Einspruch gegen Fahrverbot

C Punkt

Lieutenant
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Apr. 2020
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512
Hallo zusammen,

mir ist als Berufspendler, der Abstandsmessungen auf der Autobahn gewohnt (fast Alltag bei uns) ist, ein Brief mit 188€, 2 Punkten und 1 Monate Fahrverbot eingeflattert.
Ich erinnere mich genau an die Situation.. Ich sehe das Teil auf der Brück, von rechts mogelt sich noch ein Auto vor mir links ein, ich möchte nicht voll in die Eisen steigen (will ja auch mein Hintermann nicht in Bredouille bringen) und fahre rechts auf die Spur, überhole ihn nicht, aber fahre etwas neben ihm gleich auf. Ich dachte das wärs, aber jetzt habe ich doch den Brief bekommen,. Wisst ihr ob solche Situationen mit Video aufgezeichnet werden oder was es da noch für Beweis oder Zeugenmaterial gibt`? Ob es Sinn macht sowas anzufechten? Die sagen sicher, ihre Zeugen haben das geprüft und sind zu dem Schluss Regelverstoß gekommen sonst.. Was würdet ihr machen?
 
okay und dann könnte man Chancen haben? auch wenn ich keinen Zeuge habe und die immer einen zweiten Zeugen nennen?
 
C Punkt schrieb:
dann könnte man Chancen haben?
Das wird dir keiner pauschal sagen können. Besonders weil man nur eine Seite der Geschichte kennt.
 
mir gehts auch nur um theoretische Chance, daher auch keine Rechtsberatung.. vielleicht weiß ja jemand welche Mittel zb herangezogen werden könnnen. Wie gesagt. Filmen die das? Wenn nicht, gibts ja nur Zeugen gegen Zeuge und dann wär Schluss für mich..
 
Solche Abstandsmessungen funktionieren mittels einer Videostoppuhr, durch einen Sensor oder anhand von Fotos.
Ergänzung ()

Man wird von dem Abstandsverfahren keinen Abstand nehmen, da dieser Verstoß ja gegeben ist, einzig die Strafe ließe sich vielleicht mildern, wenn man den Vorgang glaubhaft darstellen kann und die Schuld dann nicht ganz eindeutig ist.
 
Das Fahrverbot kann man vllt wegbekommen mit einem Anwalt. Die Gesamtkosten werden aber durch den Anwalt und die Anfechtung höher werden. Muss man abwiegen ob es einem das Wert ist bzw. sich eine Erstberatung holen.
 
Wenn du einen Rechtsschutz hast, dann auf jeden Fall zum Anwalt und Einspruch erheben, vielleicht kriegt man das Fahrverbot ja weg.
 
Anwalt einschalten. Aber eine Abstandsmessung erfolgt über einen längeren Zeitraum und nicht nur mit einer Momentaufnahme im ungünstigsten Augenblick, wenn sich einer in den Abstand "reinmogelt".
So werden normalerweise Situationen ausgeschlossen, wenn sich wirklich mal einer dazwischen drängelt und es dadurch zu irrtümlichen Bescheiden kommt. Natürlich sind Fehler nicht ausgeschlossen.
Am Bußgeldbescheid könnte also schon was wahres dran sein.
 
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ok krass 56 % aller Messungen sind fehlerhaft.. da könnte ich es mir echt überlegen..
 
@Orcon
Da wurde von einer Brücke gemessen anhand von Markierungen auf der Fahrbahn. Irgendein Foto oder Video muß es da ja geben, anhand dessen man feststellen kann, wie es zu dem Fahrverbot kommt.
 
C Punkt schrieb:
ok krass 56 % aller Messungen sind fehlerhaft.. da könnte ich es mir echt überlegen..
Dass diese Seite Werbung für ihren Dienst macht, ist Dir aber klar oder? Die sogenannte Studie ist ja auch nicht mal verlinkt.
 
Nehm dir definitiv einen Anwalt, dass ist dein Recht.
Nach deiner Beschreibung des Vorgangs, sollte es wenigstens möglich sein, ein Fahrverbot abzuwenden, die Kosten können natürlich dadurch am Ende höher sein, als wenn du die Strafe akzeptierst. Genaue Zahlen kenne ich zwar nicht, aber ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es häufiger fehlerhafte Beweise/ Messungen gibt, als man denken mag.
 
C Punkt schrieb:
ok krass 56 % aller Messungen sind fehlerhaft.. da könnte ich es mir echt überlegen..
Naja, das behauptet eine Website, die ihr Geld damit verdient!
Das ist nur bedingt glaubwürdig.
Ergänzung ()

Incanus schrieb:
Die sogenannte Studie ist ja auch nicht mal verlinkt.
Schau mal weiter unten.... ist aber sehr dürftig und sehr allgemein.
 
Deine Geschichte kann nicht stimmen sorry. Wenn du das Teil auf der Brücke gesehen hast, dann hast du vielleicht 5-10 Sekunden Zeit für : Auto fährt rüber, man regt sich auf, überlegt was man macht und fährt rechts rüber, sodass man auch noch beschleunigen kann, um neben das angeblich rübergezogenes Fahrzeug kommt? Und bei all den Aktionen gibt es auch eine Messung des Abstands? Sorry das ist vermutlich die Story die du auftischen willst, real war das mit Sicherheit so, dass der Fahrer ein Mittelspurschleicher war, du aufgefahren bist, um ihn zum rüberfahren zu bewegen (dabei kam die Messung) und du hast ihn danach rechts überholt. Da Wette ich fast für....von daher verdient und viel Spaß beim Laufen.
 
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ah gut, wenn dus besser weißt, dann glaub ich natürlich am besten deiner Story. Macht ja auch Sinn dass ich hier Frage welche Beweismittel es denn gibt, weil mir nicht klar ist, dass meine Überzeugungskraft beim Auftischen einer Lüge nicht ausreicht.
Vielleicht hast du aber gelesen, dass ich schon blicke, dass wenn es keine Chance auf entlastende Beweismittel gibt, ich alleine durch Zeuge vs Zeugen (Plural) keine Chance habe und es dann sein lassen würde.

Und dass du Physik nicht verstehst hast du auch gezeigt: Natürlich komm ich durch ausrollen locker neben ein sich links einordnendes Fahrzeug das langsamer fährt als ich zunächst unterwegs war.. aber ja Glückwunsch dass du den Fall für dich gelöst hast Sherlock.
 
C Punkt schrieb:
dass wenn es keine Chance auf entlastende Beweismittel gibt,
Doch, die gibt es; Das nennt man Akteneinsicht. Dann kann man sich das offizielle Video anschauen und eine evtl. Falschmessung durch ein anderes Auto nachweisen.
Es scheint aber schwierig zu sein, selbst eine komplette Akteneinsicht zu bekommen.
Um aufgrund von einer fehlerhaften Abstandsmessung selbst einen Einspruch begründen zu können, bedarf es in der Regel der Akteneinsicht. Diese können zwar auch die Betroffenen eigenständig beantragen, allerdings erhalten sie zumeist keine umfangreiche Einsicht und müssen bei Bewilligung vor Ort die Akte prüfen.

Hier ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, sollten Sie Fehler bei der Abstandsmessung vermuten. Beim Einspruch kann dieser Sie dahingehend unterstützen, als er die Akte inklusive Mess- und Eichprotokollen prüfen kann.
Erkennt er hier einen Fehler, der die Erfolgschancen eines Einspruchs erhöhen könnte, kann der Anwalt Ihnen auch bei einer angemessenen Begründung behilflich sein. Auch andere Begründungen kann er ggf. prüfen (z. B. Augenblicksversagen, Härtefall).
https://www.bussgeldkatalog.org/bli...ruch_einlegen_bussgeldbescheid_pruefen_lassen

Noch ein Grund, dir einen Anwalt zu nehmen.
 
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