TV zurückgeben weil er nicht der Beschreibung entspricht?

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Hi.

Ich hab mir vor einer Woche einen TV von Toshiba bei Computeruniverse bestellt (den 40WL768G). Hier bei den Produkteigenschaften steht, dass der Fernseher einen SD-Slot besitzt, was allerdings nicht der Fall ist (steht auch im Datenblatt von Toshiba nicht drin). Ist das ein Rückgabegrund?

Das mit dem Kartenleser ist mir eigentlich völlig egal, allerdings hat der TV 2 Pixelfehler, beim 3D-Betrieb extrem starkes Ghosting und auch starkes Clouding. Allerdings treten diese Dinge ja bei jedem TV von Toshiba auf, deswegen sind sie nicht wirklich Fehler.

Vom 14-tägigen Rückgaberecht kann ich ja keinen Gebrauch mehr machen, da ich den TV schon ausgepackt und montiert habe.
 
Das dürfte durchaus ein Rückgabegrund sein. Sofern bei deinem Onlineshop nicht irgendwo klein dransteht, dass die Produktbeschreibung vom tatsächlichen Produkt abweichen kann. (wird bei Bildern oft so gemacht, ob für Beschreibungen auch keine Ahnung, schau einfach mal nach)

Und sonst, wenn deine 14 Tage sowieso vorbei sind, dann schreib doch einfach mal ne Email. Dann kommts auf einen Tag mehr ja auch nicht mehr drauf an.
 
solange der tv keine Gebrauchs Spuren hat, kannst du das 14-tägige rückgaberecht nutzten.
 
Hm, steht leider dabei Technische Angaben unter vorbehalt. Aber das Ghosting nervt schon extrem -.-
 
florian. schrieb:
solange der tv keine Gebrauchs Spuren hat, kannst du das 14-tägige rückgaberecht nutzten.

Gebrauchsspuren lassen das Widerrufsrecht nicht erlöschen.

Allerdings treten diese Dinge ja bei jedem TV von Toshiba auf,

Absoluter Quark, es gibt (wie bei jedem Hersteller) bessere und schlechtere Geräte.
 
aber sie mindern die Höhe der Gutschrift...

wie dem auch sei, wenn der TE mit dem TV unzufrieden ist, soll er ihn eben zurück schicken
 
Killermandarine schrieb:
Vom 14-tägigen Rückgaberecht kann ich ja keinen Gebrauch mehr machen, da ich den TV schon ausgepackt und montiert habe.

Wäre ja echt doof, wenn man nur orginal eingepackte Sachen zurückschicken kann.
Der Sinn vom Fernwaren-Dingsbums-Gesetz ist doch gerade der, dass man erst auspacken und ausprobieren kann und soll.

Für beschädigte Sachen gibt es natürlich Wertminderung.

PS: Nur Unterwäsche ist vom Umtausch ausgeschlossen!
 
Vorher natürlich den Verkäufer informieren das man von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht, um die Frist von 14 Tage einzuhalten.
Nicht das die Post länger brauch und der TV zu spät ankommt.
 
Wann die Sache beim Verkäufer ankommt ist egal. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Rücksendung der Sache.
 
Ahso das 3D Ghosting ist so eine Sache die meisten haben diesen negativen Effekt.(es gibt nur sehr wenige die das nicht haben und es ist ein wenig Einstellungssache)
Das Clouding sollen viele Samsung Geräte und viele Toshiba Geräte haben.
Die Sony Bravia Reihe soll da nicht so anfällig sein.
Aber bevor du dir nen neuen Fernseher kaufst lies dir bei Amazone die Bewertugen durch und such google die Foren ab.
Am allerbesten gehst du in einen Elektronikmarkt der nen abgedunkelten Raum hat und siehst dir die Modelle Live an.
Bei helleren Räumen fällt das Clouding nicht wirklich auf.
 
Naja vielleicht schick ich ihn ja doch nicht zurück, hat eh keinen Zweck. In den nächsten 5 Jahren wirds wahrscheinlich keinen TV geben ohne 3D Ghosting und mit dem Clouding und Pixelfehler kann ich leben.

Dann kauf ich mir 2017 halt nen neuen TV :D
 
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