Gtx 1080 RMA

Philip_87

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Hallo zusammen, vor 1 Monat meine GTX 1080 Super Jetstream ist kaputt geworden.
Ich habe die Grafikkarte mit der OVP und der sonstigen Peripherals zu Alternate zurückgesichickt.
Vor ein paar Tage habe ich eine andere Grafikkarte bekommen aber ohne die OVP aber mit einer Verpackung
von einer Asus strix motherboard.
Die Begründung von Alternate war:

Es tut uns Leid für die Unannehmlichkeiten.
Der Hersteller sieht die Originalverpackung eines reines Verpackungsmaterial, Ihre Verpackung
wurde bestimmt entsorgt und bei versandt gegen eine andere ausgetauscht.


und als ich fragte ob die neue Karte die ich bekommen habe hat eine Garantie, die Antwort war:

Nein, die Garantie bezieht sich auf das Datum der Ursprungsrechnung.

Ich wollte euch fragen ob jemand ähnliche Erfahrung hat und ob es legal ist.

Danke im Voraus
 
Hallo,

Ich kenne genau dieses Verhalten von Alternate. Zwecks Garantie wurde mir das Gleiche gesagt, und zusätzlich hieß es noch, es sei Herstellerbedingt ob neue Garantie oder nicht. Nun ich hab zu nem anderen Lieferanten gewechselt und siehe da, immer neue Garantie, neue Verpackung und keine Probleme mehr. Aber wegen deiner Frage, ja es ist "normal" bei ALTERNATE! Ob es den Gesetzen zustimmt, ist ne andere Frage.

Grüße
 
Ja, alles normal und legal.
 
1.) Du bist als Käufer ja auch nicht verpflichtet, die Verpackung zu behalten und kannst die RMA mit jeglicher eigener Verpackung (natürlich entsprechend gesichert) durchführen.

2.) Du hast wahrscheinlich eine andere "reparierte" GTX 1080 zurückbekommen, deshalb fehlt vermutlich die Originalverpackung (und Alternate hatte wohl gerade einen Leerkarton von Asus Vorort).

3.) Bei einen "Garantietausch" gilt in der Regel immer das Datum der Ursprungsrechnung und es fängt kein neuer Garantiezeitraum an.


Und ja. Das ist absolut rechtens. Du hast keinen Anspruch auf Neuware.


Ich habe vor zwei Wochen z.B. auch meine Tastatur umgetauscht, weil mir aufgefallen ist, dass der "einseitige" Magnet der Handballauflage doch nicht normal ist (Vergleich in einer Filiale). Hatte die Option: Rücknahme durch Kaufpreiserstattung - oder Umtausch gegen Neuware (in dem Fall, weil durch Händler) aber eben ohne neue Rechnung (nur Umtauschbeleg) und damit => Garantie und Gewährleistung auf Kaufdatum.

Habe bewusst Option 2 gewählt, weil Option 1 mich 13 Euro gekostet hätte, weil die Tastatur inzwischen teurer war ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich auch als korrekt und legal - der Händler / Hersteller hat 2 (oder waren es 3?) Versuche nachzubessern.

Erst danach kann man das Geld zurück fordern oder eine komplett Neue verlangen
 
Bei technisch aufwendigen Produkten 3 Versuche :)

Bei Grafikkarten wird eine Nachbesserung aber wahrscheinlich oftmals als unzumutbar angesehen und einfach ausgetauscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
xLuxSoldi3Rx schrieb:
immer neue Garantie

Welcher Hersteller macht denn sowas?
Und noch viel spannender: welcher Lieferant gibt Garantie?
 
@xLuxSoldi3Rx Rück mal raus deinen Geheimtipp, und wie oft geht bitte etwas kaputt bei dir, dass du solche Aussagen machen kannst.
Alternate wickelt in dem Falle ja nur die Garantie für dich ab, die Rahmenbedingungen legt der Hersteller fest.
 
"Bei technisch aufwendigen Produkten 3 Versuche "

Tatsächlich? Ich kenn das nur mit 2 Versuchen. Sollte der Fehler ein drittes Mal auftauchen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Wichtig hierbei ist, dass es sich immer um DENSELBEN Fehler handeln muss...

Der Händler kann also fünf oder sechsmal oder noch öfter ausbessern, solange die Fehler nicht dieselben sind...
 
Ich muss aber trotzdem sagen das ich das unverschämt finde und ein Grund nicht bei Alternate zu kaufen (hatte da auch schon Reklamations Probleme bzw. Reklamations abzocke...)

​Ich will meine 600/800 xyz Grafikkarte bestimmt nicht in einem Random Karton zugeschickt bekommen.
​Da habe ich besseren Support von gebrochen Englisch sprechenden Chinesen bekommen.
 
Stormfirebird schrieb:
@xLuxSoldi3Rx Rück mal raus deinen Geheimtipp, und wie oft geht bitte etwas kaputt bei dir, dass du solche Aussagen machen kannst.
Alternate wickelt in dem Falle ja nur die Garantie für dich ab, die Rahmenbedingungen legt der Hersteller fest.

Ich betreibe ein Unternehmen mit Handelsermächtigung. Somit kaufe ich viel beim Lieferanten (Alternate & Co.) ein als Business Partner, und verkaufe mit meiner eigenen Garantie wieder weiter. Da kommt es schon mal vor, dass Kunden ab und zu mal ein Defekt bei mir melden und ich den Umtausch gewährleisten muss. So kontaktiere ich also meinen Lieferanten/Händler und bekomme die NEUE Ware mit NEUER Garantie zugeschickt. Wie das nun im privaten ausschaut.... Dürfte und sollte eigentlich keinen Unterschied geben, aber ihr seid euch ja einig, dass alles ok ist so. Also glaube ich euch auch.
 
Was soll Alternate denn machen? Die schicken deine Karte zurück an den Hersteller. Der Hersteller schickt eine Austauschkarte zurück, weil schneller (sie könnten auch die alte reparieren) und das ohne Originalverpackung, weil es wahrscheinlich keine neue Karte ist. Dann kann sich Alternate auch keine OVP aus dem Hintern ziehen...

Du hast da absolut kein Anrecht drauf.
Und wenn du keine Neuware als Austausch erhältst, dann ist es halt so.


Bezüglich der Tatsache, dass es Händler gibt, die einfach direkt 1-zu-1 von sich aus umtauschen: Der Garantiezeitraum läuft dann in der Regel nicht von vorn. Die Gewährleistung sowieso nicht...

Wir reden hier von einen Garantietausch. Ich weiß gar nicht wo die Erwartungshaltung herkommt, dass man Anrecht auf Neuware in OVP mit neuer Gewährleistung und Garantie hat.
 
Telvanis schrieb:
Tatsächlich? Ich kenn das nur mit 2 Versuchen. Sollte der Fehler ein drittes Mal auftauchen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Wichtig hierbei ist, dass es sich immer um DENSELBEN Fehler handeln muss...

Du hast scheinbar recht, hab das mal irgendwo gehört, aber scheint eine Fehlinformation gewesen zu sein...
 
Knito schrieb:
Welcher Hersteller macht denn sowas?
Und noch viel spannender: welcher Lieferant gibt Garantie?

keiner

aber wenn ein Lieferant/Verkäufer Dir das Produkt tauscht, also nicht einschickt, abwartet, und somit nur weiterleitet, eben richtig vor Ort (D)eine hin von ihm direkt eine zurück, dann muss er darauf weil anderes/"neues" Produkt wieder zwei Jahre Gewährleistung geben

in solch einem Fall dank Beweislastumkehr nach sechs Monaten gelutscht der Drops


desweiteren bei Alternate ganz wichtig:

kein Abzug Wertersatz


die IHKs sprechen diesbezüglich gang eindeutig von nix mit Wertersatz (Abzug) wenn die Verschlechterung der Ware nur durch bestimmungsgemäßen Gebrauch aufgetreten ist

Alternate lebt ja zu 30 Prozent von Nutzungsmonate x mal Summe y = soviel bekommste weniger wenn Gutschrift, das is nich

Und in der Zeit die die Ware in Reparatur/Austausch/Bearbeitung ist ruht die Gewährleistungsspanne, sprich die Ausfallzeit wird auf die 24 Monate drauf gehauen

3 Monate alt, 6 Wochen weg, nach der Nachbesserung geht es bei Tag eins des vierten Monats weiter bis 6 (Beweislastumkehr) und dann eben...24

manche Anwälte sind auch der Meinung direkt Umtausch gegen neu so lange noch im Regal:
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
Ergänzung ()

xLuxSoldi3Rx schrieb:
Ich betreibe ein Unternehmen mit Handelsermächtigung. Somit kaufe ich viel beim Lieferanten (Alternate & Co.) ein als Business Partner, und verkaufe mit meiner eigenen Garantie wieder weiter. Da kommt es schon mal vor, dass Kunden ab und zu mal ein Defekt bei mir melden und ich den Umtausch gewährleisten muss. So kontaktiere ich also meinen Lieferanten/Händler und bekomme die NEUE Ware mit NEUER Garantie zugeschickt. Wie das nun im privaten ausschaut.... Dürfte und sollte eigentlich keinen Unterschied geben, aber ihr seid euch ja einig, dass alles ok ist so. Also glaube ich euch auch.

nee die sind sich nicht einig die lassen sich einfach zu schnell abwatschen, privat mit nur paar Euronen Umsatz haste ja auch ungleich schlechtere Karten

egal wie du drohst, Schritte einleitest etc die Karte ist erst mal hin und weg

Zwingend ist in jedem Falle vor Abgabe oder (mit) Einsendung, zumindest in den ersten 6 Monaten, zeitgleich per Fax mit Sendebericht die Einreichung im Rahmen der Gewährleistung dahin zu stellen


Sonst macht Alternate natürlich eine Abwicklung kulant für den Kunden im Rahmen der Garnatie geltend und tut toll

Un der Hersteller muss im Rahmen der Garantie nix gegen neu tauschen, der Händler im Rahmen der Gewährleistung schon

also mal abgesehen von Preisklassen jenseits nem 1000er sag ich mal
 
Zuletzt bearbeitet:
NutzenderNutzer schrieb:
Alternate lebt ja zu 30 Prozent von Nutzungsmonate x mal Summe y = soviel bekommste weniger wenn Gutschrift, das is nich

​Schicken dann aber selbst die Karte ein und erhalten vom Hersteller eine höhere Rückzahlung...
 
acty schrieb:
Sehe ich auch als korrekt und legal - der Händler / Hersteller hat 2 (oder waren es 3?) Versuche nachzubessern.

Erst danach kann man das Geld zurück fordern oder eine komplett Neue verlangen

Aber auch AUSSCHLIESSLICH im Gewäherleistungsfall. Eine derartige Klausel gibt´s bei der Garantieabwicklung nicht. Und da die Gewährleistung nach 6 Monaten sowieso hinfällig ist, gibt´s den Fall idR nur, wenn man ein Montagsgerät erwischt, dass nicht sofort ausgetauscht, sondern repariert wird.

NutzenderNutzer schrieb:
aber wenn ein Lieferant/Verkäufer Dir das Produkt tauscht, also nicht einschickt, abwartet, und somit nur weiterleitet, eben richtig vor Ort (D)eine hin von ihm direkt eine zurück, dann muss er darauf weil anderes/"neues" Produkt wieder zwei Jahre Gewährleistung geben

in solch einem Fall dank Beweislastumkehr nach sechs Monaten gelutscht der Drops

Auf welcher rechtlichen Grundlage steht deine Aussage? Wenn der Händler dir zur neuen Austauschware ne neue Rechnung gibt, ist er selbst schuld, das muss er nicht. Er kann dir auch die defekte Ware gegen Neuware austauschen, ohne eine neue Rechnung auszustellen - das ist auch an sich der Normalfall. Die Gewärhleistung gilt dann weiterhin ab ursprünglichem Kaufdatum.
 
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https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/9/gewaehrleistungs-nach-reparatur.aspx

gesichert durch BGH Urteil, siehe Post #3:
https://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=248856

wird auch einer jener Gründe sein dass Händler gerne mal "reparieren" (lassen) statt auszutauschen ....um eben jenes BGH Urteil auszuhebeln

und Alternate setzt halt gerne einen drauf bzgl. Ausschöpfung, wer wird schon wegen 3-400 Euro klagen, seine Rechtschutz verballern etc

denke mir aber schon dass sich so einige Kunden die Anwalt sind oder einen in der family haben den Spass machen und da durchziehen)
 
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Dein Link entkräftet aber deine Argumentation, dass die Gewährleistung von vorne läuft. Es fand nämlich - so interpretiere ich die Äußerung des TE - gar keine Reparatur oder Umtausch im Rahmen der Gewährleistung statt, sondern im Rahmen der Garantie. Es war also aus der Sicht kein Gewährleistungs- sondern ein Garantiefall.

Ob Garantie- oder Gewährleistungsabwicklung muss man dem Händler auch deutlich mitteilen. Teilt man das nicht deutlich mit, macht er natürlich das, was für ihn günstiger kommt:
Die Abwicklung mit dem Hersteller über die Garantie.
 
Um evtl. noch etwas Klarheit hier reinzubringen: Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt zwei Jahre. Die Beweislast trägt in den ersten sechs Monaten der Händler. Danach liegt die Beweislast beim Käufer.

Die Garantie ist ein absolut FREIWILLIGES des HERSTELLERS. Händler geben mWn kaum Garantie und wenn, dann kauft man sich die dazu (was dann nochmal 200 € oder sowas kostet). Das wiederum is dann aber definitiv verpflichtend, denn hier wurde ja ein Vertrag geschlossen.
 
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