News Streaming-Abmahnungen: Rätsel um Herkunft der Daten

Vulpecula schrieb:
Da allerdings auch wirklich alles an dieser Aktion unsauber und dubios wirkt, macht es auf mich momentan vielmehr dein Eindruck, als wenn irgendwer im LG die Abmahnaktion ohne großartige Kontrolle einfach durchgewunken hat, sich aber jetzt nicht die Schuld ans Bein binden will bzw. bei den Abmahnungen interveniert, nur damit das LG nicht als Trottel dasteht.

Dachte ich es mir doch...:
http://www.heise.de/newsticker/meld...-bei-Redtube-Abmahnungen-zurueck-2071403.html

;-)
 
@m0sn

Ich stimme dir zu 100% zu. Angesichts der Situation wäre es angebracht einen Tread zu erstellen, wo es darum geht wie man Angriffe dieser Art abwehrt. Jedoch ist aktuell noch nicht endgültig geklärt was genau die Abmahner gemacht haben. Es gibt glaubwürdige Indizien über ihre Angriffsmethoden.
Eine aktuelle IS + VPN + Werbeblocker sind garantiert nicht schlecht (meine aktuelle Ausstattung).

Aber eine endgültige Empfehlung kann es meiner Meinung nach erst geben, wenn der ganze Skandal lückenlos aufgeklärt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
krass , versucht man jetzt jeden geld aus der tasch zu ziehen, das ist doch ne absolute freshheit unglaublich

man man man das ist doch nicht zu glauben wie der staat drauf reagiert, was soll der ganze blödsinn überhaupt

dan hat man ja sogar angst auf youtube streams zu verfolgenn oder wie soll man das verstehn
 
Naja, da ist einiges schief gelaufen auf Seiten des Gerichts. Dröseln wir mal ein klein wenig auf.

The Archive AG hat IP Adressen von Usern abgefischt die sich angeblich Pornos angesehen haben an denen die AG angeblich das Urheberrecht hat. Wie die Daten abgefischt wurden ist nicht genau bekannt, aber alles spricht für eine sehr unsaubere Datengewinnung. Auch das TA die Urheberrechte eventuell gar nicht besitzt ist erst seit kurzem bekannt und ist noch zu klären.

The Archive beauftragt den Rechtsanwalt Daniel Sebastian damit die IPs abzumahnen. Sebastian stellt mehrere Anträge beim LG Köln. Diese Anträge sind mehr als fragwürdig formuliert, in der Regel so dass sie für einen nicht fachkundigen Richter als "normale" Streaming Abmahnung aussehen. Hier drängt sich jetzt der Verdacht auf dass man sehr viele Anträge pro Tag lanciert hat um sie bei verschiedenen Kammern unterzubringen. Das LG Köln hat zwei Kammern die auf Streaming und IT spezialisiert ist, die Kammern 14 und 28. Bei diesen Kammern ist nach meinem Wissen nicht einem dieser Anträge auf Auskunft stattgegeben worden. Die anderen Anträge landeten bei nicht spezialisierten Kammern und wurden durchgewunken. Nun muss man wissen dass ein Richter zur Bearbeitung eines solchen Antrags in der Regel 8-12 Minuten hat. Ein fachfremder Richter muss sich auf das verlassen was im Gutachten und im Antrag selbst steht. Hier kommt jetzt wieder der grenzwertig formulierte Antrag von RA Sebastian ins Spiel. Jener bekam die Auskünfte, machte aber nicht die Abmahnungen sondern reichte sie an einen Kollegen weiter. An Urmann und Collegen, es gibt Spekulationen dass Urman das Paket gekauft hat, aber dafür gibt es keine Belege. Solche Übergaben sind aber etwas völlig normales bei Anwälten.

Urmann hat das getan was er sonst auch immer tut, wäschekorbweise Abmahnungen schreiben. Passend terminiert zum ersten Advent, wenn noch Geld da ist und der "ertappte Nutzer" keine Lust auf schiefen Hausfrieden hat.

So ist mal grundlegend der Ablauf gewesen nach heutigem Kenntnisstand. Das Gutachten ist ein Witz. Das hätte auch ein trainierter Schimpanse, alternativ ein Praktikant, machen können. Es sind viele offene Fragen, vom Gewinnen der Daten über die Rechtefrage an den Filmen bis hin zu den unsauber formulierten Anträgen.

Wie das rechtlich mit Streams aussieht kann keiner genau sagen da es hier keinerlei höchstrichterliche Urteile gibt. Aber in der Regel ist die Rechtsprechung bisher so dass reine Downloader keine Strafverfolgung zu fürchten haben. Hier werden nur Uploader verfolgt. Zumindest wenn die Seite nicht offensichtlich zur Verteilung von urheberrechtlich geschütztem Material dient. In anderen Fällen gibt es auch nichts vom BGH. Bei Youtube und auch Redtube und anderen legalen Anbietern ist man eigentlich auf der sicheren Seite.


Korrektur:
Das Gutachten wurde nicht beim LG Köln vorgelegt im Zusammenhang mit den Anträgen sondern nur eine eidesstattliche Versicherung. Kai Biermann schreibt in der Zeit dazu:

Spannend daran ist, dass der oder die Auftraggeber offenbar wussten, wie wenig das Gutachten belegt. Sie reichten die zwölf Seiten eben nicht beim Landgericht ein, um ihren Antrag auf Herausgabe der IP-Adressen zu untermauern. Eingereicht haben sie vielmehr eine Eidesstattliche Versicherung, die nicht von Schorr stammt, sondern von jemand anderem. Darin steht, die Software könne Nutzer von "sogenannten Downloadportalen für Filme im Internet erfassen". Außerdem wird versichert, die Software nutze dazu "übliche und gebräuchliche Internettechnologien". Das Gutachten von Schorr wird lediglich kurz erwähnt, um die Behauptungen glaubwürdiger klingen zu lassen.

Um ein Gleichnis zu verwenden: Schorr wurde gebeten, zu bestätigen, dass eine Website gelb aussieht und tat es. Anschließend wurde sein Gutachten dazu benutzt, vor Gericht zu behaupten, die Software könne auch rote Websites erkennen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur falscher Angabe)
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