Zensus 2011

Ylem

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Ab Mai 2011 soll das erste Mal seit 24 Jahren in Deutschland eine Volkszählung durchgeführt werden. Die Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sieht eine EU-weite Zählung vor und wird in Deutschland durch das Zensusgesetz 2011 umgesetzt. Auf der letzten CCC-Konferenz Sigint wurde hierüber vorgetragen und daraufhin ein Arbeitskreis (als Unterarbeitskreis des AK Vorrat) gegründet. Im Wiki des Arbeitskreises wird ausführlich auf das Gesetz, die Organisation und die Durchführung der Volkszählung eingegangen.

Bei Spreeblick gabs gestern zur Volkszählung und dem Vorhaben einer Verfassungsbeschwerde einen guten Beitrag: Für den Zensus werden

einerseits die Daten verschiedener öffentlicher Stellen zusammengeführt und miteinander verglichen. Davon wird auf der Straße nichts zu sehen sein. Die Bevölkerung bemerkt also nur den anderen Teil der Volkszählung – die stichprobenhafte Befragung von zehn Prozent aller Haushalte
.

Jeder zehnte Haushalt soll also ab Mai nächsten Jahres befragt werden; eine Verweigerung kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden.

Problematisch ist bei diesem Zensusgesetz, dass die Datensätze von Meldeämtern, Arbeitsagenturen und Behörden gesammelt und ohne jegliche Anonymisierung beim Bundesamt für Statistik zusammengeführt werden sollen. Für jeden Haushalt wird eine Ordnungsnummer vergeben und geführt. Inwieweit die geplante Volkszählung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (s. Volkszählungsurteil) verletzt, wird nun für eine eventuelle Verfassungsbeschwerde seitens des AK Zensus geprüft,

denn eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebensdaten und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger ist auch in der Anonymität statistischer Erhebungen unzulässig (BVerfGE 27, 1 [6]).

In Deutschland geht die Befragung außerdem um einiges weiter als von der EU vorgegeben: Es wird den Befragten angeboten, auch Glaubensbekenntnis und Migrationshintergrund anzugeben.

Wofür ein neuer Zensus dennoch gut sein soll, kann man hier nachlesen. Und hier die Hauptkritikpunkte des AK Zensus:

* Wir sehen ganz grundsätzlich die Gefahr, dass diese sensiblen und durch die Volkszählung zusammengeführten Daten (z.B. der Aufbau des neuen umfangreichen Adressenregisters aller Gebäude mit Wohnungen) nicht dauerhaft sicher sind vor Hacker-Angriffen, Diebstahl, Missbrauch und Datenverarbeitungsfehlern. Nur nicht erhobene Daten sind sichere Daten. Wie Spiros Simitis einmal treffend gesagt hat: “Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus!”
* Das deutsche Zensusgesetz verlangt die Erhebung von mehr Daten, als von der EG-Richtlinie gefordert. So werden in den Stichprobenerhebungen auch Fragen nach Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund gestellt. Besonders markant sind die dabei nochmals die Fragen zum “Glaubensbekenntnis”, in denen insbesondere Menschen islamischen Glaubens weiter differenziert erfasst werden.
* Datenverarbeitungsrichtlinien sowie die IT-Infrastruktur sind unklar und nicht nachvollziehbar.
* Die sofortige Anonymisierung der erhobenen Daten scheint uns durch die Zuordnung von Daten und “Hilfsmerkmalen” (Hilfsmerkmale = persönliche Angaben wie Name und Anschrift) zu so genannten Ordnungsnummern (§13 ZensG) zweifelhaft. Die Zuordnung von Erhebungsdaten zu personenorientierten Ordnungsnummern wird im Volkszählungsurteil von 1983 explizit verurteilt.
* Die Praxis der räumlichen, organisatorischen und personellen Trennung der “Erhebungsstellen” von anderen Verwaltungsstellen (§10 ZensG) bleibt anzuzweifeln.
* Es ist nicht nachvollziehbar, wer bzw. welche Behörde auf die neue Datenbank in welchem Umfang zugreifen darf.
* Kritik an der bis zu vier Jahre andauernden Speicherfrist für die “Hilfsmerkmale”.
* Fehlende bzw. mangelhafte Anonymisierung in den so genannten “Sonderbereichen” (Haftanstalten, Krankenhäuser, Kliniken usw.)
* Erzeugung von Bedrohungsszenarien durch die festgeschriebene Auskunftspflicht (§18 ZensG) mit Androhung hoher Bußgelder
* Zweckentfremdung von Meldedaten, die im Rahmen der Datenzusammenführung für andere Zwecke als eigentlich erhoben, missbraucht werden.
* In letzterem Zusammenhang: Verletzung der negativen Bekenntnisfreiheit durch Weitergabe der Meldeamtsdaten zu Religionszugehörigkeit im Rahmen der Datenzusammenführung.
* Erlaubnis der Datenrückführung an Behörden und Ämter, auch in Einzelfällen.
* Fragliche Praktiken der Erhebungsbeauftragen (=Volkszähler), die beim Nichtantreffen der zu Befragenden auch die Erlaubnis haben, Familienangehörige, Minderjährige und Nachbarn zu befragen. Von den Volkszählern dürfen auch Informationen darüber erfasst und gespeichert werden, die von und über die Wohnung von außerhalb von öffentlich zugänglichen Plätzen und Räumen aus in Erfahrung zu bringen sind.

Außer der Erarbeitung einer Verfassungsbeschwerde ist auch eine Informations-Kampagne geplant –denn bisher scheint über das Zensusgesetz 2011 und dessen Durchführung noch nicht viel in der Öffentlichkeit angekommen zu sein.

Q



Es besteht Auskunftspflicht. Das ganze kostet den Steuerzahler ~700 Mio. €.
80.000 Frewillige dackeln zu den Haustüren und befragen knapp 8 Mio. Bürger und bekommen pro Bogen 7,50€.
Zusätzlich werden noch etwa 17,5 Millionen Verwalter oder Eigentümer von Wohnraum befragt.

Wer seine Auskunftspflicht nicht erfüllt, muss ein so genanntes Zwangsgeld zahlen. Es könne ab 200 Euro, bei Großeigentümern auch ab 7000 Euro betragen.
Freikaufen kann man sich nicht, die Auskunftspflicht bleibt. Wer sich dennoch weigert, dem droht außerdem ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.

Es gibt allerdings eine Frage, die nicht alle Teilnehmer beantworten müssen: die Frage zur Religion. Wer zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft gehört (zum Beispiel Katholische oder Evangelische Kirche) muss das angeben – wer keiner solchen Gemeinschaft angehört, wie etwa ein Muslim oder ein Buddhist, muss das nicht offenlegen.


Wo liegt das Problem?

Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen im Einzelfall “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.

Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.

Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Personenkennziffer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.

Die Erhebung ist streng genommen nicht anonym, da Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind, solange diese Daten existieren (bis zu vier bzw. sechs Jahre lang nach der Erfassung). Aus technischer Sicht betrachtet entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.

Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten.

Außerdem haben die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.

Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. das Merkmal der Religionszugehörigkeit und die (freiwillige) Frage zur Weltanschauung und zum Glaubensbekenntnis, die insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste von Muslimen in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.

Q (Gegenbewegung)



Berauschend finde ich das nicht. Zumal bereits letztes Jahr die Personen ausgesucht worden sind, welche erst kurz vorher informiert werden, damit sie sich nicht entziehen können.
 
Ylem schrieb:
Berauschend finde ich das nicht. Zumal bereits letztes Jahr die Personen ausgesucht worden sind, welche erst kurz vorher informiert werden, damit sie sich nicht entziehen können.

Im Vergleich zu dem was der gemeine Bürger Social Networks, wie z. B. Facebook, an Daten freiwillig in den Rachen wirft, sind die Informatiönchen, die der Staat im Zensus wissen möchte Peanuts.

Ich kann diese Hysterie wirklich nicht nachvollziehen. Die Industrie weiß schon viel mehr über den Einzelnen als es der Staat tut und beim Staat habe ich wenigstens das Vertrauen, dass mit den Daten ordentlich umgegangen wird.
 
Ich sehe bei dieser Aktion auch kein Problem.

Besonders markant sind die dabei nochmals die Fragen zum “Glaubensbekenntnis”, in denen insbesondere Menschen islamischen Glaubens weiter differenziert erfasst werden.

Oh nein, bitte nicht, sonst könnte man Zusammenhänge zu anderen Statistiken erkennen, Tabuthema wa.
Jetzt mal im Ernst, was ist daran so schlimm?
 
Ich hab mich schon immer gefragt, warum man in der heutigen zeit überhaupt eine Volkszählung braucht.
Jeder Bürger der BRD muß doch zwangsläufig irgendwo registriert sein.
Wieso gucken die nicht einfach in ihre schlauen Computer und zählen nach?
 
Ich mache jetzt seit drei Jahren 2 verschiedene Befragungen mit. Ich weiß gar nicht wie man

auf mich gekommen ist. Aber was soll´s. Jedes mal rufe ich die Befragerin an, ich muß

niemand in mein Haus lassen, und bitte um Übersendung der Unterlagen. 18 Seiten, aber

auch kein Problem ich beantworte alle Fragen die mir koscher sind. Der Rest, naja. Nur das

komische an der Sache ist die Versendung. Da soll ich Porto kleben für eine

Zwangsbefragung. Nö, tut mir leid. Porto zahlt Empfänger.

Also ist das Argument der zwangsweisen Hausbesuche damit wohl widerlegt.
 
Eine Volkszählung ansich scheint mir hier nicht das Problem zu sein, zumal die letzte ja auch schon >20 Jahre zurückliegt. Deshalb kann für eine verlässlichere Planung für und mit der Bevölkerung und ihrer Interessen eine aktuelle Datenbasis nur sinnvoll sein, zumal die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten durchaus größere Umwälzungen ergeben haben könnte.
Das eine Volkszählung teuer ist, ist wohl nicht zu vermeiden und wenn man sich die Kosten dafür mit anderen Projekten/unnützen Ausgaben/Verschwendung anschaut, auch relativ wenig. Dafür wird so eine Erhebung auch nicht jährlich sondern scheinbar alle ~20 Jahre durchgeführt.

Das wäre die Haben-Seite. Problematisch finde ich jedoch auch die Datensicherheit/Datenschutz und die mangelnde Information über den genauen Ablauf und das Prozedere.
Über die Verfassungsänderung in Hessen bzw. über die Abstimmung zu dieser wurde ich regelrecht bombadiert mit Fakten, über die bundesweite Volkszählung habe ich bis auf das Datum bisher nichts gehört.

Ein nichts aussagendes Video zum Datenschutz, das keinerlei Informationen über den wirklichen Ablauf enthält und vielleicht in 5 jähriges Kind zufriedenstellt, reicht mir hier nicht aus. Lediglich zu sagen, Daten seien abgeschottet, die damit vertrauten Personen seien speziell mit dem Gesetz vertraut gemacht worden und bei Missbrauch würden strafrechtliche Maßnahmen ergriffen sind nichtssagend wenn man sich die Vorfälle in der jüngsten Vergangenheit anschaut.

Mein Fazit: Volkszählung ok, Kosten nachvollziehbar aber ich hätte gerne sachliche Informationen über den genauen Ablauf, gerne auch als offiziellen Flyer in meinen Briefkasten, auch als Nichtauserwählter. Animationen und Texte im Bild-Stil auf dieser Zensus-Seite stellen mich nicht wirklich zufrieden.
 
Was für ein Unsinn hier im ersten Posting steht -.-

das ist soweit weg von der Realität...


Ich bin admin - in einer beteiligten Stelle..
ich habe an der Planung der Sicherheit teilgenommen (für unsere stelle, nicht für andere)

Die Informationen die im Rahmen des Zensus gesamment werden sind dermaßend Unsinnig - weil die Daten nicht verschnitten werden !dürfen! und das geschieht auch nicht.

somit hat man dann für ein einziges Gebäude bis zu 10 Datensätze - und eine Rückmeldung an die z.b. Meldeämter damit die 9 falschen mal raus kommen ist nicht erlaubt.
NICHT ERLAUBT

wie jemand schon sagt:

Payback und co haben 10 mal bessere infos über euch.
 
Wohnungsbau und Stadtentwicklung brauchen ihre Zeit.

Wenn man nicht vollkommen am eigentlichen Bedarf vorbei planen und bauen will, braucht man wenigstens ab und zu belastbare Zahlen.
Die letzte Zählung liegt bereits über 20 Jahre zurück.

Mich interessiert es echt nicht sonderlich, wenn ich alle 20 Jahre mal danach gefragt werde, was ich gerade tu und wo ich gerade wohne.
Gläubig bin ich eh nicht.
 
Habe auch n brief im kasten gehabt, dass die mich am montag innerhalb eines zeitfensters von 4 Std !! aufsuchen werden um die befragung durchzuführen.

Ich habe aber kein bock mich mit denen zu unterhalten, einfach weil ich es nicht möchte und fertig.

Was passiert wenn ich einfach jedesmal die tür nicht öffne und so tue als wäre ich nicht zuhause ? Was bei unwahren aussagen ?
 
@Johnsen

Wenn Sie die Hilfe des Interviewers oder der Interviewerin nicht wünschen, können Sie sich den Fragebogen auch übergeben lassen und selbst ausfüllen. Bitte senden Sie in diesem Fall den Fragebogen an die zuständige Erhebungsstelle zurück oder geben Sie ihn dort ab.
 
@Johnsen: Ich bin zufällig Erhebungsbeauftragter (tolles Wort, oder :D) und kann dir das sagen.
Du bekommst einen Brief in dem die Zeit angegeben wurde (4 Stunden als Zeitfenster sind grad noch akzeptabel, ich gebe meinen Schäfchen ein Fenster von 1 Stunde (für den Beginn, Befragung dauert ca. 40 Minuten als "müssen" die 2 Stunden frei halten).
Da du ausgesucht wurdest bist du auch "fällig". Die wollen diese Infos von dir und sie werden die bekommen, da hilft kein zetern und kein jammern.
Wenn dir die Zeit nicht passt, dann sollte der Brief auch eine Telefonnummer enthalten, unter der du deinen Erhebungsbeauftragten erreichen kannst, mindestens aber eine Anschrift oder Mailadresse.
Einfach da melden und sagen, wann es dir passt.
Entweder ihr findet einen Termin, oder du lässt dir den Fragebogen zustellen.
Wenn du ihn dir zustellen lässt, dann musst du ihn per Post innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt retournieren.
Dann musst du allerdings das Porto zahlen, unfreie Sendungen werden nicht angenommen (du hast ja die Option, die Fragen direkt beim Erhebungsbeauftragten zu beantworten :D).
Alternativ sind auf den Fragebögen Nummern und Passwörter für eine Online-Befragung abgedruckt.
Da sparst du dir das Porto, die Fragen sind identisch.
Passiert das alles nicht gibts ein Zwangsgeld und irgendwann Ordnungshaft.

Und weil die Stadt selber auf die Finger bekommt, wenn du verweigerst, haben die ein Interesse daran die jetzt zu erfassen.
Und deren Interesse dich zu erfassen wird erheblich größer sein als deine Schmerzgrenze :D

Ich stehe dem Zensus durchaus kritisch gegenüber, allerdings nur was die Ausführung angeht, nicht das Grundprinzip.
Das die Meldedaten dazu herangezogen werden ist zum Beispiel so eine Sache, die ich hochgradig gefährlich finde.
(Ich als Erhebungsbeauftragter habe nach 2 Stunden Schulung Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Staatsangehörigkeiten von allen meinen Schäfchen bekommen, die ich zählen/erfassen soll. Ich verrate die niemandem und halte mich an alle Regeln, aber prinzipiell denke ich schon, dass man dazu Beamte oder wenigstens Ordnungsamt/Polizei/"den Staat" heranziehen sollte.)

Grüße vom:
Jokener
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich finde es erstaunlich wie gelassen viele mit diesem Thema umgehen.
Selbst finde ich es absolut erschreckend was uns in diesem Land aufgezwungen wird.

Ich möchte keine Auskünfte über meine Lebensumstände oder Familie geben! :mad:

Ich gehe Arbeiten, zahle Steuern, bestehle niemanden und tu keinem weh!

Was will der Staat mit einem Zwang erreichen?
Möchte er mich gegen sich aufbringen?
Möchte er das ich mehr auf die Strasse gehe und meine Meinung kundtue?
Möchte er das ich umdenke?

Ich werde auf jeden Fall versuchen meine Privatsphäre und die, derer, die mir am
Herzen liegen zu schützen.

Gruss
Smurf1
 
Find auch krass wie locker manche damit umgehen .. viele sehen oder wollen nicht sehen dass der staat hier unter strafandrohung an unsere persönlichen Daten möchte.

Aber das ist typisch für viele Länder heutzutage, es interessiert die leute einfach nicht mehr dass der staat immer mehr die Privatsphäre oder die Rechte entzieht. Wenn wir dann in 30 Jahren plötzlich im Big Brother staat leben ist das geheule groß :)
 
@Smurf und Johnsen: Es hat überhaupt nichts mit "locker sehen" zu tun.
Ich sehe die Situation nur deutlich differenzierter.
Die Daten aus den Melderegistern, die zweckentfremdet sind, gehören definitiv nicht in den Zensus.
Da hilft es auch nichts zu sagen, dass man damit die Kosten der Volkszählung reduzieren will.
Denn immerhin bedeutet das, dass man die Privatsphäre mit Euros aufwiegen kann.
Und genau da bin ich eben der Ansicht, dass das nicht angemessen ist.
Ich wäre beispielsweise viel lieber bereit statt einem 700M€ Register-Zensus einen 2000M€ Vollzensus zu haben.
Erstens mal sind die Ergebnisse dadurch immer noch präziser und zweitens verliert sich die Notwendigkeit Einzelpersonen in der Statistik erkennbar zu halten.
(Und wen stört es, seine privaten Daten anzugeben, wenn sie weder der Adresse noch der Person zugeordnet werden können?)

Auch die weitergehende Zweckentfremdung der erhobenen Daten ist nicht nur bedenklich, sondern gefährlich.
Das ich als Erhebungsbeauftragter dazu verpflichtet bin das Ursprungsland eines Migranten zu erraten, wenn er mir keine Auskunft gibt, macht die Sache nicht besser.

Aber prinzipiell ist die Sache nötig und sinnvoll.
Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Grüße vom:
Jokener

P.S.: Das ich die Arbeit mache liegt schlicht daran, dass ich als Student die Euros brauche.
Einmal Zensus ist für mich ein neuer Fernseher :D
 
Nötig und sinnvoll kann sein .. sollen die aber net die leute dazu zwingen ! Der ganze kram ist meiner meinung nach verfassungswidrig und genau deshalb werde ich auf meine art protestieren:

1. Der termin ist für mich nicht einhaltbar da ich (nachweisbar) arbeiten muss, und die angegebene Handynummer ruf ich bestimmt nicht an denn es entstehen mir kosten.

2. der Beauftrage kann nach übergabe der bogens direkt wieder weiterdackeln, ich drücke meine daten nicht ieinen studenten oder sonstwem in die hände.

2. Freiwillige fragen werden ignoriert

3. Der ganze bogen wird mit sauklaue und so schlampig/allgemein wie möglich ausgefüllt, am besten mit gelben stift.

4. Brief geht iwann unfrei zurück, da mir sonst kosten entstehen. Man kann ihn nämlich frankieren MUSS es aber NICHT.

Was ist eigentlich wenn der Brief abhanden kommt, und ein dritter meine daten in die hände bekommt ?!

Mein "Problem" ist dass ich immer unheimlich aufgeregt beim ausfüllen solcher befragungen bin und oft fehler mache ...
 
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Mich hat es glücklicherweise nicht "getroffen", hätte mir wohl sonst auch solche Gedanken machen müssen.
 
Die Zensusunterlagen für meinen Haushalt sind beim Nachbarn gehalten, der sie auch noch geöffnet hatte (alter Rentner halt ohne Verstand) - weil er die Unterlagen nun doppelte hatte, hat er seine eigenen bereits weggeworfen gehabt. Naja, egal. Kann man ja noch online machen, wobei mich gewundert hat, dass nur nach dem Haushalt gefragt wird und nicht wer, wo lebt und z.B. ob und welcher Religionsgemeinschaft / Verein jemand angehört.

Mit der Erfassung der Religionsangehörigkeit habe ich überhaupt kein Problem. Hoffe, es gibt ein Feld "gottloser säkularer Humanist". :-D
 
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@Johnsen: Du darfst es NICHT unfrei zurückschicken.
Zumindest bei mir ist es so, dass unfreie Sendungen definitiv NICHT angenommen werden.
Damit gilt es als nicht zugestellt und du bekommst das gleiche Zwangsgeld wie der Typ, der es gar nicht erst abschickt.
(Ich habe doch keine Lust mit solchen Leuten das diskutieren anzufangen. Dann trage ich diejenigen in die Liste fürs Zwangsgeld ein und bekomme auch meine Aufwandsentschädigung. Ich bin jedenfalls nicht dafür zuständig irgendwem Manieren beizubringen.)
Wenn du dir das Porto schenken willst, dann kannst du Online ausfüllen.
Mit allen Vorteilen (kein Porto) und Risiken (Sicherheit, ...) die dazugehören...

Gelber Stift etc ist auch nicht, da es maschinell ausgelesen wird.
Brief abhandedn kommen ist auch dein Problem, weil du dir den Versand ausgesucht hast.
Dann wird einmal kontrolliert, festgestellt, dass du die Anweisung missachtet hast und du bekommst das Formular nochmal mit Hinweis und Androhung von Zwangsgeld.
Das macht niemandem wirklich Arbeit und es ärgert auch niemanden.

Zum falsch ausfüllen: Es finden sowohl eine Plausibilitätsprüfung wie auch ein Check gegen bekannte Infos statt.
Wenn du wissentlich falsch ausfüllst, dann darfst du dreimal raten, was passiert.
Ganz genau: Es läuft wieder darauf hinaus, ob du bereit bist dich mit jemandem anzulegen, der schlicht am längeren Hebel sitzt.

Wenn jemand gegen die Erhebung klagt und den ganz normalen Rechtsweg geht: Bitte, das steht jedem frei.
Wir leben schließlich in einer zivilisierten Nation und sind alle erwachsen.
Aber der Zensus wird durchgeführt und die Leute, die versuchen das auf die linke Tour zu sabotieren, die bekommen wir schon klein.
Wie gesagt, gegen die Sache den Rechtsweg zu gehen ist okay, aber so einen Schwachsinn wie der den du vorhast, da hab ich kein Mitleid.

Grüße vom:
Jokener

@Coolhandluke: Du musst nur aufpassen, dass du nicht online ausfüllst und dein Nachbar dann den Bogen einsendet.
Dann gibt es nämlich den Konflikt zwischen Online/Brief-Daten.
Bei Unabsichtlichkeit bzw offensichtlich falscher Zustellung deines Bogens gibt's dann natürlich keine Strafe.
Trotzdem evtl am besten einfach mal da anrufen und nachfragen, spart evtl Zeit...
 
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Wie sehen denn diese Briefe aus bzw. wann kamen die an? Nicht das ich den für Werbung gehalten und weggeworfen habe.
 
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