Paypal Käuferschutz - Rechte als Verkäufer

Raokhar

Cadet 1st Year
Registriert
Jan. 2008
Beiträge
8
Hallo,

da ich vor wenigen Tagen meine 8800GT- durch eine HD 6850-Grafikkarte ersetzt habe, habe ich Erstere bei eBay versteigert. Der Käufer hat per Paypal bezahlt, ich habe dann die Karte unverzüglich an ihn verschickt.

Nun bekam ich von Paypal eine Mail, in der ein Konflikt vom Käufer eingereicht wurde. Paypal hat die eingegangene Zahlung daraufhin eingefroren.
Der Käufer schreibt, die Grafikkarte würde an seinem Haupt- und Zweitrechner kein Signal liefern.
In meinem Rechner lieft die Karte vom Kauf bis zum Ausbauzeitpunkt tadellos.

Wie soll man in einer solchen Lage reagieren?
 
gut wäre es, wenn du jmd hast, der dabei war als zeuge, dass sie funktioniert hat
 
Komische Sache. Hat sich der Typ nichtmal über Ebay bei dir beschwert?

Ich schreibe immer als erstes eine normale Nachricht, wenn etwas nicht passt. Und dann gibt es ja noch die Möglichkeit, einen Fall zu öffnen namens "Probleme klären".

Ich würde empfehlen, erstmal den Käufer anzuschreiben und versuchen, das Problem zu klären. Vielleicht hat er was falsch angeschlossen oder so. Ist zwar eigentlich nicht die Aufgabe eines Verkäufers, aber die Erfahrung zeigt doch, dass man (oftmals) am meisten erreichen kann, wenn man mit den Leuten redet.
 
In solchen Fällen fordert Paypal vom Käufer einen Beweis für die Anschuldigung/Behauptung. Als Käufer muss man also eine Art Gutachten erbringen. Die Hardware muss durch einen (z.B.) PC-Fachgeschäft geprüft werden und der Befund an Paypal weiter geleitet werden. Leider hat der Käufer hier freie Handhabe und wird nicht wirklich durch Paypal überprüft.

EDIT: Eine Kontaktaufnahme sollte auf alle Fälle statt finden, so kann man die meisten Sachen unkompliziert besprechen/lösen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nightkin schrieb:
Ich würde empfehlen, erstmal den Käufer anzuschreiben und versuchen, das Problem zu klären. Vielleicht hat er was falsch angeschlossen oder so. Ist zwar eigentlich nicht die Aufgabe eines Verkäufers, aber die Erfahrung zeigt doch, dass man (oftmals) am meisten erreichen kann, wenn man mit den Leuten redet.

Kontakt besteht bereits. Ich habe zunächst nachgefragt, ob nicht vergessen wurde die Karte mit einem 6-pin PCIe-Stecker mit Strom zu versorgen. Nach Verneinung der Frage, wollte ich die Daten der verwendeten Netzteile wissen. Antwort war, dass in den PCs zuvor bereits ein G80-Chip verwendet wurde.
 
Versuch das ganze zu klären und fordere den käufer notfalls auf die karte zurück zusenden sollte es sich nicht regelnund gib alle informationen an paypal weiter
ps: paypal ist leider auch bekannt dafür in solchen fällen das geld einfach einzubehalten habe so einen fall selber schon miterleben müssen käufer und verkäufer haben sich geeinigt aber keiner von beiden hat das geld je wiedergesehen
 
Krass.. So einfach ist das also, bei eBay Leute um ihr Geld zu betrügen? :-S

Und ja, das ist bei Paypal leider wirklich öfter so.
Nicht umsonst wurde neulich vor deren Hauptquartier (und/oder Pressekonferenz) ein Kubikmeter Eis abgestellt, in dem einzelne Dollar-Scheine eingefroren waren :daumen:
 
@ Kraligor
Na super... Und was bekommt man dann für seine Ware?
Man bekommt bei Ebay ja eh schon kaum den Preis, den die Ware wert ist.
Dann kommt die Ebay Gebühr, dann die Paypal Gebühr und am ende bleibt ja nichts
mehr übrig :(
 
Nun ja, er wird mit seinem Angebot sicher den Eindruck erwecken, dass die Ware okay ist aber verkauft sie vorsichtshalber als defekt.

Der Schuss geht zivilrechtlich mglw. aber nach hinten los.
 
Da du ja die Karte sicherlich versichert verschickt hast, könnte die einfachste Lösung auch sein, das als Transportschaden zu melden.

Du als Versender bist der Auftraggeber. Du müsstest dir also vom Käufer eine Erklärung schicken lassen, dass die Fracht kaputt ist (vor dem Veschicken war sie ja noch i.O.). Mit dieser Erklärung gehst du zu DHL/Hermes etc. und machst den Schaden in Höhe des Ebay-Verkaufspreises inkl. Porto, das du bezahlt hast, geltend. Du bekommst dann das Geld und musst dieses wiederum an den Käufer weiterleiten (nennt sich Drittschadensliquidation).

So hat niemand einen einen Schaden. Darüber hinaus ist ja nicht ausgeschlossen, dass die Karte während des Versands kaputt gegangen ist (wenn ich sehe, wie die DHL-Leute mit den Paketen umgehen)...
 
Für so einen Fall mußt du aber beiweisen, daß die Ware auch gemäßt den Bestimmungen der Post versendet wurde.

Bei uns in der Firma wird deswegen extra ein Foto gemacht, bzw. vom Postboten direkt
quitiert das die Kartonage und die entsprechende Füllungen ok sind.

Oder war das bei dir anders?
 
Und die Praxis mit den gängigen Versendern zeigt auch, dass es so nicht funktioniert, im Gegenteil, dort werden hohe Anforderungen an Erstattungen wegen Transportschäden gestellt, ob zurecht oder unrecht sei mal dahingestellt.
 
Doc Foster schrieb:
Nun ja, er wird mit seinem Angebot sicher den Eindruck erwecken, dass die Ware okay ist aber verkauft sie vorsichtshalber als defekt.

Der Schuss geht zivilrechtlich mglw. aber nach hinten los.

Genau so. Ich gebe die Ware als nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben an, schreibe auch, dass sie bei mir perfekt funktioniert, verweise auf meine durchweg guten Bewertungen und verkaufe sie dennoch ausdrücklich als defekt und schließe jede Gewährleistung aus.

Zivilrechtlich könnte das problematisch werden, allerdings habe ich so, denke ich, dennoch mehr Handhabe gegen (mögliche) Betrügereien.
 
Kraligor schrieb:
Genau so. Ich gebe die Ware als nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben an, schreibe auch, dass sie bei mir perfekt funktioniert, verweise auf meine durchweg guten Bewertungen und verkaufe sie dennoch ausdrücklich als defekt und schließe jede Gewährleistung aus.

Zivilrechtlich könnte das problematisch werden, allerdings habe ich so, denke ich, dennoch mehr Handhabe gegen (mögliche) Betrügereien.

Haben uns darauf geeinigt, dass ich den Betrag zurückerstatte und ich die Karte wiederbekomme. Habe meine Lektion gelernt und werde es zukünftig so abwickeln, wie du es beschreibst.
 
Raokhar schrieb:
Haben uns darauf geeinigt, dass ich den Betrag zurückerstatte und ich die Karte wiederbekomme. Habe meine Lektion gelernt und werde es zukünftig so abwickeln, wie du es beschreibst.

Trotzdem ärgerlich wenn man bedenkt, dass der gute Mann auch beim Einbau was falsch gemacht haben könnte und somit selbst für den technischen Defekt verantwortlich ist.

Ich weiß ja nicht ob man PayPal mittlerweile anbieten muss, hatte da mal was zu gelesen, aber ich habe damals aus genau dem Grund so gut wie nie PayPal als Zahlungsmöglichkeit angeboten. PayPal ist sicherlich was feines, aber leider ist das Vorgehen bei Konfiktlösungen für den Allerwertesten. Im Endeffekt bekommt man immer sein Geld zurück, zumindestens war es bei mir so.

Wenn ich Sachen bei eBay Verkaufe prinzipiell als versichert bei solchen Artikeln und auch mit dem Hinweis das alle Angaben nach bestem Gewissen gemacht sind. Hab nun weit über 200 verkaufte Artikel und noch nie auch nur ein einziges Problem gehabt. Vielleicht hatte ich ja auch einfach Glück wer weiß... Am Angebotsende distanziere ich mich ausdrücklich von Umtausch, Rücknahme, Garantie und Gewährleistung und weiße darauf hin, dass nur bieten soll wer damit auch einverstanden ist und das ganze in roter Schrift so das auch keiner behaupten kann es nicht gelesen zu haben. ;)

Trotzdem mies gelaufen bei dir, finde es aber bemerkenswert das du so reagierst. Kommt heutzutage wohl eher selten vor...

MfG Freestyl3r :cool_alt:
 
Zuletzt bearbeitet:
Paypal muss man anbieten, wenn man unter 50 Bewertungen bekommen hat und das ist bei mir noch der Fall.
Ich habe sie nun zurückgenommen, weil ich keine Lust und Zeit habe auf eine Schlammschlacht wegen 20€. Sobald die Karte bei mir angekommen ist, werde ich sie direkt wieder einbauen und gucken was Sache ist.
 
Hoffentlich bekommst du auch deine Karte wieder, und nicht eine defekte baugleiche.
Passiert nämlich schon mal öfter mal bei ebay. Waren kaufen wenn die eigene defekt ist, und dann die defekte reklamieren. So hat man eine "neue" und ist seinen Ramsch los.

Bei solchen Sachen immer vorher Fotos von der Seriennummer machen.
 
Zurück
Oben