Radeon RX 6800 auf eBay Kleinanzeigen gekauft und alles lief glatt - War das ein Fehler?

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shambhala_wr

Gast
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shambhala_wr schrieb:
Habe ich hier einen Fehler gemacht?
Die Karte war versiegelt mit Rechnung, was für ein Fehler soll das gewesen sein? Ist jetzt nichts neues, dass versiegelte Karten verkauft werden.

shambhala_wr schrieb:
und nicht noch Diebesgut oder irgendwie manipulierte Hardware
Wenn es Diebesgut wäre, nicht deine Schuld, konntest du nicht wissen. (Ja, rechtlich wäre es trotzdem doof)

Wegen Manipulation einfach mal die Leistung testen und vergleichen bzw. mit GPU-Z auslesen, aber beides dürfte nicht der Fall sein.
 
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Ich glaube da machst du dir zu viele Gedanken, ist doch ganz normal dass Leute die Original bei AMD kaufen und dann bei Ebay weiter verkaufen.
 
Du hast ne Rechnung von einem gängigen Bezahldienst bzw. Plattform. Da müsste auch ein Name draufstehen.
Wenn die Karte funktioniert und es nichts daran auszusetzen gibt, freue dich!

Und man kann immer alles googeln und wird immer etwas negatives an rein positiven Sachen finden!
 
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Drewkev schrieb:
Wenn es Diebesgut wäre, nicht deine Schuld. Konntest du nicht wissen.

Sieht leider das Gesetz etwas anders... Es wäre dann Helerware und damit macht man sich auch strafbar. Unwissenheit usw...

Es gibt aber keinen Anschein für.
 
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Stormfirebird schrieb:
Das hilft an der Stelle dann wenig.
Nordwind2000 schrieb:
Sieht leider das Gesetz etwas anders...
Ich weiß nicht wie das in DE ist, aber in AT würdest du vor Gericht nicht dafür verurteilt werden.

Würde ja auch relativ wenig Sinn ergeben in meinen Augen. Vor allem, es ist eine Rechnung vorhanden, die wenigsten dürften diese ebenfalls stehlen, zumal die SN übereinstimmt, ist also die dazugehörige.
 
Wahrscheinlich ein Skalper, der seine Ware bei Kleinanzeigen verscherbelt.

Sollte aber für dich alles kein Problem sein, du hast anscheinend nur nen guten Kauf gemacht
 
Nun ja, Du könntest im Garantiefall ein Problem haben, da digital river nur dem Erstkäufer den Garantieanspruch einräumt!

Und an Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben, wenn so etwas herauskommt, wird es ersatzlos eingezogen.
 
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shambhala_wr schrieb:
Habe ich hier einen Fehler gemacht?

einen kleinen Fehler gibt es allerdings. Wenn du eine Rechnung dazu bekommst, die auf eine andere Person geschrieben wurde, fordere bitte immer eine Abtretungserklärung an. Sonst kann es im Zweifelsfall Probleme bei der Garantie / Gewährleistungsinanspruchnahme kommen.
 
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Naja Rechnungen kann man mit ein bisschen Aufwand fälschen und wenn es Hehlerware ist wär die Karte ersatzlos weg.
Ich würde mich aber nicht verrück machen. Da wird sich jemand eher ne schnelle Mark gemacht haben mit einer günstig eingekauften Karte.
 
@Drewkev
Ich halte das auch für eher sehr unwahrscheinlich. Aber vieles ist möglich, in den Leuten steckt z.t. viel Kriminelle Energie.
 
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Der hat die Karte beim AMD Drop für 625€ gekauft und dann für Gewinn verkauft.
Den Stress um "Helerware" finde ich persönlich total überzogen und unnötig.

Das mit der Garantie könnte unter Umständen Probleme machen.
 
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Unter Umständen? Digital River gibt die Garantie / Gewährleistung nur für den Erstkäufer. Gibt genügend Themen im Internet, die sich damit beschäftigen.

Digital River sitzt in Irland, AMD schreibt ausserdem, dass es nur Garantie für den ERSTKÄUFER gibt.

Teurer Briefbeschwerer, wenn er innerhalb der Garantiezeit kaputtgeht. Daher niemals Neuware bei Kleinanzeigen kaufen, nur um ein paar Euro zu sparen.

Mehr waren es ja am Ende nicht, wenn es die 6800XT für unter 1k gibt.

Quelle: Hardwareluxx

https://www.hardwareluxx.de/community/attachments/1623393138705-png.639060/
 
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Zu 99% wirst du keine Probleme bekommen und kannst zufrieden sein mit der Grafikkarten. Eventuell bekommst du Stress bei der Garantie, aber sollte normal auch klappen. Im schlimmsten Fall ist es "geklaute" Ware und du musst die Grafikkarte wieder abgeben. Dann ist dein Geld weg und die Grafikkarte auch.
 
Stormfirebird schrieb:
Das hilft an der Stelle dann wenig.

Sehe hier bei der Story aber auch kein Problem, wenn eine normale Rechnung extistiert.
Wenn man dir nicht nachweisen kann ( und das ist nahezu unmöglich ), das du bewusst Hehlerware gekauft hast, machst du dich nicht strafbar.

Anders sieht es natürlich mit der Ware an sich aus. An Diebesgut kann man keinen Eigentum erwerben. Das Diebesgut würde konfisziert, und natürlich gibts keine Entschädigung.
 
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CrustiCroc schrieb:
Wenn man dir nicht nachweisen kann ( und das ist nahezu unmöglich ), das du bewusst Hehlerware gekauft hast, machst du dich nicht strafbar.
Hab auf was anderes angespielt, steht doch oben, mir musst du das nicht erklären.
 
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