NutzenderNutzer
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- Dez. 2015
- Beiträge
- 4.525
Hi,
wir haben gerade mal entdeckt dass es hier ja so ein nettes Unterforum gibt.)
Angenommen man bei Shop A etwas bestellt und widerrufen da mangelhaft.
Nun räumt sich der Shopbetreiber eine Bearbeitungszeit von 3 Wochen ein, dies wäre ja eh fernab des Gesetzes von umgehend nach Widerruf/Rücksendung bis zu max. 14 Tagen und damit hinfällig toter Text?
Hier wird ein funktionsfähiger Artikel benötigt, also ein anderer eine Woche nach Rücksendung bestellt.
Dafür schickt der Shop eine neue Rechnung mit, Erstattung Widerruf noch nicht verrechnet.
Könnte man nach Ablauf der 14 Tage Frist der Erstbestellung vor noch nicht fälliger Rechnung Bestellung zwei eine Verrechnung verlangen?
Evtl. kennt sich ja jemand aus.
Es waren übrigens Shopguthaben plus ein Newslettergutschein die bei errster Bestellung genutzt wurden, Erstattung auf dem selben Zahlungswege wäre eben eine Gutschrift, der Wert des NL Gutscheins müsste auch ersetzt werden nehme ich an.
Frage wäre dann einzig...muss man die 14 Tage abwarten um nicht erneut Geld beim Shop zu parken für einen dritten Einkauf oder könnte man einfach verrechnen da der Shop sich eben Zeit lässt mit der Abarbeitung von Widerrufen?
Gruß
wir haben gerade mal entdeckt dass es hier ja so ein nettes Unterforum gibt.)
Angenommen man bei Shop A etwas bestellt und widerrufen da mangelhaft.
Nun räumt sich der Shopbetreiber eine Bearbeitungszeit von 3 Wochen ein, dies wäre ja eh fernab des Gesetzes von umgehend nach Widerruf/Rücksendung bis zu max. 14 Tagen und damit hinfällig toter Text?
Hier wird ein funktionsfähiger Artikel benötigt, also ein anderer eine Woche nach Rücksendung bestellt.
Dafür schickt der Shop eine neue Rechnung mit, Erstattung Widerruf noch nicht verrechnet.
Könnte man nach Ablauf der 14 Tage Frist der Erstbestellung vor noch nicht fälliger Rechnung Bestellung zwei eine Verrechnung verlangen?
Evtl. kennt sich ja jemand aus.
Es waren übrigens Shopguthaben plus ein Newslettergutschein die bei errster Bestellung genutzt wurden, Erstattung auf dem selben Zahlungswege wäre eben eine Gutschrift, der Wert des NL Gutscheins müsste auch ersetzt werden nehme ich an.
Frage wäre dann einzig...muss man die 14 Tage abwarten um nicht erneut Geld beim Shop zu parken für einen dritten Einkauf oder könnte man einfach verrechnen da der Shop sich eben Zeit lässt mit der Abarbeitung von Widerrufen?
Gruß