Christoph
Lustsklave der Frauen
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Erstmals Ende Januar dieses Jahres konnte die GEMA, die Verwertungsgesellschaft für Musik in Deutschland, eine einstweilige Verfügung gegen die deutsche Niederlassung des Shared-Hosting-Dienstes RapidShare erwirken. Nun wehrt sich das betroffene Unternehmen und reicht seinerseits eine Klage gegen die GEMA ein.
Zur News: RapidShare zerrt GEMA vor Gericht
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