Grafik Umtausch möglich?

D

Dönermann

Gast
Hi, ich habe folgendes Problem:

Ich habe im Januar 2011 eine Powercolor 6870 erworben (ja Powercolor ist Dreck, hab ich jetzt auch gemerkt.).
Diese war im Mai 2012 schon einmal komplett defekt und wurde vom Shop ersetzt. Der Shop weigert sich einen erneuten Austausch vorzunehmen, mit Bezug auf 24 Monate Gewährleistung seit Kaufdatum. Da ich 2012 aber bereits eine komplett NEUE Karte erhalten habe, bin ich der Meinung dass ich erneut 24 Monate Garantie habe. Liege ich damit im Recht? BZW wie bekomme ich sonst eine neue Karte, die ist ja schließlich erst ein Jahr alt und ich möchte nicht schon wieder eine neue kaufen (abgesehen davon kann ichs nicht).

LG, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
 
Wie hier schon oft geschrieben wurde, Garantie ist eine freiwillige Vereinbarung. Also nachlesen, was dort drin steht. Insbesondere, ob die Garantie bei Tausch neu angeboten wird. Oder nur noch die Restlaufzeit, wie üblich gilt.

Wenn du mit Garantie, die Gewährleistung meinst, dann mußt du dem Händler, da ja die zweite Grafikkarte auch schon mehr als 6 Monate alt ist, z.B. per Gutachten nachweisen, das auch diese bereits bei Übergabe den Fehler schon hatte.

Sollte der Händler schon damals, ohne Anerkennung einer Gewährleistung, da damals auch über 6 Monate alt, nur aus Kulanz oder auf Garantie getauscht haben, dann dürften sowohl Gewährleistung, als auch Garantie nach über zwei Jahren wohl nicht mehr vorhanden sein. Somit bleibt nur noch auf Kulanz zu hoffen. Mehr geht leider nicht.
 
Du hast die im Januar 2011 gekauft. Ab da gilt Gewährleistung und Garantie. Die ist vorbei.

Eine Inanspruchnahme der Gewährleistung verlängert diese nicht.

Ergänzung:

Einzig die Hersteller Garantie könnte noch bestehen. Je nachdem, was der Hersteller da angeboten hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie verlängert diese nicht.

Bezogen auf die Haftung für Sachmängel (landläufig auch Gewährleistung genannt) ist diese Aussage so pauschal (mal wieder) falsch.
 
Dann stelle die pauschale Aussage richtig und greife dem TE tief unter die Arme.
 
Das hilft ihm nichts, was Indako bereits klargestellt hat.

Trotzdem sei zur Beantwortung deiner Frage auf § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB verwiesen.
 
Mein Stand ist, dass die Gewährleistung immer ab Kaufdatum gilt und durch einen Gewährleistungsfall nicht zurück gesetzt wird, ich habe mir den angegebenen BGB Paragraphen durchgelesen, hast du ein Beispiel, was die Gewährleistungsfrist hemmt?
 
Und sie kann um die Zeit, in der das Produkt schon einmal in Ausbesserung war, verlängert werden. Interessiert aber beides nicht, hier im Thread.
 
@Doc Foster

Vermuten wir der vorliegende Fall wäre im Rahmen von Gewährleistung abgehandelt worden, so beginnt die Gewährleistung doch im Normalfall neu, mit Beweisleistumkehr und allem was dazu gehört. (die angesprochene Nachlieferung/ )

Die Vermutung liegt aber nahe das hier die Garantiebedingungen des Herstellers zum Tragen kamen, und somit ergeben sich daraus nun keine Ansprüche mehr im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung, es gelten also die Garantiebestimmungen des Herstellers, oder liege ich komplett falsch?
 
Auch wenn der Händler das Produkt tauscht beginnt die Gewährleistung nicht neu. Warum sollte es? Also spielt es keine Rolle, wer den Schaden reguliert hat. Händler oder Hersteller.

Karte kaputt, Karte existiert nicht mehr am Markt. Karte wird gegen eine vergleichbare getauscht. Gewährleistung geht weiter. Aber ab Erstkaufdatum. Und das kann Händler oder auch Hersteller machen.
 
BlubbsDE schrieb:
Auch wenn der Händler das Produkt tauscht beginnt die Gewährleistung nicht neu.

Sie beginnt nur auf das reparierte Teil neu. Wenn sie dann komplett ausgetauscht wird, beginnt sie tatsächlich neu. Ist aber auch einleuchtend wenn man den Sinn der Gewährleistung kennt.
 
@xpower:

Mir ist nicht klar, wieso du hier Garantie und Gewährleistung vermengst.
Im vorliegenden Fall wären bzgl. der Gewährleistung selbst im für den Käufer günstigsten Fall keine Ansprüche mehr denkbar (allerdings mit einer Ausnahme, die hier nur schwer denkbar ist).
Bzgl. der Garantie kommt es maßgeblich auf deren Bestimmungen an.

Auch wenn der Händler das Produkt tauscht beginnt die Gewährleistung nicht neu. Warum sollte es?

Ich habe weiter oben die Erklärung geliefert, halte dich doch bitte zukünftig aus Threads fern, in denen du fachlich fundierte Argumente ignorierst und mit deinem Nichtwissen schlicht falsche Informationen verbreitest.

Sie beginnt nur auf das reparierte Teil neu. Wenn sie dann komplett ausgetauscht wird, beginnt sie tatsächlich neu. Ist aber auch einleuchtend wenn man den Sinn der Gewährleistung kennt.

Hier zeigt sich, warum Juristen bei der Verwendung von Sprache oft kleinlich sein müssen;, eine Gewährleistung "beginnt" und "endet" nicht.
Aus dieser Formulierung rührt m.E. z.T. das Unverständnis für die gesetzliche Sachmängelhaftung, denn hier beginnt eine Verjährungsfrist und sie endet entsprechend. Diese Verjährungsfrist wird u.U. (und nicht in jedem Fall) gehemmt oder beginnt sogar neu, s.o..
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Händler nachliefert. Was er aber nicht tut. Da musst Du als Kunde schon drauf hinarbeiten. Auch Händler schützen sich gegen nie endend wollende Gewährleistungsansprüche.

Und hier in dem Fall wohl auch nicht getan hat.

Und ich werde Dir zuliebe ganz sicher nicht meine Tipps einschränken. Du kannst Deine geben. Ich meine. Theorie gegen Praxis. Was bringt es dem gemeinen Fragesteller, zu wissen, was theoretisch ginge. Wenn es bei ihm nicht geht. Das hat nichts mit Wissen zu tun. Das hat damit zu tun, wie man Wissen dem Adressaten anpasst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
Hier zeigt sich, warum Juristen bei der Verwendung von Sprache oft kleinlich sein müssen;, eine Gewährleistung "beginnt" und "endet" nicht.
Aus dieser Formulierung rührt m.E. z.T. das Unverständnis für die gesetzliche Sachmängelhaftung, denn hier beginnt eine Verjährungsfrist und sie endet entsprechend. Diese Verjährungsfrist wird u.U. (und nicht in jedem Fall) gehemmt oder beginnt sogar neu, s.o..

Der einzige Fehler den du mir als ankreiden kannst ist das ich ausschließlich von der Gewährleistung gesprochen habe und nicht hinzugefügt das ihre Verjährungsfrist damit beginnt. Im Ernst, schlecht geklugeblubbert.
 
Zurück
Oben