Deutsche Telekom: Vectoring-Klage wurde zurückgewiesen

Andreas Frischholz
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Deutsche Telekom: Vectoring-Klage wurde zurückgewiesen

Vor dem Verwaltungsgericht Köln sind die alternativen Netzbetreiber mit den Klagen gegen den Vectoring-II-Beschluss der Bundesnetzagentur gescheitert. Das Gerichtsverfahren ist der letzte Versuch, um die umstrittenen Vectoring-Pläne der Telekom doch noch zu stoppen.

Mit dem Vectoring-II-Beschluss hat die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom das Recht eingeräumt, den Nahbereich um die rund 8.000 Hauptverteiler in Deutschland praktisch exklusiv mit Vectoring auszubauen. Somit sollen auch für Haushalte in diesen Gebieten Download-Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s über das Festnetz möglich sein.

Beschluss liegt im Ermessensspielraum der Bundesnetzagentur

Aufgrund der Entscheidung der Bundesnetzagentur haben die alternativen Provider die Klagen eingereicht. Vorgeworfen wird der Regulierungsbehörde unter anderem, dass die Telekom-Konkurrenten zwar auch im Nahbereich ausbauen können, die Hürden aber so hoch sind, dass die Telekom für die meisten Gebiete den Zuschlag erhalten hat. Die alternativen Provider befürchten nun eine Re-Monopolisierung, die zudem den Glasfaserausbau ausbremse.

Nun wurde die Klage aber zurückgewiesen. Wie etwa Teltarif berichtet, erklärten die Richter, dass der Vectoring-II-Beschluss dem Ermessensspielraum der Bundesnetzagentur entspreche. Die Telekom dürfe nun zwar flächendeckend ausbauen, doch das ist gekoppelt mit einer Verpflichtung, sodass ein positiver Effekt für den Breitbandausbau zu erwarten sei. Ebenso werden die Hürden für die alternativen Provider als nicht zu hoch bewertet, selbst wenn diese in einigen Orten bereits bestehende Infrastruktur haben.

Ein weiterer Kritikpunkt ist noch das Vorleistungsprodukt, das die Telekom den alternativen Providern anbieten muss, wenn der physische Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verwehrt wird. Die Richter sollen nun erklärt haben, ein gleichwertiger TAL-Zugang müsse gewährleistet werden. Mit VULA („virtual unbundled local access“) ist bereits ein entsprechendes Vorleistungsprodukt geplant, noch ist es aber nicht verfügbar. Und Verbände wie Breko kritisieren ohnehin, dass virtuelle Ersatzprodukte keine Alternative für den direkten TAL-Zugang sind.

EWE will noch nicht aufgeben

Vor dem Verwaltungsgericht Köln wurden die Klagen (Az.: 9 K 7870/16 ff) von mehreren Unternehmen verhandelt. Zu diesen zählen Anbieter wie NetCologne und EWE, die das Urteil als Rückschlag bewerten. „Mit einem bundesweiten Exklusivrecht für das marktbeherrschende Unternehmen ohne Berücksichtigung besserer Ausbauangebote von Wettbewerbern wird die Gigabitgesellschaft in Deutschland verhindert“, sagt Michael Heidkamp Vorstandsmitglied bei EWE.

Leider teile das Gericht nicht die Auffassung der Kläger, wonach der Beschluss der Bundesnetzagentur rechtswidrig sei und außer Vollzug gesetzt werden sollte. „Wir lassen uns aber nicht beirren und halten an unserer Klage unbeirrt fest“, so Heidkamp. Das ist möglich, da das Verwaltungsgericht Köln eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat.

Zufrieden äußert sich derweil die Telekom, die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt für den glasfaserbasierten Vectoring-Ausbau, so der Konzern gegenüber Teltarif. Deswegen soll es nun auch bald losgehen: „Wir hoffen nun auf eine baldige Entscheidung im Standardangebotsverfahren, um dann schnell mit dem Ausbau beginnen zu können.“ Von der Bundesnetzagentur wird das Urteil erwartungsgemäß ebenso begrüßt.

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