News Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz tritt in Kraft

Marcus

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Am morgigen Samstag den 23. März 2002 tritt das "Gesetz zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten" in Kraft. Damit wird Herstellung, Werbung, Wartung und auch Besitz von im Gesetz genannten "Umgehungsvorrichtungen" (Cracks) für den Zugang von geschützten Bereichen strafbar.

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dies gilt aber nicht bei legal erworbener software + no cd crack.
 
Wär ich mir nicht so sicher, es gibt ja auch (was heißt auch, 99% ???) Cracks, die den Programmcode des Spiels verändern, sprich, die Exe cracken und das ist so oder so illegal, Kopierschutz umgehen oder nicht, weil die Software/"die Lizenz" die man kauft einen NICHT berechtigt, die Software zu editieren.
 
Wenn das wirklich war ist können megagames und gcw zumachen oder ???
Warum hab ich von diesem Gesetz noch nie was gehört ?
Ist schon 1. April ??
Hää ? nö oder ? WAS GEHT MIT DER WELT ?
Ich sags ja immer, Deutschland geht den Bach runter, ab ins Ausland Leute. Wugabuga Land oder so. Oder des komische Land des die Endung .tv verkauft hat, weil sowieso in den nächsten 100 Jahren kein Mensch Internet haben wird in dem Land *g* Und dann Sky DSL. Wie krass.
 
Ich habe nen Crack für Aquanox aber der beeinflusst gar nix. Noch nicht mal ersetzt wird etwas. Einfach die Datei "Aqua_Cracked.exe" ins Game-Verzeichnis und über dieses File spielen. Was ist damit ? Ist das dann nicht 100% legal ? Weil ich weder ändere noch etc. ?
 
primär richtet sich das gesetz gegen umgehungen von pay-tv programmen oder bezahldiensten im netz...
 
erstma giltdas gesetz denk ich ma nur in eutschland, also braucht ihr euch um megagames etc. keine gedanken machen. aba ozu gibt es denn plextor-brenner *haben will*
.tv is Tuvalu glaib ich :)
 
ich sage nur armes deutschland. kirch hat genug geld.
1. scheiss auf Premiere schrott hoch 5. die sollen erstmal 0190 abzocke wegmachen. das sind die wahren übeltäter
 
@DaChef
Warum sollte es illegal sein die Software zu verändern bzw. zu editieren, die man gekauft hat?
So lange man sie nicht dritten zugänglich macht und sie ganz legal erworben hat dürfte es dem Urheber doch egal sein, was man damit macht!
 
Also, NOCH ist es nicht verboten Kopierschutzmechanismen zu umgehen, also der NoCdCrack bleibt so legal wie bisher (wenn man da von legal reden kann *g*). Zumindest soll das Gesetz noch kommen das jene Handlungen mit saftigen Geldstrafen (Hauptsache Geld, denn es fehlt ja an allen Ecken und Kanten) versieht. D.H.: Wir zahlen mittlerweile auf alle Computerbauteile eine Gema Gebühr die ein Teil dessen wieder einspielen soll was durch Raubkopieen als Verlust ensteht. Dann kommt das Gesetz welches die Verfielfätigung unter Todesstrafe stellt und wir zahlen immer noch Gema Gebühren für die Bauteile .... wenn das nicht gerecht ist, was dann?
 
Jaja, das ist wieder typisch Deutschland, für so was gibt es Gesetzte, aber ein Gesetzt das die Abzocke mit den 0190er Dealer
verbietet nein dafür haftet der Einzelanwender selbst. Wo ist das Gesetzt was sowas verbietet?
 
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