Problem mit Privatkauf, anklagen oder doch nicht?

Xerxes18

Lieutenant
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Hallo,

ich habe hier im Forum ein neues Handy privat gekauft, den namen des Verkäufers lass ich hier aus dem Spiel, und habe bei Ankunft der Ware schon festgestellt, dass es einen technischen Fehler aufwies.

Der Verkäufer hat sich, dafür lob ich Ihn, dazu bereit erklärt, die Ware bei Nokia einzuschicken und hat somit versucht mir ein funktionierendes Handy bereit zu stellen.

Jedoch hat sich ,nach 4 Wochen wartezeit, gezeigt dass der Fehler nicht behoben wurde.

Der Verkäufer hat sich geweigert mir die Kosten zu erstatten, hat auf rotzfreche Art und Weise den Kontakt mit mir abgebrochen mit den Worten, dass Ihn das nicht mehr Juckt und er nicht einsieht warum er mir das Geld zurückgeben sollte.

Schlussendlich stehe ich mit einer Fehlerhaften Ware und 270€ weniger dar!

Da ich Rechtsschutzversichert bin bei der ARAG, habe ich mich bei meinem Anwalt erkundigt:

Er meinte dazu, dass der Private Verkäufer verpflichtet ist Mängel oder Schäden während der Auktion oder einem Verkauf zu nennen. Sollte er dies nicht tun, gilt das als arglistige Täuschung(§444). In meinem Fall habe er zu Haften, falls sich ein Mangel an der Ware herausstellt (§442). Der Verkäufer muss somit entweder einen Teil des Kaufbetrages zurückzahlen oder dafür sorgen, dass ich ein für die Angaben entsprechende Ware bekomme, falls er eine Rücknahme oder eine Garantie nicht ausschließt.

So alles kein Problem dachte ich, dann schicke ich das Dingen halt zur Reparatur! Jedoch macht ThePhoneHouse Probleme da das Handy von einem Vertrag des Verkäufers ist und natürlich meine Adresse somit nicht draufsteht!

Ich fühle mich richtig verarscht und möchte den Verkäufer nicht einfach so davonkommen lassen!

Jetzt wollte ich gerne wissen, ob ihr an meiner Stelle genauso Handeln würdet?
 
Dann wirst Du dem Verkäufer nachweisen müssen das der "Mangel" schon beim Verkauf vorgelegen hat, und spätestens da wird es schwierig werden, ansonsten ... gekauft wie gesehen und damit nix mir Rücknahme oder Gewährleistung.

Xerxes18 schrieb:
Er meinte dazu, dass der Private Verkäufer verpflichtet ist Mängel oder Schäden während der Auktion oder einem Verkauf zu nennen.

sofern sie diesem bekannt sind... was haste denn eigentlich für nen Anwalt, der § 444 BGB setzt arglist voraus.

Wie alt ist das Handy (Kaufdatum des Verkäufers)?
 
Zuletzt bearbeitet:
sofern sie diesem bekannt sind... was haste denn eigentlich für nen Anwalt, der § 444 BGB setzt arglist voraus.

ja kann sein dass ich mich da verschrieben habe, an dem Anwalt liegt es nicht der hat mich schon oft aus der Sch**** geholt in solchen fällen :)

Das Handy ist noch in diesem Jahr gekauft worden (April).
 
bei Gericht und auf hoher See ;)

ist natürlich ärgerlich, aber mach doch dem Hersteller druck, wenn sein gelumpe nicht funktioniert

alte chinesische Weisheit... jede Sekunde in der du unglücklich bist kannst Du nicht...
 
Also ich finde das schon seine sauerei ,was der verkäufer des Handys gemacht hat.Xerxes18 ich würde gegen ihn vorgehen egal was es kostet,solchen leuten muss man anzeigen wegen sowas.Also Xerxes18 lasse deinen anwalt das in die Hand nehmen fertig,ich würde dem verkäufer das Handwerk legen. LG Elke
 
frage: hat er es als "neuwertig und technisch einwandfrei" o.ä. beschrieben?
oder hiess es vielleicht "ka obs funktioniert, müsste aber" oder "auf funktion etc. gebe ich keine garantie"?

je nach antwort wird dein fall anders gewertet werden ;)
 
Also ganz ehrlich... ich würde auch gegen ihn vorgehen. Ich habe den Thread gerade selbst gefunden, da muss man ja nicht lange suchen und für mich klingt es nach "neuwertig" somit dürftest du damit einen Handlungsrahmen haben.
 
Also er hat überhaupt nichts geschrieben, auch nicht dass er jegliche Garantie ausschließt!

Hier ein Zitat:

"Nokia N96 16 GB Handy ist 3 Wochen Jung und keinerlei Kratzer oder sonst Gebrauchs spuren oder Kratzer, wurde immer in eine Handy Tasche gelegt..
Mit OVP und Natürlich Rechnung "
 
Wenn der Verkäufer den Versuch einer Reperatur nach kommt, kann man dies schon als Schuldeingeständnis werten.

Arglistische Täschung ist schon der richtige Ansatz, solange nicht explizit auf den Fehler hingewiesen wurde.

Mein Tipp, den Anwalt seine Arbeitmachen lassen, jegliche Schriftverkehr ihm zur Verfügung stellen und abwarten....

Grüße Spriggi

Schreibe ihn an, teile ihm die Kontaktinfos deines Anwalts mit, wenn er dei nicht shcon hat..und trinke gemütlich einen Tee...lass dir aber von ihm jeglichem Schriftverkehr geben, sollten dort unklare Sachverhalte auftauchen (E-Mail Verkehr und verfpgb,. Schriftsätze...freut sich dein Anwalt umso mehr .))
 
Zuletzt bearbeitet:
"Arglistige Täuschung" ? http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_Täuschung

Und der Beschreibung nach wurde, in meinen Augen, nicht auf ein perfekt funktionierendes Handy hingewiesen.
Zudem, wenn ich mir so ein neues Ding da zulegen würde, ich würde selbst nach 6 Monaten wohl noch neue Funktionen und vlt entsprechende Fehler finden.

Es gibt hier im Board einen Thread zu dem Handyproblem, mit ein wenig suchen kommt man schnell hin.
Ehrlichgesagt kommt mir das nicht wie eine Täuschung vor. Schon gar nicht vorsätzlich.

Ich würe das Handy einfach nochmal einschicken und den Verkäufer um einen Preisnachlass bitten wegen der Umstände.

Das aber ist nur die Meinung eines iuristisch Unwissenden.

lg dia
 
Es geht hier um ein drei Wochen altes Handy das nen "technischen Defekt" aufweist, das A an B in einem Forum Privat verkauft hat... solange A kein Händler ist, wars das mit Gewährleistung!
Die Beweislast der arglistigen Täuschung liegt in dem Fall bei B, und ab da wirds schwierig

Allerdings besteht die Möglichkeit den Hersteller für den "technischen defekt" in regreß zu nehmen, wo ist das Problem?

@ Xerxes18 über was für nen Fehler reden wir eigentlich?

Weshalb sollte Bitte ein entgegenkommen zur Reperatur ein Schuldeingeständnis sein?
 
Es geht um das Nokia N96 und es hat Probleme mit dem Videolicht, und zwar wenn ich auf Videolicht einschalten drücke kommt beim Aufnehmen nur ein rotes Licht. Wenn ich es auf "Videolicht ausschlaten" stelle dann blinken die zwei LEDs kurz auf und dann gehen sie wieder weg.

Dann hatte es ein Problem mit der Display-Helligkeit. Wenn ich es auf Maximum gestellt hatte, ging das Display nach dem Stand By nicht mehr an.

Ich dachte zunächst ich wäre zu blöd um das Einzustellen, aber irgendwas stimmt da doch nicht!

Und der Verkäufer hat das Gerät halt nach Nokia schicken lassen und dann wurde das Handy entbrandet (wie der Verkäufer sagte), also das T-Mobile logo war weg! Das Display Problem habe sich gelöst, aber das Videolicht habe nicht funktioniert.
 
Hast du mal ein Firmwareupdate gemacht?
Wirkt manchmal Wunder sag ich dir.
MfG
 
Unabhängig von der Rechtslage, hat Nokia sogenannte "Repair Points" an die du seitens des Herstellers verwiesen wirst. ICh weiß jetzt nicht, ob The Phone House auch einer ist, aber ich würd mir einfach einen Repair Point in deiner Nähe raussuchen und es dort abgeben. Hast du eine Rechnung, weil das Vertragswerkstätten sind und die im Garantiefall ihren Arbeitslohn über Nokia abwickeln müssen. Und Nokia verlangt ne Rechnung und die IMEI (Seriennummer), sonst wird das Kostenfrei nichts.
 
Naja haste die Ebay aktion noch , würde die aufjeden mal aufm Pc speichern , da sie ja nach ner bestimmten Zeit gelöscht wird.
Aber wenn du schon fleißig die Rechtschutz versicherung zahlst kannste die ja auch einmal nutzen.
 
Also ab zum Anwalt, der wird ihm das "Jucken" schon beibringen.

Und sollte der Betreffende das Lesen; Gratulation, jetzt kommen zu den 270€ Erstattung auch noch Anwaltskosten dazu. Noch blöder geht es echt nicht mehr.
 
hmm... für mich hört sich das gar nicht danach an, als ob der verkäufer von den "fehlern" kenntnis
haben musste. ob er es nun tatsächlich nicht wusste, oder einfach behauptet er wusste es nicht,
völlig unmöglich ihm das nachzuweisen. ich würde mir den stress mit anwalt sparen und mal bei
nokia anfragen was denn nun mit dem gerät ist. wessen name auf der rechnung steht ist egal,
das gerät muss repariert werden, wenn es denn einen defekt bzw. eine fehlfunktion hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
und in den ersten 6 monaten ab rechnungsdatum hast du auch keine beweislast seitens nokia ...

lass das teil reparieren oder umtauschen, wessen name auf der rechnung steht ist sekundär solange
du belegen kannst das du es gekauft, geschenkt oder sonst was hast ...
 
Keine Ahnung wie die anderen das sehen, aber sollte man nicht vor jemanden warnen, der hier auf dem Marktplatz vorsätzlich defekte Dinge verkauft ?
 
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