeben, dass mir das etwas seltsam vorkommt und das ganze nicht mit meinem unbedarften Rechtsverständnis korreliert. Abgesehen von der/den direkten Beleidigung(en) ist bzw. kann ein passives Unterstützen (es sei mal dahingestellt in welcher Form, also klatschen, johlen, "like"-Button drücken, lachen?, etc.) einer Beleidung ausgeführt durch einen Dritten eine Straftat sein? Ich hätte das nun irgendwo zwischen Kindergarten und Schadenfreude einsortiert aber man lernt ja nie aus...
 
Das ist kein passives Unterstützen, sondern ein aktives Zueigenmachen.
 
einfaches Beispiel: jemand verherrlicht den Holocaust.
Jeder der auf "Gefällt mir" Drückt, teilt diese Meinung.

Tja, Pech gehabt.
Die Entscheidung der Schweiz "Gefällt mir!"
 
Würde ich auch sagen. Ein

daumen-hoch-zeichen_318-63754.jpg

zu dieser Entscheidung. Widerspricht aber eher der deutschen Mentalität. Da gilt ja eher, der deutsche an sich muss vor sich selbst geschützt werden.
 
Und trotzdem würde ich die Beiträge liken, die ich eben liken möchte. ;)
 
Eine Entscheidung von einem Bezirksgericht, d.h. vergleichbar mit dem Amtsgericht bei uns. Deren Urteile haben keinerlei orientierende Wirkung für andere Gericht, was nämlich erst bei Urteilen von sog. Obergerichten der Fall ist. Ergo kann man das ganz gelassen sehen.
 
@snickii, wenn du man was wie den Holocaust/ISIS etc liked, würde ich mir Gedanken machen. Von daher finde ich dieses Urteil ok
 
In Deutschland muss man mit den Likes aber auch aufpassen.

Es ist ja auch schon ein Arbeitnehmern entlassen worden, weil er bei einem Beitrag von der Freundin geliket hat, indem die Freundin über seinen Chef hergezogen ist.
 
Zurück
Oben