Xerxes18
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 694
Hallo,
ich habe hier im Forum ein neues Handy privat gekauft, den namen des Verkäufers lass ich hier aus dem Spiel, und habe bei Ankunft der Ware schon festgestellt, dass es einen technischen Fehler aufwies.
Der Verkäufer hat sich, dafür lob ich Ihn, dazu bereit erklärt, die Ware bei Nokia einzuschicken und hat somit versucht mir ein funktionierendes Handy bereit zu stellen.
Jedoch hat sich ,nach 4 Wochen wartezeit, gezeigt dass der Fehler nicht behoben wurde.
Der Verkäufer hat sich geweigert mir die Kosten zu erstatten, hat auf rotzfreche Art und Weise den Kontakt mit mir abgebrochen mit den Worten, dass Ihn das nicht mehr Juckt und er nicht einsieht warum er mir das Geld zurückgeben sollte.
Schlussendlich stehe ich mit einer Fehlerhaften Ware und 270€ weniger dar!
Da ich Rechtsschutzversichert bin bei der ARAG, habe ich mich bei meinem Anwalt erkundigt:
Er meinte dazu, dass der Private Verkäufer verpflichtet ist Mängel oder Schäden während der Auktion oder einem Verkauf zu nennen. Sollte er dies nicht tun, gilt das als arglistige Täuschung(§444). In meinem Fall habe er zu Haften, falls sich ein Mangel an der Ware herausstellt (§442). Der Verkäufer muss somit entweder einen Teil des Kaufbetrages zurückzahlen oder dafür sorgen, dass ich ein für die Angaben entsprechende Ware bekomme, falls er eine Rücknahme oder eine Garantie nicht ausschließt.
So alles kein Problem dachte ich, dann schicke ich das Dingen halt zur Reparatur! Jedoch macht ThePhoneHouse Probleme da das Handy von einem Vertrag des Verkäufers ist und natürlich meine Adresse somit nicht draufsteht!
Ich fühle mich richtig verarscht und möchte den Verkäufer nicht einfach so davonkommen lassen!
Jetzt wollte ich gerne wissen, ob ihr an meiner Stelle genauso Handeln würdet?
ich habe hier im Forum ein neues Handy privat gekauft, den namen des Verkäufers lass ich hier aus dem Spiel, und habe bei Ankunft der Ware schon festgestellt, dass es einen technischen Fehler aufwies.
Der Verkäufer hat sich, dafür lob ich Ihn, dazu bereit erklärt, die Ware bei Nokia einzuschicken und hat somit versucht mir ein funktionierendes Handy bereit zu stellen.
Jedoch hat sich ,nach 4 Wochen wartezeit, gezeigt dass der Fehler nicht behoben wurde.
Der Verkäufer hat sich geweigert mir die Kosten zu erstatten, hat auf rotzfreche Art und Weise den Kontakt mit mir abgebrochen mit den Worten, dass Ihn das nicht mehr Juckt und er nicht einsieht warum er mir das Geld zurückgeben sollte.
Schlussendlich stehe ich mit einer Fehlerhaften Ware und 270€ weniger dar!
Da ich Rechtsschutzversichert bin bei der ARAG, habe ich mich bei meinem Anwalt erkundigt:
Er meinte dazu, dass der Private Verkäufer verpflichtet ist Mängel oder Schäden während der Auktion oder einem Verkauf zu nennen. Sollte er dies nicht tun, gilt das als arglistige Täuschung(§444). In meinem Fall habe er zu Haften, falls sich ein Mangel an der Ware herausstellt (§442). Der Verkäufer muss somit entweder einen Teil des Kaufbetrages zurückzahlen oder dafür sorgen, dass ich ein für die Angaben entsprechende Ware bekomme, falls er eine Rücknahme oder eine Garantie nicht ausschließt.
So alles kein Problem dachte ich, dann schicke ich das Dingen halt zur Reparatur! Jedoch macht ThePhoneHouse Probleme da das Handy von einem Vertrag des Verkäufers ist und natürlich meine Adresse somit nicht draufsteht!
Ich fühle mich richtig verarscht und möchte den Verkäufer nicht einfach so davonkommen lassen!
Jetzt wollte ich gerne wissen, ob ihr an meiner Stelle genauso Handeln würdet?