Darf Arbeitgeber Handynummer an MDK geben

Manegarm

Rear Admiral
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Frage steht oben. Darf der Arbeitgeber meine Handynummer an den Medizinischen Dienst bzw Krankenkasse weitergeben ohne mein Wissen ? An die Polizei darf er das, ist aber ein anderes Thema. Danke
 
Woher hat der AG die (private) Mobiltelefonnummer?
Ansonsten Personaldaten weitergeben rockt ab dem 25. Mai so richtig das Haus.
 
Die hab ich ihm beim ersten Gespräch gegeben, aber dass er sie weitergibt ist wirklich heftig. Zumal er mich in der Krankschreibung gekündigt hat bevor ich beim MDK war, und jetzt die fristlose gegeben hat. Ab Mittwoch geht der Spaß los.
 
Was kann ich in diesem Fall eigentlich machen?
 
- hinnehmen und andere Stelle suchen
- Kündigung ignorieren und weiterhin (kostenlos) arbeiten
- Anwalt nehmen und dagegen klagen --> nur wer will selbst im positiven Falle da dann noch arbeiten?
- Nichts und die Vorzüge des Sozialstaates nutzen
- Im Internet nach klugen Schachzügen suchen und den Verlauf bei Youtube dokumentieren, um sich letztendlich in aller Öffentlichkeit lächerlich zu machen --> Siehe die ganzen "ich zahle keine GEZ und bin ja so K L U K (ja ich weiß....)" Youtuber Intelligenzbestien.

Im ernst: das musst du doch wissen was du da machen willst und dann entsprechend vorgehen. Die Antwort kann dir niemand abnehmen.
 
Kommt drauf an. Hast du gerade angefangen und bist in der Probezeit darf er dich jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen kündigen.
Bist du schon länger beschäftigt und hast keine Probezeit mehr, dann darf er dich wegen Krankheit nicht kündigen, wobei es auch hier Schlupflöcher gibt. Ist halt recht kompliziert, und wir wissen ja nicht mal, was er als Begründung reingeschrieben hat.
 
Mit den gegebenen Details ist nicht mal Hilfestellung möglich. Das dich ein AG wegen Krankheit außerhalb einer Probezeit einfach kündigt glaub ich jetzt mal weniger.

Ob er die Nummer weiter geben darf oder nicht kann dir, entgegen der vielen Aussagen, auch keiner beantworten, weil niemand hier weiß, ob das nicht ggf. in deinem Arbeitsvertrag oder sonst wo geregelt wurde.
 
Er hat sowieso rechtswidrig gehandelt, weil er mich schon einen Tag ordentlich gekündigt hat BEVOR ich beim MDK war. Das war außerhalb der Probezeit. Und das war nicht mal ein Betriebsarzt, ich wurde auch nicht untersucht.

Er hat nicht mal das Urteil (was für mich kein Urteil ist, weil es kein Betriebsarzt war, sondern nur eine Sachbearbeiterin) abgewartet und mich sofort gekündigt. Dann war ich hin und hab ihm für den Rest der Zeit gem. Kündigungsfrist Arbeitkraft angeboten und er hat mir mündlich fristlos gekündigt und mich nach Hause geschickt. Am selben Tag noch Anwalt und Jobcenter kontaktiert.

Und im Arbeitsvertrag steht natürlich nichts davon drin dass er meine persönlichen Daten an dritte weitergeben darf. Handynummer zählt nämlich nicht dazu.

„Zu den Personaldaten, die ein Arbeitgeber erheben, speichern und im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten darf, gehört die Anschrift“, sagt Christian Storr, Referent beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg. Die privaten Kommunikationsmittel gehörten hingegen zur geschützten Privatsphäre des Beschäftigten. „Was auch ein Arbeitgeber zu respektieren hat“, stellt Storr klar. Gleiches gilt übrigens für eure E-Mail-Adresse.

Somit habe ich alle meine Antworten, Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und immer noch verschweigst du uns den Grund, den er in dieser Kündigung angegeben hat, pochst aber deinerseits auf rechtskonformität.

Wenn mich jetzt einer fragewn würde, unter welcher Nummer man dich erreichen kann (der MDK wird hier wohlk auch nicht ohne Grund gefragt haben), gebe ich auch aus purer Freundlichkeit deine Rufnummer weiter, es könnte ja etwas WICHTIGES sein. Es steht in deinem Arbeitsvertrag im Übrigen auch nicht drin, dass er es NICHT darf. Und die Ansicht eines Referenten ist mir jetzt recht gleichgültig.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, du verschweigst uns etwas.
 
Arbeitsverhältnisse können nicht mündlich gekündigt werden.

Personendaten dürfen nicht ohne Einwilligung weitergegeben werden. Das ist bereits ohne neue DSGVO/BDSG so.
 
Hallo

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma ? Bei weniger als 11 Mitarbeitern kann man problemlos gekündigt werden.

Grüße Tomi
 
Die Kündigung kam ja schriftlich, einen Tag später wurde ich dann zum MDK beordert. Er hat mich einfach in der Krankschreibung gekündigt noch bevor ich zum MDK war. Als ich dann beim MDK war, wurde ich zum AG eingeladen um zu erfahren wo ich die restliche Zeit eingesetzt werden soll. Seine Aussage war dann einfach nur noch: Ich kann sie nicht mehr einsetzen, ich kündige sie friistlos. Das freche ist, dass er mir angeboten hat selbst fristlos zu kündigen. Aber bisher kam keine schriftliche fristlose Kündigung.

Ja, die Firma hat mehr als 11 Angestellte. Montag schalte ich das Arbeitsgericht ein. Außerdem hat er mir gestern eine Abmahnung geschickt wo draufstand: 1. Abmahnung womit er beweist, dass er mich noch nie abgemahnt hat. Und außerdem unterstellt er mir in dieser Abmahnung, ich hätte Vertragsbetrug gemacht, nur weil ich zum Arzt musste. Solch eine Unterstellung ist gefährlich. Besonders in verbindung mit dem Datenschutzmissbrauch, der Kündigung in der Krankschreibung usw. Und er will keinen Lohnfortsatz mehr zahlen.

Zumal er mich direkt am 4. Tag der Krankschreibung gekündigt hat, und ich in den letzten 12 Monaten gerade mal 4 Tage krank war.

Ich hoffe nichts gutes für ihn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Scythe1988 schrieb:
- Anwalt nehmen und dagegen klagen --> nur wer will selbst im positiven Falle da dann noch arbeiten?

Im Normalfall wird dabei aber dann eine Abfindung rausgehandelt. Von daher lohnt sich das schon und ich würde dem TE empfehlen sich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu nehmen. Den muss man zwar selber zahlen egal wie es ausgeht, aber die Kosten dafür sind überschaubar, vor allem wenn man bedenkt um welche Beträge es dabei gehen kann (übliche Abfindung ist ja ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr)
 
Hallo

Jesterfox schrieb:
Im Normalfall wird dabei aber dann eine Abfindung rausgehandelt.
Einen Anspruch auf eine Abfindung hat man (wenn überhaupt) nur bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG und

Jesterfox schrieb:
(übliche Abfindung ist ja ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr)
nur auf ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Grüße Tomi
 
Es geht nicht um gesetzliche Ansprüche sondern um das was bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Ergebnis rauskommt wenn er recht bekommt und die Kündigung nicht rechtmäßig war. Ich war mit dem Thema auch schon mal konfrontiert, wobei es bei mir "nur" ein Angebot eines Aufhebungsvertrages anstelle einer Betriebsbedingten Kündigung war. Aber in den Diskussionen mit Betriebsrat und Anwalt bekommt man halt so mit wie das meist so läuft.
 
Tomislav2007 schrieb:
Einen Anspruch auf eine Abfindung hat man (wenn überhaupt) nur bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG und
Bei Kündigungsschutzklagen geht es regelmäßig nur um die Höhe der Abfindung. Meistens ist das Tischtuch zwischen beiden Seiten soweit zerschnitten, dass selbst wenn ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bestünde, dies keiner Partei zuzumuten wäre. Als Ersatz für die Weiterbeschäftigung gibt es dann eine Abfindung (§ 9 KSchG).
 
Beim Arbeitsgericht braucht man auch erst mal keinen Anwalt, die mündliche Verhandlung erfolgt meist nach spät. 2 Wochen, wenn es dann weitergeht wird es ohne schon schwierig.

Aber auch mit AG ist der Job weg. WEr will schon wiedereingestellt werden?

Meist wird doch eher die Kündiung in eine "ordentliche umgewandelt" und man hat eben noch ein paar Tage länger geld.
 
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