sylvio2000
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2001
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Ich habe Ende November eine Grafikkarte für 195? (Radeon 9700) "ersteigert".
Er hatte einen Sofort-Kauf-Preis von weit über 200? und einen Erstgebotspreis von etwa 160?. Also hab ich ihm eine mail geschrieben, und angefragt, ob wir uns auf einen Preis zwischen Sofortkauf und Erstgebot einigen könnten. Das haben wir ja dann auch gemacht(195).
Leider war ich dann so dumm und hab ihm das Geld online überwiesen, aber bis HEUTE (!!!) noch keine Ware erhalten.
Irgendwie hab ich ja immer noch etwas Hoffnung, weil er sich zuimindest noch ab und zu meldet. Er hat mir auch bestimmt schon 4x erzählt, dass er sie losschicken wird, aber jedesmal kam er mit einer anderen Ausrede.
Was sollte ich machen.
Ebay kann ich ja nun leider nicht einschalten.
Hab ich mit den Gesprächen in den mails einen mündlichen Kaufvertrag auf den ich mich rechtlich stützen könnte?
Er hatte einen Sofort-Kauf-Preis von weit über 200? und einen Erstgebotspreis von etwa 160?. Also hab ich ihm eine mail geschrieben, und angefragt, ob wir uns auf einen Preis zwischen Sofortkauf und Erstgebot einigen könnten. Das haben wir ja dann auch gemacht(195).
Leider war ich dann so dumm und hab ihm das Geld online überwiesen, aber bis HEUTE (!!!) noch keine Ware erhalten.
Irgendwie hab ich ja immer noch etwas Hoffnung, weil er sich zuimindest noch ab und zu meldet. Er hat mir auch bestimmt schon 4x erzählt, dass er sie losschicken wird, aber jedesmal kam er mit einer anderen Ausrede.
Was sollte ich machen.
Ebay kann ich ja nun leider nicht einschalten.
Hab ich mit den Gesprächen in den mails einen mündlichen Kaufvertrag auf den ich mich rechtlich stützen könnte?