News Microsoft: Einstweilige Verfügung gegen Usedsoft

Volker

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Microsoft hat vor dem Landgericht München eine Einstweilige Verfügung gegen Händler von gebrauchter Software erwirkt. Grund dafür ist eine irreführende Behauptung im Rahmen einer Vertriebsaktion des Unternehmens HHS Usedsoft GmbH, die sich an öffentliche Auftraggeber wendet.

Zur News: Microsoft: Einstweilige Verfügung gegen Usedsoft
 
Wenn Microsoft so ein Wind darum macht wird es sich bei der gebrauchten Software wohl um Artikel von Microsoft handeln.

Naja, wer drauf steht solls machen ^^
 
Microsoft hat doch wirklich andere Sorgen als wegen "inhaltlich falschen Aussagen" einstweilige Verfügungen zu erwirken.
Sollen sich lieber um Windows Seven kümmern und zusehen das das nich ein Vista Klon wird.
 
Man sollte wohl besser kurz erklären, was "abbedungen" bedeutet.
Damit nicht jeder hier nachschlagen muss:

ab|be|din|gen <st. V.; hat> (Rechtsspr.):
durch Vertrag außer Kraft setzen:diese
Vorschriften können abbedungen werden.
 
Ich wusste nicht, dass die mutmaßliche Rechtsabteilung von Microsoft am Betriebssystem mitprogrammiert. Könnte aber im Nachhinein natürlich das ein oder andere erklären. Ich halt es trotzdem für unwahrscheinlich.
 
Was Microsoft rechtlich macht und was es programmiert, das sind doch zwei völlig verschiedene Sachen.
Edit:
Da war wohl einer schneller
 
@Santner Klaus
Na klar, die Rechtsabteilung von Microsoft setzt sich an die Entwicklung neuer Windows-Betriebssysteme ...

Zum Thema:
Wenn Usedsoft auf legalem Weg an die Lizenzen kommt, können sie diesen nach meinem Rechtsverständnis wohl auch weiterverkaufen.
Zu postulieren, daß ein Produkt nach dem Besitzerwechsel unverkäuflich wird ist bisher wohl nur Software-herstellern eingefallen.
 
Es geht doch garnicht darum das die Lizenz unverkäuflich sei , es geht darum wie und mit welchem Wortlaut er die Lizenzen verkauft. Siehe Newstext.
 
hmm, was ich aber nicht verstehe, warum usedsoft gebrauchte lizenzen an haendler verkauft ... wozu kauft man denn als haendler, also unternehmen und selbststaendige, gebrauchte lizenzen von microsoft, wenn man sie sich auch neu kaufen kann ;)
außerdem wuerde ich mich schon als kaeufer einer gebrauchten lizenz wunder, woher diese bitteschoen stammt.
 
Ich hab den ähnlich gefassten Beitrag auf Heise auch nochmal durchgelesen , meiner Ansicht nach versucht der Händler auch einen wettbewerbswiedrige Vorteil aus seinem Marketing zu schöpfen , er lockt Käufer mit Versprechungen die er im Ernstfall nicht einhalten kann. Es ist schon richtig wenn MS das stoppt , stellt euch einfach mal vor ihr kauft bei dem und habt hinterher nur Schwierigkeiten mit dem Umgang der Lizenz .
 
Wenn man die bisherigen Newsmeldungen zu diesem Thema verfolgt hat, sollte eigentlich klar sein, dass es sehr wohl darum geht, dass Hersteller den Weiterverkauf ihrer Software verhindern wollen.
In diesem speziellen Fall will Microsoft diese Formulierungen nur raus haben, damit potentielle Kunden dieser Firma weiterhin verunsicher bleiben.
 
Richtig cash macht der vermutlich erst wenns XP nicht mehr im Handel gibt. Werbung hat er ja jetzt auf jeder Seite und richtig satt.
Wenn ich nen Windows brauchen würde, dann würd ich eh nur gebraucht kaufen.
 
Man muss dazu aber auch fragen, warum es nicht generell erlaubt ist, gebrauchte Dinge weiterzuverkaufen...

Ich darf eine CD ja auch weiterverkaufen wenn ich möchte...

Klar, ich darf meine in MP3 umgewandelte Musik rechtlich nicht mehr weiterhören, also warum sollte ich meine Software nicht auch weiterverkaufen dürfen, wenn ich sie von meinem PC lösche?

Nichts großartig anderes machen die, soweit ich mitbekommen habe. Die kaufen gebrauchte Lizenzen von Firmen auf und verscherbeln sie an andere Firmen weiter...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich denke das ist vergleichbar wie wenn man beim händler ein pc kauft und dazu eine gebrauchte xp lizenz bekommt und schließlich beim zweiten aktivieren probleme hat weil sie zu oft benutzt wurde.
so ähnlich kann man das verstehen.oder??. wenn ich falsch liege bitte korrigieren.
 
1.) Ich denke Microsoft will den Handel mit gebrauchten XP Lizenzen unterbinden, um die Leute zum Umstieg auf Vista zu überreden. Hier krankt es ja noch extrem, dass eine Menge Software mit Vista nicht kompatibel ist, weil zum größten Teil eben noch XP eingesetzt wird bzw. haben wir auch öfters Kunden, die jetzt erst auf XP umstellen, obwohl das ist schon etwas hart.

2.) Natürlich darf man gebrauchte Software verkaufen. Man darf sie auch auf beliebig vielen PCs hintereinander installieren, wenn sie vom ersten wieder gelöscht wird. Was die Softwarehersteller in ihre Lizenzvereinbarungen schreiben, ist das Recht, dass sie gerne hätten und nicht das bei uns. Du stimmst zwar theoretisch zu, aber in der Praxis liest die Lizenzvereinbarungen niemand, deshalb darf man auch sehr stark daran zweifeln, ob diese gültig sind. Bei uns ist das Recht Gott sei Dank noch etwas praxisnäher, als in den USA. Die Softwarehersteller weigern sich natürlich mit Händen und Füßen gegen den gewerblichen Handel mit gebrauchter Software, weil sonst würden sie ja nicht mehr viel verkaufen, besonders Microsoft. Fast jeder 0815 User hat schon 2-3 Windows XP Lizenzen daheim liegen, die er jedes Mal mit dem PC erworben hat als OEM Lizenzen bzw. Firmen, die Ihre PCs austauschen haben dann auch jedes Mal eine ordentliche Menge an Lizenzen frei, die 1:1 für neu Rechner verwendet werden könnten. Die meisten Leute wollen eh noch kein Vista und damit ist der Umsatz fast auf 0, weil Windows XP gibt es jetzt schon ewig.
 
Nicht vergessen , der darf immernoch Lizenzen verkaufen , er darf nur nicht gegen lizenzrechtliche Vorschriften im Marketing verstossen.
 
Das ist sehr weit hergeholter Tobak von dir , MS verbietet nicht den Verkauf es verbietet nur dieses Marketing.
 
Artikel-Update: Glaubt man der Pressemeldung von Usedsoft, sieht das gesamte Prozedere doch deutlich positiver für das Unternehmen aus, von einer Einstweiligen Verfügung ist dort keine Rede. Anbei der komplette Text der Meldung.


Pressemitteilung der Firma Usedsoft schrieb:
LG München: usedSoft darf mit Microsoft-Software handeln[br]

Einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen dürfen „gebraucht“ weiterverkauft werden. Dies entschied das Landgericht München I im Rahmen eines Kaufpreiszahlungsprozesses am 4. April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07). Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Landgericht München urteilte, „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Das heißt konkret: Verkauft Microsoft mehrere Nutzungsrechte in einem Volumen-Paket mit z.B. nur einer Master-CD, erschöpft sich sein Verbreitungsrecht trotzdem in Bezug auf jede einzelne Lizenz. Diese dürfen folglich auch einzeln weiterverkauft werden, und nicht nur in Form des ursprünglichen Pakets. Das Gericht verwarf mit diesem Urteil die Rechtsauffassung von Microsoft, nach welcher der Käufer einer Volumenlizenz keine Einzellizenzen erwirbt, sondern nur ein Vervielfältigungsrecht.

Das Landgericht München nimmt ausdrücklich Bezug auf das Urteil des Landgerichts Hamburg, das bereits im Juni 2006 den Weiterverkauf einzelner Microsoft-Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen für zulässig erklärt hatte (Aktenzeichen 315 O 343/06). Das Landgericht München schloss sich dieser Rechtsauffassung an.

„Dieses am Microsoft-Gerichtsstand München verkündete Urteil ist richtungweisend“, kommentierte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider die Entscheidung. “Von einer Uneinigkeit der Gerichte kann nun keine Rede mehr sein.“ Die Software-Hersteller hatten in der Vergangenheit die angeblich unsichere Rechtslage im Handel mit Gebraucht-Software immer mit diesem Argument begründet. „Tatsächlich hat eine solche Uneinigkeit nie bestanden“, ergänzte Schneider.

Bisher hatte die Firma Microsoft immer wieder versucht, den Handel mit gebrauchter Software zu kriminalisieren. Dazu hatte sich Microsoft auf den laufenden Rechtsstreit zwischen Oracle und usedSoft berufen. Darin hatte das Landgericht München – in einem noch nicht rechtskräftigen – Urteil entschieden, online übertragene Oracle-Software dürfe nicht weiterverkauft werden. Microsoft hatte seitdem immer wieder behauptet, dieses Urteil gelte auch für Microsoft-Lizenzen. Und dies, obwohl führende Rechtswissenschaftler dieser Argumentation stets massiv widersprochen hatten.

Das Landgericht München wies nun ausdrücklich darauf hin, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien: „Vorliegend wurde jedoch unstreitig – anders als in dem vom Landgericht München I entschiedenen Fall – keine per Download über das Internet zur Verfügung gestellte Software verkauft. Die Klägerin hat vielmehr an die Beklagte Microsoft-Software verkauft, die von der Firma Microsoft als Volumenlizenz mit Masterkopie zur Verfügung gestellt wurde.“

Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung zudem, dass Microsoft von der Lizenzübertragung an den beklagten Händler zwar offensichtlich Kenntnis hatte, aber darauf verzichtete, wegen Urheberrechtsverletzung zu klagen. So heißt es auf Seite 9 des Urteils: "Aus dem Vortrag der Beklagten (...) ergibt sich außerdem, dass die Firma Microsoft weder gegenüber der Beklagten noch gegenüber den Endkunden der Beklagten Verletzungen ihres Urheberrechts geltend macht, obwohl die Beklagte, jedenfalls nach ihrem eigenen Vortrag, mit der Firma Microsoft in Kontakt getreten ist."

„Hier zeigt sich erneut, dass Microsoft insgeheim offenbar selbst davon ausgeht, dass der Software-Gebrauchthandel absolut legal ist“, betonte Peter Schneider. „Stattdessen hat sich der Monopolist darauf verlegt, seine Kunden massiv einzuschüchtern. Damit ist aber jetzt endgültig Schluss.“

Dem Urteil liegt eine Klage des führenden europäischen Gebrauchtsoftware-Händlers usedSoft gegen ein IT-Unternehmen zugrunde. Das beklagte Unternehmen hatte gebrauchte Microsoft-Lizenzen bei usedSoft erworben, nach Lieferung jedoch die Zahlung verweigert. Als Grund schob das Unternehmen Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit vor, weil die gekaufte Software aus aufgesplitteten Volumenlizenzen stammte. Das Landgericht München hat das beklagte Unternehmen nun dazu verurteilt, den vereinbarten Kaufpreis in voller Höhe zu zahlen.
 
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