RetourenGutschrift verzögert, nachträgliche Verrechnung mit neuer Rechnung ok?

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Hi,

wir haben gerade mal entdeckt dass es hier ja so ein nettes Unterforum gibt.)

Angenommen man bei Shop A etwas bestellt und widerrufen da mangelhaft.

Nun räumt sich der Shopbetreiber eine Bearbeitungszeit von 3 Wochen ein, dies wäre ja eh fernab des Gesetzes von umgehend nach Widerruf/Rücksendung bis zu max. 14 Tagen und damit hinfällig toter Text?

Hier wird ein funktionsfähiger Artikel benötigt, also ein anderer eine Woche nach Rücksendung bestellt.

Dafür schickt der Shop eine neue Rechnung mit, Erstattung Widerruf noch nicht verrechnet.

Könnte man nach Ablauf der 14 Tage Frist der Erstbestellung vor noch nicht fälliger Rechnung Bestellung zwei eine Verrechnung verlangen?

Evtl. kennt sich ja jemand aus.

Es waren übrigens Shopguthaben plus ein Newslettergutschein die bei errster Bestellung genutzt wurden, Erstattung auf dem selben Zahlungswege wäre eben eine Gutschrift, der Wert des NL Gutscheins müsste auch ersetzt werden nehme ich an.

Frage wäre dann einzig...muss man die 14 Tage abwarten um nicht erneut Geld beim Shop zu parken für einen dritten Einkauf oder könnte man einfach verrechnen da der Shop sich eben Zeit lässt mit der Abarbeitung von Widerrufen?


Gruß
 
Entweder ist der Sachverhalt wirr oder es liegt gerade an mir.

Grundsätzlich gibt es das Institut der Aufrechnung. Eventuell kann man das hier ja zum Einsatz bringen?
 
Du hast doch das Zahlungsziel auf der Rechnung. Vor erreichen des Zahlungszieles sprichst Du mit dem Lieferanten, ob eine Verrechnung Guthaben aus Widerruf mit aktueller Rechnung möglich ist.

Sprecht einfach mal miteinander.

Wir handhaben es auch so, Guthaben das wir bei Lieferanten haben, wird in zukünftigen Rechnungen zum Abzug gebracht. Auf diesen Umstand wird aber im Überweisungstext hingewiesen. „VER mit Skto-RE/Gutschrift Nr. XXXX“
 
Ok, aber das setzt ja meist ein dauerhaftes, von Vertrauen geprägtes Verhältnis voraus.

Hier geht es ja eher darum dass der Shop ein Interesse daran haben dürfte einen kleinen Kunden durch spätere gutschrift als eben wieder Guthaben für einen weiteren Kauf zu binden.

Deswegen wäre die Frage ja ob bei späterer Verbuchung der Gutschrift, neue BEstellung ist zwischenzeitlich raus, seitens des Kunden ein Recht zur Aufrechnung bestehen würde weil der Shop sich eben Zeit ließ oder ob man um sicher zu sein eben warten müsste bis die Retoure verbucht/verrechnet ist um erst dann mit Guthaben eine neue Rechnung auszulösen.

Aktuell ist der Stand der Dinge eben Retoure vor einer Woche eingegangen, Bearbeitung dauert noch zwei.

Ich kenne nur diesen Passus dass man Forderungen nur mit rechstkräftig festgestellten Forderungen aufrechnen darf.

Worunter eine Gutschrift aufs Kundenkonto ja wohl nicht fällt.

Man ist also mit dem Service dort unzufrieden, will (s)eine Ware, bestellt heute also neu, verrechnet den neuen Rechnungsbetrag um den Betrag der ausstehenden Gutschrift und ist damit safe oder legt sich evtl. ein Ei?)

Im Sinne dass man die Rechnung bezahlen und mit der späteren Gutschrift dann eben noch etwas (nicht benötigtes) kaufen müsste.

@knoxxi

der Lieferant will eben nicht reden sondern Umsatz.
 
Die 3 Bestellungen kann der Shop komplett getrennt betrachten.
ergo kann er auch das Geld für die 3. Bestellung in voller höhe Vordern, obwohl noch eine Gutschrift aus einem Widerruf aussteht.

Alles andere ist Kulanz des Shops.
Und bei einem Widerruf ist ein Gutschein nicht zulässig. Er muss dir das Geld zurück geben.
 
Mißverständnis

Bonusgutschriften haben zu Guthaben geführt das beio Bestellung 1 genutzt wurde

also wird wieder Shopguthaben draus

das mit Bestellung 2 vor Gutschrift Bestellung 1 ausgegeben würde
 
Edit:

noch mal bissl gegoogelt nach Aufrechnung

sollte problemlos machbar sein da nicht in den Shop AGBS ausgeschlossen und sonst auf den Fall hier keine Ausschlusskriterien zutreffen würden rein vom BGB her
 
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