EU-Streit: Googles Shopping-Dienste als eigene Abteilung

Andreas Frischholz
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EU-Streit: Googles Shopping-Dienste als eigene Abteilung
Bild: Google

Um den Streit mit der EU-Kommission wegen des wettbewerbswidrigen Verhaltens bei den Preis-Suchdiensten beizulegen, hat Google offenbar nochmals weitere Zugeständnisse gemacht. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg will der Konzern die betroffene Abteilung künftig als eigenständige Abteilung betreiben.

Google Shopping als eigenständige Einheit

Das hat die Nachrichtenagentur von Personen erfahren, die mit den Vorgängen vertraut sind. Demnach reicht es nicht aus, wenn Google – wie zuletzt vorgeschlagen – lediglich ein Auktionssystem einführt, sodass auch konkurrierende Preisvergleichs-Suchdienste um die lukrativen Werbeplätze in der allgemeinen Google-Suche bieten können.

Stattdessen soll nun der Plan lauten, den Shopping-Dienst für Europa in eine eigenständige Einheit auszulagern. Diese wäre dann zwar immer noch ein Teil von Google, müsste aber separat betrieben werden und zudem eigenständig erwirtschaftete Gelder nutzen, um Anzeigen zu schalten.

Ansonsten würde es bei dem Auktionssystem bleiben. Die Rede ist von zehn Werbeplätzen, für die Google Shopping sowie die konkurrierenden Anbieter dann bieten können. Ein Sprecher von Google wollte diese Lösung auf Anfrage von Bloomberg aber nicht kommentieren.

Ziel: Wettbewerbswidriges Verhalten einstellen

Nichtsdestotrotz ist das Ziel des Vorschlags klar: Es soll verhindert werden, dass Google die dominante Position im Suchmaschinengeschäft nutzt, um eigene Preisvergleichs-Suchdienste zu bevorzugen. Denn damit hatte die EU-Kommission die Rekordstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro begründet.

Außerdem besteht Handlungsbedarf: Bis morgen hat Google Zeit, um die Auflagen der EU-Kommission zu erfüllen. Sollte das wettbewerbswidrige Verhalten demnach nicht eingestellt werden, drohen weitere Bußgelder, die sich bis auf fünf Prozent des Tagesumsatzes belaufen können.

Google selbst hat die Rekordstrafe zwar schon in den Quartalsberichten eingepreist, die Entscheidung der EU-Kommission an sich aber noch nicht akzeptiert. Vor dem Gericht der Europäischen Union wurde mittlerweile eine Klage eingereicht.