Keystone-Patchfeld erden

humancore

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Hallo ihr! :)
Ich habe bereits einige Threads zum Thema Patchfeld erden gelesen und bin bezogen auf meine Situation leider zu keiner Lösung gekommen. Ich nutze ein Patchfeld mit Keystone-Modulen, das also prinzipiell nur zur Sortierung und Auflage der Keystone-Module dient. Diese gehen dann weiter mit Pachkabeln zu einem Switch. Das Ganze ist nicht in einem Netzwerkschrank verbaut, sondern liegt auf einem Holzregal auf, davor kommt lediglich noch eine Abdeckung mit Lüftungsschlitzen. Es ist nicht möglich, ein 4mm² Potentialkabel vom Sicherungskasten zur Netzwerkschaltung zu legen, daher die Frage: Würdet ihr die Erde des Patchfelds überhaupt anschließen? Und falls ja, wäre es nicht ausreichend den Schutzleiter eines NYM-J zu nutzen und die beiden anderen Drähte (Phase, Nullleiter) auf Klemmen zu stecken? Hättet ihr eine andere Ideen?

Wenn ich kein Patchfeld nutze, sondern die Keystone-Module einfach so mit den Patchkaben verbinde, hätte ich ja theoretisch auch keinen weiteren Schutz...
 
humancore schrieb:
Würdet ihr die Erde des Patchfelds überhaupt anschließen?
Auf jeden Fall!
humancore schrieb:
Und falls ja, wäre es nicht ausreichend den Schutzleiter eines NYM-J zu nutzen und die beiden anderen Drähte (Phase, Nullleiter) auf Klemmen zu stecken?
Meistens, nein. Der Leitungswiderstand muß hinreichend klein sein, damit die Fehlerströme sicher diesen Weg wählen, und der Querschnitt muss ausreichend groß sein, um den maximal möglich auftretenden Fehlerströme unbeschadet ableiten zu können. Für übliche Hausinstallationen dürfte das nicht unter 2,5mm² machbar sein.
Hilfe zu Installation, Prüfung und Nachweis findest Du beim Elektromeisterbetrieb in deiner Nähe...
humancore schrieb:
Wenn ich kein Patchfeld nutze, sondern die Keystone-Module einfach so mit den Patchkaben verbinde, hätte ich ja theoretisch auch keinen weiteren Schutz...
Nicht nur theoretisch, deshalb ist so eine Installation auch nicht zulässig.

In wie weit Du dich in deinem Privathaushalt an einschlägige Richtlinien halten möchtest, kannst Du natürlich selbst entscheiden. Ein Profi muss es tun, da er dafür haften muss. In wie weit Du haften möchtest, darfst Du in deinen eigenen vier Wänden selbst entscheiden. Bei Schäden an Dritten durch elektrischen Schlag würde ich nicht gerne in der Verantwortung sein...
 
Und wie kann ein elektrischer Schlag entstehen? Durch Endgeräte an den Patchkabeln? Alles, was einen Stecker hat, hat doch auch normalerweise einen Schutzleiter. Das heißt der Weg geht über den Switch.

Ich habe hier lediglich ein Heimnetzwerk, mir geht es nicht um Haftungsfragen. Wenn du sagst nicht unter 2,5mm², dann wäre doch ein 3x 2,5mm² NYM-J Kabel ok mit der von mir vorgeschlagenen (wenn auch nicht zulässigen) Methode..? Wäre das nicht besser als nichts?
 
humancore schrieb:
Und wie kann ein elektrischer Schlag entstehen?
Durch zum Beispiel Schluss auf Schirm ohne ausreichende Erdung und noch vielen anderen Fehlerfällen...
humancore schrieb:
Alles, was einen Stecker hat, hat doch auch normalerweise einen Schutzleiter.
So so. Dein Laptop auch? Dein Fernseher? Dein AVR? Eher nicht, oder? Nur SK 1 Geräte haben das und deren Schutzleiter ist zum Personenschutz vor Gefahren, die vom Gerät ausgehen gedacht und nicht zu dem der Netzwerkinstallation im Haus.
humancore schrieb:
Wenn du sagst nicht unter 2,5mm², dann wäre doch ein 3x 2,5mm² NYM-J Kabel ok mit der von mir vorgeschlagenen (wenn auch nicht zulässigen) Methode..? Wäre das nicht besser als nichts?
Das ist besser als nichts, richtig. Es entspricht aber immer noch nicht den Richtlinien und damit hast Du immer noch das Problem mit der Haftung, keine Messung, ob es wirklich reicht und keine Beurteilung, welches der worst case Fehlerstrom bei dir sein kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
bender_ schrieb:
So so. Dein Laptop auch? Dein Fernseher? Dein AVR? Eher nicht, oder? Nur SK 1 Geräte haben das und deren Schutzleiter ist zum Personenschutz vor Gefahren, die vom Gerät ausgehen gedacht und nicht zu dem der Netzwerkinstallation im Haus.
Ach so, ich bin davon ausgegangen, dass die alle einen Schutzleiter haben.

bender_ schrieb:
Das ist besser als nichts, richtig. Es entspricht aber immer noch nicht den Richtlinien und damit hast Du immer noch das Problem mit der Haftung, keine Messung, ob es wirklich reicht und keine Beurteilung, welches der worst case Fehlerströme bei dir sein kann.
Wären die Richtlinien denn mit Ausgleichspotential erfüllt, auch wenn ich eine eher eigenwillige Konstruktion ohne Netzwerkschrank habe?
 
humancore schrieb:
Wären die Richtlinien denn mit Ausgleichspotential erfüllt, auch wenn ich eine eher eigenwillige Konstruktion ohne Netzwerkschrank habe
Möglich, ja. Wahrscheinlich, nein.
 
Was ist zur Methode "an Heizungsrohr erden" zu sagen? Ist das eine bessere Möglichkeit als die mit dem 2,5mm² Draht oder genau so schlecht?
 
Noch schlechter. Ein Heizungsrohr hat kein definiertes, elektrisches Potential.

Mach es doch folgendermaßen: schau in die Installationsanleitung zu deinem Patchfeld und befolge die Vorgaben zur Erdung. Damit hast Du als Laie schon viel richtig gemacht und hast im Fall der Fälle ein offizielles Dokument, auf dessen Basis Du argumentieren kannst, wenn's um Haftungsausschluss geht.
Das was da steht ist dann aber einzuhalten und keine "ungefähr" Anleitung.
Wenn da steht, mindestens 2,5mm² NYY, dann nimmst Du den nächst größeren Querschnitt. Wenn da steht, zur PAS Schiene, dann auch bis dort hin ohne Unterbrechung verlegen.
Wenn da steht, nicht trennbar, dann machst Du nirgends einen Stecker dran oder dazwischen.
Ich denke Du verstehst, was ich dir sagen will...
 
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Okay, dann definitiv nicht Methode Heizungsrohr. 😂

Ich habe dieses kleine Patchfeld:
https://www.deleycon.de/deleycon-12...-keystone-module-1he-19-zoll-rackeinbau-grau/

Der Hersteller stellt weder auf seiner Website noch beim Produkt selbst eine Anleitung zur Verfügung. Die einzige Erwähnung der Erde ist: "Zentraler Erdungsanschluss". 😅 Damit ist wohl eher gemeint, dass das Patchfeld als Einheit geerdet wird, wenn es entsprechend angeschlossen ist.
 
Dann nimm die Anleitung von einem vergleichbaren Panel eines gescheiten Herstellers. Metz Connect hat ganz brauchbare, wenn ich mich richtig erinnere...
 
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Mal eine blöde Frage: Es scheint ja auch Patchfelder für eine Desktopaufstellung ohne Erdungskabel zu geben, z.B. mit Begriffen wie "Keystone Aufputz Verteilerbox" (siehe Bild). Soll ich mir nicht der Einfachheit halber so etwas holen?

KEY_VB12_01.png
 
humancore schrieb:
Soll ich mir nicht der Einfachheit halber so etwas holen?
Was denkst Du, was daran einfacher ist?
Der Hersteller oder Typ des Patchfelds hat keine Auswirkung darauf, ob deine strukturierte Verkabelung geerdet sein muss oder nicht.
 
Aber dann wäre doch so eine Verteilerbox gar nicht legal zu benutzen im Sinne der Verordnung...? Wo sollte die strukturierte Verkabelung denn sonst geerdet werden, wenn nicht am Patchfeld oder dem Gehäuse, auf dem es aufsitzt (in meinem Fall ja nicht vorhanden)?
 
Wer sagt denn, dass so ein Teil als Zentralverteilung geeignet ist und nicht nur als Stockwerksverteiler?
Ganz ehrlich, Du glaubst Du kannst dich irgendwie aus der Pflicht zur Erdung rausdiskutieren? Musst Du doch gar nicht. Willst Du jedoch die Richtlinien einhalten, musst Du Erden.
Willst Du nicht haften? Bezahl einen Profi.
So einfach ist das.
 
@bender_, wo ist denn die rechtliche Abgrenzung zwischen "ich steck meinen Laptop mit einem Patchkabel direkt am Router an" und "ich setz noch einen Switch dazwischen" und "ich verleg ein Kabel mit Keystone Modulen ohne Dose dazwischen" und "ich verleg ein Kabel mit Keystone Modulen und Dose dazwischen". Zählt da, ob man vorkonfektionierte Kabel verwendet, oder ob man das Kabel fest mit dem Gebäude verbindet oder ...?
bender_ schrieb:
dass so ein Teil als Zentralverteilung geeignet ist und nicht nur als Stockwerksverteiler?
Ob man jetzt horizontal oder vertikal verteilt, sollte ja eigentlich nichts an der rechtlichen Situation ändern oder?
 
Mit Recht hat das erst mal gar nix zu tun, sondern mit der Errichtung von Telekommunikationsanlagen.
Der Unterschied zwischen dem Verbinden von im Handel erworbenen Endgeräten mit im Handel erworbenen Endgeräten und zwischen dem Vebinden von im Handel erworbenen Endgeräten mit einer Hausinstallation ist der, dass in beiden Fällen davon ausgegangen wird, dass die jeweiligen Teilnehmer geltenden Richtlinien und Bestimmungen genügen, wenn man einer der Teilnehmer aber selbst entwickelt oder errichtet hat, ist man selbst erst mal dafür verantwortlich diese Richtlinien und Bestimmungen umzusetzen.
Beispiel:
@0-8-15 User hat die Idee einen Switch mit einer Koaxverteilung in einem Gerät zu kombinieren. Er entwickelt und baut dieses Gerät. Es funktioniert so gut, dass er es verkaufen will. Damit er es verkauft werden darf, muss er aber nachweisen (oder zumindest behaupten, es nachweisen zu können), dass von dem Gerät keine Gefahr ausgeht (und zwar mechanisch, elektrisch, in Bezug auf EMV u.n.v.m...) und welchen Umwelteinflüssen es unter bestimmungsgemäßem Gebrauch stand hält. Dazu noch ein ganzes Bouquet an anderen Anforderungen hinsichtlich Ergonomie, Umweltfreundlichkeit, Nachhaltigkeit, Freiheit von giftigen Inhaltsstoffen u.n.v.m.
Das stellt dann sicher, dass das Gerät in bestimmungsgemäßen Gebrauch durch entsprechende Nutzergruppe (fast immer Laien im Pribatkundengeschäft) unter den vorgesehenen Umweltbedingungn nicht gefährlich ist.
(Alles stark vereinfacht dargestellt, da sämtliche Details hier den Rahmen sprengen würden und ganze Berufszweige deshalb existieren...)

Recht kommt erst dann ins Spiel, wenn etwas passiert. Und im Recht stellt sich in solchen Fällen eigentlich fast immer die Frage nach der Haftung. Wenn ich nun als Laie etwas errichtet habe, dass potentiell lebensgefährlich sein kann und niemand außer mir die Haftung dafür übernimmt (wie zum Beispiel eine selbst installierte Telekommunikationsanlage im Sekundär- und Tertiärbereich), dann rate ich jedem jedes Argument, dass sich schriftlich nachweisen lässt und zeigt, dass ich alles dafür getan habe um niemanden zu gefährden, aufzuschreiben, aufzuschreiben, aufzuschreiben und aufzuschreiben, zu dokumentieren, abzuheften und niemals zu vergessen, wo das Zeug steht.
 
Hi, mal mein Senf dazu:

Prinzipiell ist das ja sicherlich nicht verkehrt, aber man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen.

Der Schutzpotentialausgleich wird ja durch die speisenden, aktiven Komponenten sicher gestellt.

Und der Ausgleich des Kabelschirms hat ja zunächst mit dem elektrischen Schutz des Systems primär nichts zu tun.

Das Einbeziehen eines simplen Patchpanels in den Hauptpotenzialausgleich des Gebäudes dürfte im Privathaus wohl kaum von Belang sein.
 
DTFM schrieb:
Das Einbeziehen eines simplen Patchpanels in den Hauptpotenzialausgleich des Gebäudes dürfte im Privathaus wohl kaum von Belang sein.
Das schöne ist, darüber müssen weder Du noch ich entscheiden oder richten, solange wir nicht vom Fach oder aus der Rechtswelt stammen.

Da ich aber aus der Fachwelt stamme, weiß ich woran ich mich halten muss, damit ich mit der Rechtswelt erst gar nicht in Kontakt komme und meine Kunden nicht in Lebensgefahr bringe.

Du kannst die Kirche gerne dort lassen, wo es dir gefällt. Aber solche Sätze sind falsch und kreuzgefährlich:
DTFM schrieb:
Der Schutzpotentialausgleich wird ja durch die speisenden, aktiven Komponenten sicher gestellt.
Dadurch wird auf die Anlage bezogen GAR NIX sichergestellt. Merkt Euch Mausschubser das endlich mal!
Weder das Schirmgeflecht eines Cat Kabels noch die Anschlüsse noch die Übergangswiderstände der ganzen Kette sind gedacht oder geeignet das sicherzustellen.
 
bender_ schrieb:
wie zum Beispiel eine selbst installierte Telekommunikationsanlage im Sekundär- und Tertiärbereich
Meine Frage war ja im Prinzip, ab wann das Ganze als installierte Telekommunikationsanlage im Sekundär- und Tertiärbereich gilt.

Ist entscheidend, ob die Kabel "fest" verlegt sind, ob sie raumübergreifend verlegt sind, ob sie vorkonfektioniert sind oder vielleicht was ganz anderes?
 
Sobald Du ein Kabel und Anschlüsse kombinierst und fest (ortsunveränderlich) installierst.
 
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