Aludrin schrieb:
Sie haben das ipad entwickelt und wenn jemand dafür etwas anbieten möchte haben sie das Recht auf "Lizenzgebühren", basta. Ist ja bei anderen Sachen auch nicht anders.
Hmm, Deine anderen Kommentare zu dem Thema habe ich gelesen, keiner beantwortet jedoch meine Frage an Dich, daher den ersten Kommentar zitiert:
Was haben Lizenzgebühren mit dem Zwang auch über den Appstore zu verkaufen zu tun?
Entweder kann man Lizenzgebühren für ein SDK, das für die Entwicklung nötig ist, verlangen, oder aber nicht. Wenn man keine Lizenzgebühren für die Verwendung Software zu Erstellung von Apps verlangt, kann man nicht verlangen, daß man diese App auf eine bestimmte Art nur verkaufen darf.
Anders gesagt:
Apple verlangt oder verlangt nicht Gebühren für Compiler, SDKs etc. Sie bieten an, Apps über den Markt zu verkaufen, wollen dafür dann (zurecht) einen Anteil. Das ist vollkommen ok.
Sie dürfen dann aber nicht verlangen, daß man nicht außerhalb des Markts verkaufen darf, zumal es ja kein wirkliches verkaufen ist. Es geht ja nur darum, daß Abonnenten des Printmediums nun auch digital lesen können.
Vergleichbar wäre es so:
FAZ im Abo berechtigt die abonnierte Variante nach Login auf der Webseite zu sehen.
Nun, warum sollten dann nicht Browserhersteller und Systemanbieter dann sagen, hallo, wir wollen einen Anteil, schließlich nutzt ihr unsere Software kostenlos um das anzubieten.
Aber ich weiche ab. Wo sind die Lizenzgbühren, wenn ich die PDFs einer Zeitung vertreibe? (PDFs nicht wörtlich gemeint, es ist egal in welchem Format sie verteilt werden). Die Erstellung der PDFs ist Apple unabhängig. Lediglich die App hat etwas mit iOS zu tun. Wenn Apple keine Lizenzen für die Erstellung der Apps benötigten Software verlangt, ist es ihr Pech.