News Ministerin schlägt neues Datenspeicherungsgesetz vor

Patrick

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Naja, da vergisst doch bestimmt dann jemand mal "ausversehen", die Daten zu löschen... Oder es werden, weil man ja immer von Datensicherheit spricht, Back-ups angefertigt, die dann auch mal "verloren" gehen...

Ob das gut geht?
 
Wie jetzt, Interessen der strafverfolgenden Behörden? Wenn diese nicht im Interesse der Bürger sind, sind sie hinfällig. Zumindest möchte ich Demokratie so verstehen, auch wenn einige Politiker das anders sehen.
 
Hallo!

"... Nutzung der Daten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ..." :freak: - 15 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn der PC im Halte- und Parkverbot steht. :D

Karsten
 
ich will auch nicht wissen was der aufwand kostet und an strom verschlingt! wird wohl in keiner relation zum nutzen stehen:freak:

aber sieht man mal wieder wie blump oder gar frech vorgegangen wird! sind die 6 Monate vorbei, werden die daten "eingefrohren". ja und das ist dann wohl was anderes als speichern und fällt nicht in die 6 Monate maximale speicherlänge oder wie?

wie immer alles einfach nur fraglich und das nicht nur der nutzen und die vorgehensweise, sondern genau so die kompetenz der politiker.
 
Denn innerhalb der CDU und CSU will man alle Daten so lange wie möglich speichern, um im Fall der Fälle darauf zugreifen zu können.

wenn ich das lese wird mir richtig schlecht ich frag mich manchmal ob die nicht wichtigeres zu tun haben außer sich ewig mit diesem thema zu befassen
 
AMD3500 schrieb:
Hallo!

"... Nutzung der Daten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ..." :freak: - 15 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn der PC im Halte- und Parkverbot steht. :D

Karsten

Richtig lesen, genau das soll nicht der Fall sein, daß es für Ordnungswidrigkeiten genutzt werden darf.

-=OCC=-Raptor schrieb:
ich will auch nicht wissen was der aufwand kostet und an strom verschlingt! wird wohl in keiner relation zum nutzen stehen:freak:

aber sieht man mal wieder wie blump oder gar frech vorgegangen wird! sind die 6 Monate vorbei, werden die daten "eingefrohren". ja und das ist dann wohl was anderes als speichern und fällt nicht in die 6 Monate maximale speicherlänge oder wie?

wie immer alles einfach nur fraglich und das nicht nur der nutzen und die vorgehensweise, sondern genau so die kompetenz der politiker.

Also erstens werden die Daten größtenteils eh bereits zu Abrechnungszwecken gespeichert, zweitens benötigen gelagerte Speicherungen keinen Extrastrom, drittens schreibt man eingefroren ohne h (nimmt mittlerweile überhand was alles mit h geschrieben wird), viertens, korrekt, werden sie eingefroren, werden sie nicht gelöscht.

So ist das Gesetz ok. Solange kein Richter zustimmt, erhalten die Behörden die Daten nicht. Weiter ist gut, daß eine getrennte und verschlüsselte Speicherung nötig ist.
 
aber sieht man mal wieder wie blump oder gar frech vorgegangen wird! sind die 6 Monate vorbei, werden die daten "eingefrohren". ja und das ist dann wohl was anderes als speichern und fällt nicht in die 6 Monate maximale speicherlänge oder wie?
Die Daten werden doch nur eingefroren, wenn eine Anordnung dazu kommt? Und herausgegeben nur nach richterlicher Anordnung. Ist doch soweit ok, manche Ermittlungen dauern nunmal länger als 6 Monate, dafür ist dann eine längerfristige Speicherung nunmal nötig.

Kritisch finde ich auch, dass der Quickfreeze auch von der Polizei veranlasst werden kann. Auch wenn eine Herausgabe nur nach richterlicher Anordnung geschehen kann, finde ich das doch grenzwertig. Andererseits soll das vielleicht auch einfach die Arbeitsbelastung der Gerichte senken, die sind ja in der Regel eh mehr als überlastet mit Kleinkram und Behördenanfragen.

Die Frage wie mit Daten von Journalisten umgegangen wird, ist in der Tat aber auch interessant. Zumal in der heutigen Zeit mit Bloggern etc. die Frage ist: Was definiert einen Journalisten? Die Leute die bei der SZ arbeiten oder auch einen Mitarbeiter von Wikileaks?

Ingesamt sehe ich den Vorschlag aber positiv, ich denke die Leutheuser-Schnarrenberger ist in dem Bereich doch noch kompetenter als die ganzen CDU Granden. Da hat man in meinen Augen noch Glück, auch wenn ich sonst der FDP eher kritisch gegenüber stehe.


EDIT: luckysh0t, das ist mit Sicherheit eine Straftat bzw. wird dabei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden (das dann im Zweifel aus Geringfügigkeit eingestellt werden könnte...)!
 
Zuletzt bearbeitet:
was ist jetz eine Ordnungswidrigkeit ? 3 Gb film laden. 10 Gb film, oder mehr- bzw auch musik

oder der besuch der nur zu bekannten Streaming seiten ?
 
Ich habe eine Idee, wenn im echten Leben auch jeder Schritt protokolliert wird. Kann man so besser Verbrechen verhindern. Ich habe kein Problem damit denn ich habe noch keine Straftat begannen.

Würde dies jemand akzeptieren? Nein! Ich halte eine Überwachung für keine Lösung. Nur weil die Möglichkeit besteht, ist das keine Diskussionsgrundlage. Das funktioniert vielleicht in China. Aber die Freiheiten die wir hier Deutschland geschaffen haben, sollten wir aus Angst nicht wieder vernichten!
 
luckysh0t schrieb:
was ist jetz eine Ordnungswidrigkeit ? 3 Gb film laden. 10 Gb film, oder mehr- bzw auch musik

oder der besuch der nur zu bekannten Streaming seiten ?

Das ist ganz klar im Gesetz geregelt.
Urheberrechtsverletzungen sind Straftaten, die Menge ist egal.
 
was verstehen die dann in zusammenhang mit vds als ordnungswidrigkeit ?
 
Das Versenden von Spam Mails ist zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit. In dem Gesetz gehts ja nicht nur um rein Internet bezogene Straftaten.
 
wenn die das so durchbekommen sage ich nur owei, wenn dann sollen alle auch Anwälte Journalisten Polizei, und Behörden , der daten bespeicher und die Bonzen nicht nur immer die bürger, wenn dan alle .und das mit dem Quick-Freeze naja was passiert wenn die daten nicht gelöscht werden. ach das alles ist der größte schwachsinn, FDP sagt doch schon alles
 
Es ist ganz egal wie sie es jetzt nennen oder wie lange sie es speichern wollen oder nicht. Auch die Speicherung der Verbindungsdaten von sechs Tagen ist eine Vorratsdatenspeicherung - das ganze Drumherumgerede hin oder her...
 
Manche hier sind des lesens wohl nicht mächtig bzw. schreiben einfach drauf los....

Ebenfalls ausgeschlossen ist laut dem Papier die Nutzung der Daten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, diese Einschränkung wurde auch vom Verfassungsgericht in seinem Urteil im vergangenen März gefordert.

Wo steht da bitte das die Nutzung zur Verfolgung von Ordnungswiedrigkeiten erlaubt ist ?

Der Entwurf hört sich schon mal recht gut an im Vergleich zu dem als verfassungswidrig erklärtem Gesetz. Nur müsste das mit dem "Quick Freeze" nochmal näher diskutiert werden.

Und an alle die immer gleich pauschal gegen solche Gesetze wettern, wie soll ohne die begrenzte Speicherung die Verfolgung der Internetkriminalität bzw. In Teilen die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität/des Terrorismuses bewerkstelligt werden ? Schließlich kann man niemanden festnehmen,wenn man nicht weiß wer am anderen Ende der Leitung sitzt .

Heute läuft nun mal viel über das Internet und die Möglichkeiten der Strafvervolgungsbehörden sind da aktuell nicht gerade groß.

Außerdem ist das Internet kein rechtsfreier Raum in dem man alles machen kann was man will, wer dort scheiße baut (schon was größeres als filesharing/urheberrechtsverletzungen wie z.B. Pishing von Bankdaten etc.) gehört meiner Meinung nach genauso bestraft als wenn er die Straftat außerhalb des Internets begeht.

Ps: entschuldigt die Rechtschreibfehler ich schreibe diesen Beitrag mit meinen Handy.

Mfg
 
"... Zugriff auf die gespeicherten Daten soll dabei aber nicht gewährt werden ..."

Wie ist das denn zu verstehen? Was kann die Polizei etc. denn mit den Daten anfangen, wenn die Inhalte nicht gelesen werden dürfen?
 
Die Polizei kann damit noch nichts anfangen. Nur kann die Polizei durch diese Regelung auch bei nem geringen Anfangsverdacht schonmal nen Quickfreeze veranlassen. Also schon eher, bevor überhaupt ein wirklich triftiger Grund dafür besteht, den ein Richter akzeptieren würde.
Wenn sich dann bei weiteren Ermittlungen rausstellt, das sich das nicht erhärtet hat, wirds halt wieder aufgehoben. Wenn sich der Verdacht erhärtet, geht die Sache zum Richter und der kanns dann freigeben. So ist das wohl gedacht.
 
Eine Behörde oder sonstliches staatl. Institut hat keine eigenen Interessen, per Definition. Ich kann deswegen nicht genau verstehen, was genau hier gewahrt werden sollen.

Wir haben ja vor guten 80 Jahren recht gut mitbekommen, dass jede existente Möglichkeit irgendwann von jemandem missbraucht wird. Dass Frau Schnatterliesl oder wie auch immer die Dame heißt das nicht versteht, wundert allerdings nicht.
 
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