Falscher WinXP Key nach SP1 Intergration

Also hast du den Key einer installierten Version von Rechner B auf deinem Rechner A genutzt! Die ist laut Lizenzbestimmung die du akzeptiert hast illegal! Du musst dich natürlich nicht rechtfertigen wo du deine Software her hast aber dein Thread ist ein Beispiel für viele andere, vieleicht lernen somit auch andere das man solche Threads besser sein lässt in Zukunft (zumindest hier auf Forumbase).

Microsoft erlaubt nur mit einigen Softwareversion (keine Betriebssysteme; steht dann bei der Version dabei) das gleichzeitige nutzen einer Kopie auf einem Notebook, aber OEM Versionen davon gibt es nicht!

Ich würde sagen das Thema ist erledigt. In Zukunft, bei Fragwürdigkeit den Thread sein lassen.
 
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Sag mal könnt ihr alles nicht lesen?

ICH VERWENDE MEINE WINDOWS VERSION MIT MEINEM ORIGINAL KEY!!!

Und ich habe wohl ein Recht, alle Mittel einzusetzen um WIndows zu installieren (und zwar mit einem funktionierenden Key), da es mir nämlich zusteht da ich mehrere 100 Euro dafür geblochen habe. Ich verwende den Key des anderen Rechners nicht mehr, da ich diesen nur zur Installation verwendet habe und dann in meinen original Key abgeändert habe. Wie soll ich denn sonst Windows Updates durchführen?? A

lso irgendwie sind hier einige Leute die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Vielleicht mal ein bißchen mehr Bücher lesen opder Zeitung, dann wird das Verständnis und Erfassen von Texten geschult. Aber in der heutigen Jugend geht das ja sowieso alles den Bach runter, aber die Mehrfheit der Mitglieder hier sind wahrscheinlich sowieso minderjährig.

Hier kann mir keiner erzählen, dass er einfach kein Windows mehr verwenden würde, wenn man dafür gezahlt hat, aber es nicht installieren kann und MS auch keinen Support bietet.

Das ist doch wohl das allerletzte solche Unterstellungen muss ich mir nicht bieten lassen.
 
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Wahrscheinlich mache ich mich jetzt hier unbeliebt, aber ich muss Stuhl schon Recht geben. Habt ihr schonmal darüber nachgedacht, dass der Inhalt der EULA nicht zu 100% gültig ist, da sie teilweise dem Gesetz widerspricht? Auch dafür steht am Ende des Vertrages dann, dass die entsprechenden Abschnitte nicht gültig sind.

Fakt ist, dass er sich nicht den Key gekauft hat, sondern das Recht (die Lizenz), seine Version von WinXP auf einem Computer zu installieren und zu betreiben. Solange er diese Version käuflich erworben hat, ist er meines Wissens nach sogar berechtigt, einen Key aus einem Key-Generator zu benutzen. Nochmal: Er hat sich das Recht erworben, seine Windows-Version zu benutzen, er hat sich nicht nur den Key gakauft.
 
Stuhl schrieb:
Sag mal könnt ihr alles nicht lesen?

ICH VERWENDE MEINE WINDOWS VERSION MIT MEINEM ORIGINAL KEY!!!

Und ich habe wohl ein Recht, alle Mittel einzusetzen um WIndows zu installieren (und zwar mit einem funktionierenden Key), da es mir nämlich zusteht da ich mehrere 100 Euro dafür geblochen habe. Ich verwende den Key des anderen Rechners nicht mehr, da ich diesen nur zur Installation verwendet habe und dann in meinen original Key abgeändert habe. Wie soll ich denn sonst Windows Updates durchführen?? A

lso irgendwie sind hier einige Leute die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Vielleicht mal ein bißchen mehr Bücher lesen opder Zeitung, dann wird das Verständnis und Erfassen von Texten geschult. Aber in der heutigen Jugend geht das ja sowieso alles den Bach runter, aber die Mehrfheit der Mitglieder hier sind wahrscheinlich sowieso minderjährig.

Hier kann mir keiner erzählen, dass er einfach kein Windows mehr verwenden würde, wenn man dafür gezahlt hat, aber es nicht installieren kann und MS auch keinen Support bietet.

Das ist doch wohl das allerletzte solche Unterstellungen muss ich mir nicht bieten lassen.
Nochmal zur Erklärung! Du hast einen Key mit 2 verschiedenen Versionen genutzt, dies ist illegal. Das ist mal Fakt!

Natürlich würde ich dann auch nicht Windows wegschmeißen und mir ein neues kaufen. (Wieso bezahlst du mehrere 100 Euro für eine OEM Version, da hättest du eine SB oder Vollversion bekommen). Ich würde mich an den Händler wenden bei dem die OEM Version dabei war und drauf bestehen das der mir eine komplett neue OEM Version zuschickt mit der es möglich ist SP1 zu installieren. Wenn der mit so einer Idee kommen würde probieren sie doch den Key einer anderen Version würde ich das erstmal M$ melden und fragen ob er die Lizenzbestimmung kennt. Denn im Extremfall nutzt Dummheit vor Strafe nicht. Du bist nämlich derjenige der sich strafbar macht und nicht der nette DELL Mitarbeiter!


Dieses Forum hier hat bestimmt einige Jugendliche User aber das bedeutet nicht dass das Niveau mit jedem dieser User sinkt. Es gibt Leute mit 13-14 die haben mehr Ahnung als einer der älteren Semester. Hier herscht eine gesunde Mischung im Forum und ich bin mittlerweile über ein Jahr dabei und mir gefällt es hier sehr gut. Solche Themen die am Rande der legalität sind, sind hier nicht gerne gesehen, den viele Foren sind an solchen Diskussionen kaputt gegangen! Wenn es dir nicht passt steht es dir ja frei dich in anderen Foren umzuschauen aber wenn du hier aktiv bist sollte man sich an Gewisse Regeln halten, ich hab am Anfang auch ne ähnliche Erfahrung gemacht.

In diesem Sinne
 
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Wo steht, dass eine Mehrfachnutzung eines Keys illegal ist, solange jeder sein Geld an MS abgedrückt hat? Nur weil es MS nicht passt ist es noch lange nicht illegal. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das nun legal oder illegal ist, aber solange man für ein Windows bezahlt hat, wird es MS auch ziemlich egal sein, ob ein Key mehrmals benutzt wird (solange jeder Benutzer dafür bezahlt hat).

Ich bin immernoch der Ansicht, dass er sein Windows auch mit anderen Keys verwenden darf, wenn sein eigener nicht funktioniert, solange er sich gültig eine Lizenz gekauft hat (die NICHT an den Key gebunden ist!).

Wer es besser weiß, möge mir bitte das Gesetz zeigen.
 
DerEineDa schrieb:
Wo steht, dass eine Mehrfachnutzung eines Keys illegal ist, solange jeder sein Geld an MS abgedrückt hat? Nur weil es MS nicht passt ist es noch lange nicht illegal. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das nun legal oder illegal ist, aber solange man für ein Windows bezahlt hat, wird es MS auch ziemlich egal sein, ob ein Key mehrmals benutzt wird (solange jeder Benutzer dafür bezahlt hat).

Ich bin immernoch der Ansicht, dass er sein Windows auch mit anderen Keys verwenden darf, wenn sein eigener nicht funktioniert, solange er sich gültig eine Lizenz gekauft hat (die NICHT an den Key gebunden ist!).

Wer es besser weiß, möge mir bitte das Gesetz zeigen.
Da gebe ich dir Recht das er den Key bei Version A oder Version B nutzen kann, aber eben nicht bei Version A und Version B gleichzeitig!


Der Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) für manche Microsoft Anwendungsprodukte enthält unter dem Abschnitt Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz: "Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." Falls Ihre EULA diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie keine zweite Kopie der Software anfertigen. Falls Ihre EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen der in der EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der "primäre Benutzer" ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite Kopie zu benutzen
Die Erlaubnis, eine zweite Kopie für den Heimcomputer anzufertigen, ist in keinem der neuen Lizenzverträge enthalten.
Für Betriebssystemsoftware gilt die Gewährung einer Zweitkopie in keinem Fall.
 
Nein, das glaube ich eben nicht :)
(das könnten wir ewig so weitermachen)

Dein Zitat bezieht sich auf eine Kopie von Windows, das hat aber hiermit wenig zu tun. Es geht bei dir darum, wie oft jemand seine Kopie verwenden darf, die er nur einmal bezahlt hat.

Er hat aber für seine Version bezahlt. Soweit ich weiß dürfte er sogar die CD eines anderen benutzen und bei sich installieren. Er hat nicht nur die CD und seinen einzigartigen Key gekauft (über dessen gesetzliche Bindung sich streiten lässt), sondern das Recht die gekaufte Software zu benutzen.

Wenn man in einem Betrieb (in meinem Betrieb..) 50 Windows-Lizenzen kauft, dann bekommt man tatsachlich 50 CDs mit 50 Keys (so war es bei uns zumindest). Trotzdem sind wir berechtigt davon nur eine einzige CD zu benutzen und auf allen 50 Arbeitsplätzen den gleichen Key zu verwenden. Wir könnten sogar eine ganz andere CD nehmen mit einem ganz anderen Key, aber wir dürfen es eben nur 50 mal installieren.
 
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