Mehrzweckstreifen in der StVo DE

P4ge

Commodore
Registriert
Aug. 2007
Beiträge
4.187
Hallo liebe Community

mich bewegt schon seit längerer Zeit eine sozial-politische Straßenverkehrstechnische Frage (^^).

Zur Grundlage gebe ich erstmal folgenden Link mit auf den Weg. Bei uns gibt es viele Nebenstraßen in der Gemeinde, welche wie auf den Bilder gepflastert sind. Sowohl die Fahrbahn für die Straße als auch für den Fußweg auf der einen Seite sind mit den gleichen Verbundsteinen verlegt.
Laut AT-StVo nennt sich sowas Mehrzweckstreifen.

Beispiel.jpg

Zum Verständnis: auf der linken(oben) Seite ist der "Fußweg" ebenerdig zur Straße. Der rechte(unten) Fußweg hat einen normalen Bordstein (12cm Höhe).

Nun zum Praxisfall:

Ich komme von unten(links) angefahren ins Bild. Kommt mir von oben ein Fahrzeug entgegen, sollte es nach §6 StVO warten bis ich durchgefahren bin.
Komme ich zur "Kreuzug" schaue ich nach Rechts ob jemand kommt.
Und am Ende kommt wieder eine Haltesituation.

Jedoch kommt es Regelmäßig zu der Komplikation, dass Fahrzeuge bei der oberen Verengung nicht warten, sondern davon ausgehen, dass der entgegenkommende Verkehr auf den Mehrzweckstreifen ausweicht.
Klar will ich einem Unfall nicht riskieren, aber muss ich auf diesen Streifen/Weg ausweichen? Nur wenn dies so gewollt ist, warum ist dort eine "Verkehrsinsel"?

Vielleicht hatte ja jemand von euch mit einer ähnlichen Situation zu tun, wäre nett wenn ich mir dort mal weiter helfen könntet.

P4ge
 
Das ist wohl mehr als eindeutig geregelt. Der, der das Hindernis zuerst in seiner Fahrspur hat, muss auf den Gegenverkehr warten.
Aber nachdem es inzwischen im Verkehr zunehmend extreme Hohlbirnen gibt, ist für die diese Regel nicht exsistent.
Ist doch das gleiche Prinzip wie parkende Autos auf einer Straßenseite.
Bei mir kommt da immer öfters der Wunsch nach einem extremen Fahrzeug auf um diese Nasen einfach vor mir herzuschieben und denen, wenn ich dann durch bin, im Nachhinein zu erklären wer denn nun Vorfahrt hatte.:D
 
Das ist wohl mehr als eindeutig geregelt. Der, der das Hindernis zuerst in seiner Fahrspur hat, muss auf den Gegenverkehr warten.

Printipiell würde ich das ja auch vertreten. Nur könnte jemand ja dann der Meinung sein, durch die Nutzung der Mehrzweckstreifens gibt es dann ja kein Hindernis.

Aber nachdem es inzwischen im Verkehr zunehmend extreme Hohlbirnen gibt, ist für die diese Regel nicht exsistent.
Ist doch das gleiche Prinzip wie parkende Autos auf einer Straßenseite.

DAs ist jetzt sehr gemein. Klar fährt nicht jeder so wie man es sich wünscht, aber damit müssen wir halt leben und das ist dann doch nicht das Thema um das es hier geht. Sorry ;)
 
Doch, darum geht es auch. Mehrzweckstreifen sind wie Hindernisse oder geparkte Autos anzusehen. Ein normaler Mensch fährt ja auch nicht über geparkte Autos. Aber bei den Sperrflächen lassen es die Egoisten massiv raushängen und wehe du zuckst nicht zurück.
Hatte kürzlich mit so einem Vollpfosten auf einer Autobahnauffahrt zu tun. Der ist knallehart einfach rückwärts gefahren, weil er gemerkt hat, dass er da nicht hin will. Es wäre sogar noch Platz zum drehen gewesen, da es noch nicht direkt auf de Autobahn war, aber denkste. Hat mich vorbeigewunken und ist weiter rückwärts gefahren. Solchen Hohlbirnen ist einfach nicht mehr zu helfen.
Die habe nauch nicht kapiert, dass es im Straßenverkehr um Menschenleben geht und kein Videospiel ist.
 
Frag doch mal in der Gemeinde nach wie es gedacht ist. Bei uns haben sie auch einen Gehsteig gemacht, der aber Extra befahrbar ist, damit LKW/Traktor + Auto im Falle des Falles auf der Straße Platz haben (die Straße selbst ist zu eng für einen LKW/Traktor und ein Auto). Damit man nicht dauerhaft auf dem Gehweg fährt sind natürlich Poller in gewissen Abständen angebracht und es gibt so Pflastersteine als optische Trennung.

Das wurde aber extra so gemacht, damit man ausweichen kann (theoretisch wohl ranfahren/stehen bleiben und vorbeilassen, aber in der Praxis fährt natürlich jeder weiter, die Poller sind übrigens auch schon weniger geworden damit man besser "vorbeifahren" kann :p)
 
Diese Mehrzweckstreifen kenne ich aus meiner LKW Fahrerzeit her.
Denn wenn man mit größeren LKWs auf solche Straßen fahren muss, weil man Anlieger ist, dann kann es unter anderem auch mal eng werden. Besonders wenn dann noch Autos parken würde man nicht mehr durch kommen.

Anlieger kann man immer sein... z.B. Müllabfuhr oder Lieferanten usw.
 
Frag doch mal in der Gemeinde nach wie es gedacht ist.

Das habe ich schon getan, offiziell sind die fürs parken, und für Fußgänger gedacht. Ausweichen nur im "Notfall". Sprich wie in den o.g. Fällen LKW oder landwirtschaftliche Manschinen kommen auf einen zu.

Würde man dies zugrunde legen, würde es ja bedeuten, dass regelmäßig Leute hier die StVO verletzen. Klar soweit nichts passiert kann man sagen ist doch nicht so schlimm. Aber bei der zunehmenden Frequentierung dieser Straße ist es mmn. nur noch eine Frage der Zeit, bis einer da draufhält und nicht ausweicht.

Wäre man dann 100% Schuldbefreit? Der eigentlich wartende hat ja die StVO missachtet, oder würde man da ne teilschuld bekommen. Ich weiß kein Rechtsforum hier, nur falls jemand dieses Szenario mal hatte.
 
Drauf halten darf man nicht, da bekommt man auch eine Teilschuld wenn heraus kommt dass man ein Unfall hätte auch vermeiden können. Anders sieht es aus wenn man nicht ausweichen konnte wegen Fußgänger usw.
 
Also Schuldfrei wird man wohl nur sein, wenn man soweit wie möglich/erlaubt rechts steht und angefahren wird (Verkehrstüchtigkeit vorrausgesetzt). Die StVO erwartet von jedem gegenseitige Rücksichtsnahme, also selbst wenn man im Vorrang/Grün oder was weiß ich hat, muss man Unfälle vermeiden, sofern dies möglich ist (zumindest aber versuchen). Die Regeln wurden eingehalten wenn beide Fahrzeuge vor Berührung stehen, sofern kein Platz ist :p

Ansonsten kenn ich es nur, dass die Schuld geteilt wird, wenn man sich fahrend z.B. die Spiegel stößt. Je nach Schaden wird das aber eine Einzelfallentscheidung werden, nehme ich an.
 
Eine automatische Teilschuld gibt es nicht, nur weil man selbst falsch gehandelt hat. Eine direkte Kausalität muss vorhanden sein und darf nicht überstrapaziert werden, Beispiel: Wer auf einer geraden Strecke mittig auf Straßenbahnschienen parkt, der trägt keine Schuld daran, dass eine Straßenbahn hinein fährt, sofern das keine unvermeidbare Folge ist (= deshalb mittig auf einer geraden Straße).

Ausnahmen hierzu gibt es, allerdings nicht im für den TE relevanten Bereich (z. B. wird eine Teilschuld bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit erstmal vermutet).
 
Naja, aber wenn sich zwei Fahrzeuge auf einer vermeintlich (zu) engen Fahrbahn streifen, dann haben erstmal beide eine Teilschuld, weil beide hätten ausweichen/stehen bleiben müssen. Dein Absatz würde jetzt jeden für sich, erstmal ohne Schuld zeigen, dies gibt es aber nicht, weil immer jemand Schuld haben muss (soweit ich weiß).

Bei gröberen Unfällen muss dann ermittelt werden wer, wie wann wo und vor allem warum nicht gebremst hat/ausgewichen ist.
 
Korrekt. Mein Beitrag nicht an dich gerichtet, sondern an @IICARUS, der leider erneut eine so nicht korrekte Aussage getätigt hat.

In meinem Beispiel hätte höchstwahrscheinlich der Fahrer der Straßenbahn 100% Schuld. Er ist auf ein stehendes und gut erkennbares Hindernis aufgefahren. Dass das Hindernis dort hätte gar nicht sein dürfen, ist für ihn keine Rechtfertigung, da es sich um eine völlig andere Rechtssache handelt. :)
 
Ja stimmt hast Recht, war von mir nicht ganz korrekt. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
woodpeaker schrieb:
Das ist wohl mehr als eindeutig geregelt. Der, der das Hindernis zuerst in seiner Fahrspur hat, muss auf den Gegenverkehr warten.
Aber nachdem es inzwischen im Verkehr zunehmend extreme Hohlbirnen gibt, ist für die diese Regel nicht exsistent.

Was meinst du, wie blöd die gucken, wenn beide ein Hindernis haben, ich das erste Auto durchgelassen habe, aber danach dann losfahre und das zweite Auto dann in die Eisen steigt - ich war vor dem zweiten Auto am Hindernis.
 
ich kann das problem nicht so ganz nachvollziehen. einerseits ist es klar geregelt, auf der anderen seite aber gibt es auch die möglichkeit das "problem" einvernehmlich zu lösen. ich würde immer den mehrzweckstreifen nutzen, um den gegenverkehr nicht unnötig zu behindern, auch wenn das gesetz eigentlich vorsieht, dass die wegen mir anhalten müssten. aber wo das nicht notwendig ist, bin ich lieber entgegenkommend. selbst wenn ich auf einer breiten hauptstraße entgegenkommend eine kolonne sehe, wo das erste fahrzeug die folgenden aufhält, dann weiche ich auch auf den seitenstreifen aus, um den anderen fahrzeugen platz zum überholen zu machen, auch wenn ich das nicht müsste. aber es macht es für alle beteiligten einfacher und vor allem sicherer. warum soll ich auf ein recht pochen, das mir nix bringt, anderen aber zum nachteil ist? wenn der platz da ist, dann nutze den platz um den verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. ist für alle entspannter und sicherer als bürokratisch auf irgendwelche regeln rumzureiten, die in der situation unnötig sind. so flexibel sollte man imho schon sein. klar ist das nicht der sinn des mehrzweckstreifens, aber wenn er in dem moment nicht für seinen eigentlichen sinn benötigt wird...
 
Mehrzweckstreifen ist die eine Sache, aber ich HASSE Leute, die auf den Bürgersteig fahren oder dies von mir erwarten.
 
@Lübke

Wir sind uns da sehr ähnlich. Klar wenn mir jemand an der o.g. Stelle entgegenkommt, halte ich und warte. Ich fahre nur ungern über den Mehrzweckstreifen, da dort desöfteren Reiter ihre biologischen Visitenkarten hinterlassen.
Es kommt mir viel mehr auf die Situationen an, in denen ich normal durch die Passage fahre und ich vom Gegenverkehr optisch und akustisch darauf hingewiesen werde, bitte auf den MZS auszuweichen.
Nörgler und Drängler gibt es immer, seit ich mit Tempomat fahre ist das täglich ein Heidenspaß in Deutschlandsinnenstädten.

Ich werde nochmal bei der Gemeinde nachfragen, vielleicht können die sich mal mit der "blauen" Stelle kurzschließen.
 
Ich werde nochmal bei der Gemeinde nachfragen, vielleicht können die sich mal mit der "blauen" Stelle kurzschließen.

Und warum frägst du nicht gleich bei der Rennleitung oder bei einem Automobilclub nach? Verstehe da das Spiel über Bande nicht.
Die Verkehrsbehörden der Städte haben da in der Regel überhaupt keinen Plan.
 
Und warum frägst du nicht gleich bei der Rennleitung oder bei einem Automobilclub nach?

Warum fragst du im Forum nach bestimmten Computerbauteilen? Nach Softwareeinstelungen etc? Hier ist es wesentlich einfacher eine große Masse zuerreichen, bei der evtl. 2-3 Menschen in einer ähnlichen Situation waren und davon berichten können.
Behörden um Hilfe zufragen ist für sich gesehen schon schwierig, entweder weiß die entsprechende Stelle nichts, oder der Kollege ist gerade nicht da.
Warum ich nicht dierekt bei der Polizei anrufe? Weil bei uns Rathaus und Gemeinde im selben Gebäude untergebracht sind. Und ich die Kontaktperson im Rathaus wesentlich schneller bekomme, außer ich rufge 110 an.....

Die Verkehrsbehörden der Städte haben da in der Regel überhaupt keinen Plan.

Sollten sie aber, sie haben es ja auch schließlich geplant und gebaut.
 
Zurück
Oben