Urlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigung in Stunden?

Baya

Fleet Admiral
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Guten Morgen,

kennt sich jemand von Euch etwas mit Arbeitsrecht aus?

Geht darum, ob es überhaupt zulässig ist, den Jahresurlaub in Stunden zu berechnen?
Bspw. 28 Tage = 224 Std.

AZ wöchentlich beträgt 40 Std. an 5 Tagen.
Sollte man keine 40 Std. anwesend sein, werden die fehlenden Stunden vom Urlaub abgezogen. Darf das sein?
 
Bedeutet berechnen in dem Fall, dass es auch in Stunden im Vertrag steht? Grundsätzlich ist das aber als Berechnungsgrundlage schon sinnvoll. Z.B. für halbe Urlaubstage. Ob das von einer 40 Stunden Woche abgezogen werden darf hängt vermutlich auch vom Vertrag ab. Wenn das dort nicht geregelt ist, würde ich es anzweifeln.
 
Moinsen!

Nein ist nicht statthaft. Urlaub dient zur Erholung und kann nicht stundenweise genommen werden. Macht auch gar keinen Sinn. Normalerweise wird ein Stundenlohn ausgehandelt und der auszuzahlende Lohn schwankt.

Warum kann es sein nicht 40 Std. zu arbeiten? Hat der AG nicht die Möglichkeit immer genügend Arbeit anzubieten? Wenn dies der Fall ist, ist das nicht das Problem des AN. Trotzdem hingehen, Arbeitskraft zur Verfügung stellen und gut ist.

Bis denne!
 
Im Gesetz steht nichts von Stunden. Ein Abziehen von Stunden/Tagen vom Urlaub weil nicht genügend Arbeit vorhanden ist, ist das Problem des AG und nicht des AN. Aber für sowas richtet man ggfs. eine Arbeitszeitkonto ein.

Beispiel:
Vollzeitkraft 8h Tag = 1 Urlaubstag
Tz-kraft 5h = 1 Urlaubstag

Ein Tag ist ein Tag egal wieviel Stunden er arbeitet. Es zählt auch nicht die Wochenstunden sondern an welchen Tagen er in der Woche festgelegt arbeitet.

Beispiel:
40h / 8h Tag / 5 Tage die Woche = Bedarf 5 Tage Urlaub für eine volle Woche Urlaub
30h / 6h Tag / 5 Tage die Woche = Bedarf 5 Tage Urlaub für eine volle Woche Urlaub
30h / 7,5h Tag / 4 Tage die Woche = Bedarf 4 Tage Urlaub für eine volle Woche Urlaub (hat aber auch nur 4/5 Urlaub einer Vollzeitkraft)
 
DerBaya schrieb:
AZ wöchentlich beträgt 40 Std. an 5 Tagen.
Sollte man keine 40 Std. anwesend sein, werden die fehlenden Stunden vom Urlaub abgezogen. Darf das sein?

Verstehe ich es richtig, dass bei Euch, wenn jemand mal in einer Woche lediglich 38 Stunden anstelle der vertraglich geregelten 40 Stunden pro Woche anwesend war oder gestempelt hat, die fehlenden 2 Stunden automatisch vom Urlaubskonto abgezogen werden?

Und wenn die Person dann die Woche(n?) drauf jeweils länger da ist, geht das dann als Plus aufs Urlaubskonto?

Für so etwas hat man neben dem per Arbeitsvertrag geregeltem Urlaub (Tage, nicht Stunden) idR ein Arbeitszeitkonto, bei dem dann ggf. am Ende des Monats Fehlstunden vom Gehalt abgezogen werden (das ist erlaubt) aber definitiv nicht vom Urlaub.

Bei uns z.B. ist es so, dass - mit dem Betriebsrat vereinbart - eine Arbeitszeitregelung existiert, nach der ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeitkonto mit bis zu 20 Stunden + oder eben auch - 'belasten' kann.
Alles was in einem Drei-Monats Zeitraum über 20 Stunden+ geht, verfällt (also rechtzeitig Gleittage einreichen)
Alles, was in einem Drei-Monats Zeitraum mehr als 20 Stunden Minus ist, wird oberhalb der 20 Stunden vom Gehalt abgezogen.

Vom Urlaub darf nicht abgezogen werden, denn den gibt es nicht stundenweise.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz genau so läuft es.
Jegliche Fehlzeit wird mit Urlaubsstunden abgegolten.
Und dazu gibt's noch eine 10 Überstunden-Regel (also 10 Ü-Std. im Monat im Gehalt inbegriffen)
Raucherpausen müssen auch gestempelt werden (10 Minuten)
Wenn jetzt jemand jeden Tag eine Pause macht kommt man auf 50 Minuten die Woche.
Kann er die Zeit nicht ausgleichen (was tlw. nicht geht da 3-Schicht) werden am Ende des Monats 4x 50 Minuten, also 3,33Std. Urlaub abgezogen.
Das ist doch sicherlich nicht korrekt oder?!
Finde nur leider keine Gesetzestexte wo das klar drin steht...
 
Zuletzt bearbeitet:
ist auch nicht wirklich geregelt, wenn ich mich recht entsinne hab ich das auch mal gesucht.

mir wurde nur mal mitgeteilt das man sich den Urlaub ohne Krankenschein NICHT ausbezahlen lassen kann.
(da ich mal enorm viel Resturlaub hatte wollte ich mir den auszahlen lassen)
daher vermute ich mal das diese Vorgehensweise nicht rechtens ist. für so etwas gibt es ein arbeitszeitkonto.
 
Also das mit den raucherpausen ist korrekt gibt es auch Urteile zu, mal googeln. Die 10 Über Stunden sind im Gehalt abgegolten ist auch OK, es gibt aber keinen Zwang diese zu machen. Nur die Urlaubs Geschichte ist nicht OK. Bitte mal Nach

Bundes Urlaubs Gesetz auf dejure.org suchen. Da gibt es auch links zu Urteilen zum Thema
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Offensichtlich unabsichtlicher Doppelpost)
Gibt es in dem Unternehmen in dem du arbeitest einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung bzgl. diese Sache ?

Wenn ja empfiehlt es sich die Reglungen bezüglich des Sachverhaltes mal anzugucken.

Es kann aufgrund der entsprechenden Stellung in der Normpyramide im Arbeitsrecht, über dem Gesetz, der beiden oben genannten auch vom Gesetz, auch zu ungunsten des AN, abgewichen werden. Der Grund hierfür liegt in der Annahme, das hier zwei ungefähr gleichstarke Parteien gegenüberstehen und im Rahmen der Allgemeines Handlungsfreiheit vertragliche Reglungen treffen.

Hab leider gerade keinen Zugriff auf Beck-Online und kann auch nicht nachschauen wie es den da mit Reglungen zum Urlaub aussah.

Im Zweifel empfiehlt es sich aber entsprechend an einen Anwalt mit dem Schwerpunktgebiet Arbeitsrecht, oder sofern Gewerkschaftsmitglied an die Rechtsberatung der Gewerkschaft, zu wenden.
 
Habe ich so auch noch nicht gehört, bei uns ist es über ein Konto geregelt, auf dem Minus und Plus-Stunden gesammelt werden. Arbeitest du zuviel bekommst du halt frei, bei zu wenig Arbeit wirst du individuell eingesetzt, mal länger machen oder 6 Tage Woche, aber in Absprache.

Vorgesetzte haben etwas andere Verträge, aber vom Prinzip her gleich.

Gibt es einen Betriebsrat? Bist du Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, dann kannst du dort eventuell mal nachfragen.
 
Betriebsrat oder sowas gibt's nicht.
Im AV ist nur die Rede von 29 Tagen, d.h. 232 Stunden Urlaub die Rede.
Jegliche Fehlzeit < 40 Stunden in der Woche wird also vom Urlaub abgezogen.
 
Das Fehlzeiten durch Kürzung des Urlaubsanspruchs ausgeglichen werden ist aus meiner Sicht grundsätzlich nicht korrekt. Auch muss im Arbeitsvertrag fest geregelt sein, was für eine Arbeitszeit gilt - 40 Wochenstunden oder 42,5 Wochenstunden.

Wenn der Arbeitgeber uneinsichtig ist -> wechsel das Unternehmen!
 
Im AV stehen 40 Stunden von Mo. -Fr.
zusätzlich werden 10 Überstunden (falls vorhanden) abgegolten, ab der 11. gehts auf ein ÜStd.-Konto, welches aber nicht ins Minus darf -> Bei weniger als 40 Stunden wird also sofort der Urlaub abgezogen, wenn keine Überstunden da sind.
Dass das nicht rechtens ist, war mir iwie klar, aber machen kann man eigtl. nichts ohne Konsequenzen :(

Ich find' halt auch keine rechtsverbindliche Aussage darüber...
 
Wahrscheinlich unpopuläre Meinung:

Wie wäre es aufs Rauchen zu verzichten, wenn nicht die Möglichkeit besteht, das zeitlich auszugleichen?
Wie du ja selber gerechnet hast, "erschleicht" man sich damit pro Woche mindestens eine Stunde, die weniger gearbeitet wurde.

Fair ist das weder den Kollegen noch dem AG ggü., wobei ich natürlich auch nicht weiß, ob ein Ausgleich über Urlaubsstunden rechtens ist.
 
Es gibt das Bundesurlaubsgesetzt, daraus leitet sich dein Anspruch auf Urlaub ab. Eine Möglichkeit mittels Betriebsvereinbarung etc. irgendwie den Urlaubsanspruch zu kürzen gibt es nicht.
Du wirst keinen § finden wo explizit die Kürzung von Urlaub ausgeschlossen ist, sondern implizit findest du es im § 1 ff. des BUrlG.

Sprich mit deinem Arbeitgeber, ist er uneinsichtig - kündige -> nachdem du vorher natürlich woanders einen Job gefunden hast.

(das Stempeln für Raucherpausen ist legitim)
 
Das System deines AG kann nicht rechtens sein. Zuerst mal kann dir NIEMAND deinen Urlaub weg nehmen, da er dir gesetzlich zusteht.
Lediglich DU kannst darauf verzichten bzw. verfallen lassen.
Du kannst in machen Firmen dein Minus Stundenkonto mit Urlaubstagen ausgleichen statt weniger Gehalt zu bekommen. Aber das kannst nur DU mit Zustimmung des AG und rechtlich ist das auch nicht korrekt.


Zudem ist die Kombination aus 10 abgegoltenen Überstunden in Verbindung mit diesem System eine Absolute Frechheit.
Du müsstest dann ja ca. 3,5 Überstunden pro Woche machen um 60 Minuten Raucherpause reinzuholen.
 
Es geht hier eigtl. absolut nicht ums Rauchen...
Eher Allgemein.
Wenn ich unbedingt eine Rauchen will, dann stempel ich ja und mach halt ne viertle Stunde länger.
Es kann ja mal sein, dass man einen Behördengang machen muss oder was weiß ich. Wenn man die Fehlzeit dann innerhalb der Woche nicht ausgleichen kann, ist gleich der Urlaub abgezogen. Das ist dass was ich nicht als Richtig empfinde.
Und kündigen werd' ich auch net :) Mir gefällt ja mein Job. Nur diese Regelung ist schei*e.
 
Hallo,
die Regelung ist nichtig.

Gem. § 3(1) BurlG - Dauer des Urlaubs. Der Urlaub beträgt jährlich mind. 24 Werktage.

Erfurter Kommentar RN 2: Der Urlaub geht in § 3 BurlG vom Tagesprinzip aus. Der AN hat Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht für Tage, nicht für Stunden (BAG 8.5.2001 NZA 2001, 1254)

Urlaub kann daher nicht Stundenweise berechnet werden und daher regelmäßig auch nicht stundenweise gewährt werden. Auch eine Befreiung von Teilen eines Tages wie einen halben Tag oder dem Viertel eiens Tages ist zu Urlaubszwecken nicht wirksam.
 
Danke Dir. :)

Gut, dass die stundenweise Regelung eigentlich nicht korrekt ist, ist jetzt soweit klar.

Aber darf der AG jetzt Urlaub oder Lohn abgelten, sollte die wöchentliche Arbeitszeit nicht erreicht werden?
Wir gehen jetzt mal davon aus, das der AN einfach nicht genügend Beschäftigung hat.

Wenn man schon ein Überstundenkonto hat, sollte dieses doch genauso ins Minus gehen können oder nicht?
Zumindest bis zu einer Grenze (bspw. +/- 40 Std.) Hm... aber was wenn die minus 40 auch unterschritten werden?
 
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