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News Nintendo: Switch-Emulator Yuzu zahlt 2,4 Mio. USD Strafe und hört auf

Suspektan schrieb:
Auch bei sowas kann man bei aller vor Wut hochsteigenden "was erlaube Nintendo!"-Gefühle aber auch auf den Gedanken kommen, dass solche Fälle einer viel unaufgeregteren Logik folgen: Urheberrechtsanwälte klagen in solchen Fällen nahezu IMMER. Das ist ihr Job.

Dabei ist es unerheblich, ob das moralisch oder gar rechtlich gerechtfertigt ist, denn darum geht es dabei nicht, sondern es geht um die rechtliche Feststellung, ob hinterher gewonnen oder nicht. Wenn Firmen ihre Uhreberrecht nicht verteidigen, entstehen dadurch eben auch Nachahmerfälle. Aber das nimmt mitunter bizarre Züge an:

Ich erinnere an den Fall "Apfelkind", einem Mutter+Kind Cafe in Bonn, die von Apple wegen des eigentlich gar nicht wirklich ähnlichem Logos verklagt wurden. In so einem Fall hätte ich verstanden, wenn man sich hinstellt und fragt, warum sowas sein muss, zumal Apple letztendlich seine Klage zurückgezogen hat. Trotzdem viel Stress wegen nichts. Aber nicht zuletzt wegen sowas weiß man eigentlich: Solche Konzerne haben auf sowas Argusaugen.

Aber derjenige in deinem verlinkten Fall hier hat im Gegensatz zur Betreiberin des Apfelkind Cafes ja wirklich einen geschützten Begriff 1-zu-1 verwendet. Das ist schon bei aller guter Intention hinter dem Vorhaben maßlos naiv. Insbesondere im Land der Urheberrechtsanwälte schlechthin, den USA. Es wäre ja auch lächerlich einfach zu verhindern gewesen, denn im Gegensatz zu der Betreiberin des Cafes musste der Kollege hier mit sowas definitiv rechnen. Da hätte Nintendo in der Tat noch ganz andere Möglichkeiten gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Krik schrieb:
Die können eigentlich froh sein, dass Nintendo nur so was wie eine Abmahnung geschickt hat. Die hätten auch klagen können. Sie haben im Prinzip auf dem niedrigsten Level gesagt, dass sie es nicht prickelnd finden, dass ihre Marke für andere Zwecke ohne Erlaubnis genutzt wird.
Was das Projekt scheitern ließ, aber hey, soll er doch froh sein, dass nintendo ihn nicht mit zusätzlichen Kosten belastet hat.
 
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@Suspektan
Das ist die falsche Denkweise. Richtig müsste sie so lauten: "Was fällt dem ein, Recht zu brechen und ohne Erlaubnis das Eigentum anderer für seine eigenen Zwecke zu nutzen?"

Spinnen wir deine Denkweise mal weiter. Nach deiner Meinung wäre es sogar ok, wenn ich deine Identität nehme und auf deine Kosten was kaufe. Lass es einen Döner sein, denn irgendwas muss ein Mensch ja essen. Und ein Auto kaufen, wäre auch i. O. Irgendwie muss ich ja zur Arbeit kommen.
Und wehe, du lässt das nicht zu, denn der Zweck rechtfertigt die Mittel!
 
Suspektan schrieb:
Ja, da wurde gegen das Copyright verstoßen, natürlich hat das Konsequenzen. Ich kann auch nicht Filme oder Spiele illegal anbieten und sagen: ich spende die Kohle. So ist es halt.
 
Krik schrieb:
@B01scout
Nach Ami-Recht hätten sie der Prozess wahrscheinlich verloren.

@Suspektan
Tja, was soll man dazu sagen. Das Ziel rechtfertigt bei dir also immer die Mittel. Finde ich nicht ok. Wenn Recht egal ist, dann ist man rechtlos.
Das Ziel benötigte das Mittel der Markenrechtsverletzung hier doch gar nicht, diese geschah natürlich unabsichtlich und bedeutete eh keinen nennenswerten Vorteil.
Ich schrieb auch nirgens, das ein Ziel IMMER (jegliches) Mittel rechtfertigen würde oder Recht allgemein egal wäre, noch das Ninteno nicht das Recht zur Verfolgung von Markenrechtsverlutzungen wahrnehmen dürfte/ sollte.
In dem Falle steht die Anwendung des Rechts aber in keinem Verhältnis zur der ihr angedachten Wirkung
Ergänzung ()

Donnidonis schrieb:
Ja, da wurde gegen das Copyright verstoßen, natürlich hat das Konsequenzen. Ich kann auch nicht Filme oder Spiele illegal anbieten und sagen: ich spende die Kohle. So ist es halt.
Top Vergleich - nicht

Nintendo = drecksverein
So ist das halt
 
Ach ja, Nintendo at its best. Nein, Emulation ist nicht illegal.

Ist ein ziemlich wilder Fall mit einigen Gerüchten und Desinformationen (oder auch nicht?).
Erinnert im Kern, wenn man Dinge wie den TotK Leak und Patreon ausblendet, an den Dolphin/Steam case.

Nintendos Narrativ ist letztendlich, dass die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen (Verschlüsselung der Spiele) nicht erlaubt ist. Bei der Anklage argumentiert Nintendo nicht (auch wenn sie es ebenfalls so sehen), dass Emulation per se illegal ist, sondern sie argumentieren mit 17 U.S. Code $ 1201 - Circumvention of copyright protection systems.

Im Prinzip war das auch der Punkt damals bei Dolphin (und hier ist es sogar so, dass benötigte Keys mitgeliefert werden). Das Team hinter Dolphin, nach Absprache mit eigenen Anwälten, argumentiert, dass die Umgehung nicht illegal ist und sogar unter Schutz fällt, da es dazu dient die Interoperabilität des Emulators zu sichern. So mein Verständnis.

Es ist auch nicht verwunderlich, dass Nintendo nicht die "Emulation allgemein ist böse" Schiene geht. Thema ist sehr alt und es gab damals (z.B. Bleem) Urteile pro Emulation. Also ist Nintendos Strategie offensichtlich jene, auf die angeblich illegale Umgehung von Schutzmaßnahmen (Verschlüsselung) zu verweisen. Dennoch wird sich (noch?) davor gescheut es im großen Stil zu machen weil es vor Gericht auch einen Präzedenzfall schaffen könnte, der negativ für Nintendo (und andere Konzerne) wäre. So Glas klar, wie Nintendo behaupten möchte, ist es am Ende dann doch nicht sonst wären Emulatoren wie Dolphin schon lange tot.
Daher konzentriert man sich im Stile von Einzelfällen auf große Fische, insbesondere jene mit Monetarisierung.

Yuzu hat sich aber auch einige Fehltritte geleistet, zumindest wenn man der einen oder anderen Story glauben möchte. Vieles geht ja auf den Leak von TotK zurück. Fixes/Updates für ein noch nicht offiziell veröffentliches Spiel haben einen faden Beigeschmack, vor allem hinter einer Paywall. Dann diverse Äußerungen auf Discord bzgl. Piraterie/Roms und ähnliches.

Ich persönlich habe kein Interessere an Switch Emulation, glaube aber, dass Yuzu im Kern nichts verbotenes macht. Es liefert keine Softwarebestandteile von einer Switch aus. Benötigte Dinge wie Keys etc. sind dem user überlassen und selbst eine ausführliche Info wie man diese bekommt (mit eigens gekaufter Switch) sehe ich nicht als problematisch an. Letztendlich obliegt es einem Gericht darüber zu entscheiden, wozu es aber derzeit nicht kommen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Krik schrieb:
Was fällt dem ein, Recht zu brechen und ohne Erlaubnis das Eigentum anderer für seine eigenen Zwecke zu nutzen?"
Er hat es nicht bewusst gebrochen, es ist ihm in seiner Unbedarftheit schlicht nicht eingefallen, dass er es durch bloße Nutzung des joycon Begriffs brechen würde, da er es nicht bedacht hat.
Ansonsten hätte er eh darauf verzichtet
Krik schrieb:
Nach deiner Meinung wäre es sogar ok, wenn ich deine Identität nehme und auf deine Kosten was kaufe.
Nein, weil wie gesagt nintendo kein geldwerter Verlust entsteht, den sie hätten beziffern können.
Krik schrieb:
Spinnen wir deine Denkweise mal weiter.
Wir? Spinn mal alleine weiter, mit meiner Denkweise hat das nämlich nichts mehr zu tun.
 
B01scout schrieb:
Es ist egal wie viele Piraten deiner Meinung nach emulieren. Es bleibt legal und Yuzu hätte vermutlich echte Chancen vor Gericht gehabt.

Emulation war aber nicht beanstandet worden. Es ging um das Umgehen der Sicherungsmaßnahmen die im DMCA durch aus untersagt sind. Wenn Nintendo nur wegen Emulation geklagt hätte, würde wohl jeder davon ausgehen das es Yuzu gewinnen kann. So aber hängt da ein gewaltiges Damokles Schwert über der ganzen Sache die richtig übel nach hinten los gehen kann und einen Präzedenzfall schaffen kann.
 
Grimba schrieb:
Aber derjenige in deinem verlinkten Fall hier hat im Gegensatz zur Betreiberin des Apfelkind Cafes ja wirklich einen geschützten Begriff 1-zu-1 verwendet. Das ist schon bei aller guter Intention hinter dem Vorhaben maßlos naiv.
Ja und?
Nintendo wär hier keinerlei Nachteil bei Nachsicht in diesem einen Fall entstanden.
Ich denke, der Begriff joycon ist mittlerweile schlicht zu geläufig, als das jeder die Markenrechtsverletzung direkt erkennen würde.
 
Suspektan schrieb:
Er hat es nicht bewusst gebrochen, es ist ihm in seiner Unbedarftheit schlicht nicht eingefallen, dass er es durch bloße Nutzung des joycon Begriffs brechen würde, da er es nicht bedacht hat.
Also entsteht aus "Unbedarftheit" bzw. Versehen Recht? Nein.
Suspektan schrieb:
Nein, weil wie gesagt nintendo kein geldwerter Verlust entsteht, den sie hätten beziffern können.
Doch, von jedem Controller, der unter geschütztem Markennamen verkauft wurde.
Suspektan schrieb:
Nintendo wär hier keinerlei Nachteil bei Nachsicht in diesem einen Fall entstanden.
Doch, eine Quasi-Duldung für spätere Nachahmer. Außerdem waren sie ganz offensichtlich ziemlich nachsichtig.
Suspektan schrieb:
Ich denke, der Begriff joycon ist mittlerweile schlicht zu geläufig, als das jeder die Markenrechtsverletzung direkt erkennen würde.
Und deswegen informiert man sich auch sonst einfach nicht, wenn man was verkauft, ob man ggf. gegen Markenrecht verstößt? Dein Ernst?
 
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schM0ggi schrieb:
Erinnert im Kern, wenn man Dinge wie den TotK Leak und Pateron ausblendet, an den Dolphin/Steam case.
Nein, tut es null.
Dort wurde absolut niemand wegen irgendetwas verklagt und auch hat nintendo nicht mal die Entfernung aus steam veranlasst, sondern valve selbst hat nintendo um Zustimmung gebeten, welche wenig überraschend ausblieb.
 
Suspektan schrieb:
Nintendo = drecksverein
So ist das halt
Deine Ausdrucksweise zeigt ja, auf welchem Level du bist. Daher bin ich hier raus, Andere haben dir ja auch schon gezeigt, dass deine Auffassung von Recht sehr fragwürdig ist.
 
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Suspektan schrieb:
Das Ziel benötigte das Mittel der Markenrechtsverletzung hier doch gar nicht, diese geschah natürlich unabsichtlich und bedeutete eh keinen nennenswerten Vorteil.
Darum geht es aber nicht.
Wenn du dein Markenrechte nicht verteidigst und bei so einem Fall einfach wegsiehst kann als nächster jemand gegen die Löschung der Marke klagen mit der Begründung das das Unternehmen ja sowieso kein Interesse an der Marke hat weil sie ihr Markenrecht nicht verteidigt haben.
Mag blöd klingen, ist vielleicht nicht die feine Art, ändert trotzdem nichts daran das Markenrecht nunmal so funktioniert.
 
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Grimba schrieb:
Also entsteht aus "unbedarftheit" bzw. Versehen Recht? Nein.
Habe ich auch nicht behauptet, also leite es auch nicht ab

Grimba schrieb:
Doch, von jedem Controller, der unter geschütztem Markennamen verkauft wurde.
Ja, klar, weil die nintendo geklaut wurden oder wovon redest du bitte?
Grimba schrieb:
Doch, einer Quasi Duldung für spätere Nachahmer
Ich sagte, "in diesem eine Fall"
Eine Nachahmung wäre zudem unwahrscheinlich und würde auch weiterhin zur Verfolgung von Markenrechtsverletzungen berechtigen.
Hätten sie diesen einen Fall übersehen, wären sie auch nicht zur ewigen Duldung gezwungen wie du es hier darzustellen versuchst.
Die Entscheidung obliegt weiterhin dem Inhaber der Marke
Grimba schrieb:
Und deswegen informiert man sich auch sonst einfach nicht, wenn man was verkauft, ob man ggf. gegen Markenrecht verstößt? Dein Ernst?
"Man" verkauft eh nicht eigens gestaltete Ware, so dass dazu kein Grund besteht.
Ob ER häufiger mit dem Markenrecht in Berührung kommt, weiß ich nicht, scheinbar wurde er zuvor jedenfalls nicht von anderen Markeninhabern auf die Problematik aufmerksam gemacht.
Ergänzung ()

Atnam schrieb:
Wenn du dein Markenrechte nicht verteidigst und bei so einem Fall einfach wegsiehst kann als nächster jemand gegen die Löschung der Marke klagen mit der Begründung das das Unternehmen ja sowieso kein Interesse an der Marke hat weil sie ihr Markenrecht nicht verteidigt haben.
Ja, sicher
Eine einzige Duldung führt mögilcherweise zu einer Löschung des Markennamens " joycon", werd realistisch!

Das Märchen wird hier auch immer wieder in den Foren erneut niedergeschrieben, als sei der arme Hersteller doch quasi zum Handeln GEZWUNGEN!
 
Ich verstehe Nintendo echt nicht. Es gibt Leute die gerne die Spiele spielen wollen, dafür auch gern Geld ausgeben aber mit der Switch nicht klarkommen, weil Uralte Mobiletechnik von vor 10 Jahren für teuer Geld verkauft und irgendwelche Minicontroller gemacht für Kinder (ok einen Pro Controller bieten sie an, aber nicht bei der Konsole dabei).

Mein Rat an Nintendo: entweder ihr bringt für die "Erwachsenen" Leute mal richtig gute Heimkonsolen raus mit ordentlich Leistung oder gleich eine PC-Version. Damit wird eure Kundschaft größer und ihr verdient mehr. Die Kids können ja weiter Ihre Switch bekommen. Win-Win...aber stattdessen lieber Emulator-Entwickler verklagen und Kleinholz daraus machen. Nicht zu Ende gedacht Nintendo...
 
Suspektan schrieb:
Nein, tut es null.
Dort wurde absolut niemand wegen irgendetwas verklagt und auch hat nintendo nicht mal die Entfernung aus steam veranlasst, sondern valve selbst hat nintendo um Zustimmung gebeten, welche wenig überraschend ausblieb.
Herzlichen Glückwunsch, du hast meinen Kommentar nicht gelesen. 🥲

Es geht um die Argumentationsgrundlage von Nintendo.
 
Suspektan schrieb:
Habe ich auch nicht behauptet, also leite es auch nicht ab
Ok anders: Hebt "Unbedarftheit" etwa Unrecht auf?
Suspektan schrieb:
Ja, klar, weil die nintendo geklaut wurden oder wovon redest du bitte?
Wenn du einen Controller als Marke geschützt hast, und jemand stellt einfach auch welche her, nennt sie wie deine und verkauft sie als eben solche, dann sind dir natürlich die Einnahmen für die Controller entgangen, nur weil jemand anders das gleiche Produkt genauso genannt hat, wie du. Man könnte auch einfach von Verkauf von Fälschungen sprechen. Das ist jetzt echt nicht sooooo schwer nachzuvollziehen. Selbst wenn es modifizierte originale sind, denn nur der Markeninhaber definiert, was Joycons sind und was sich so nennen darf bzw. als solches verkauft werden darf.
Suspektan schrieb:
Eine Nachahmung wäre zudem unwahrscheinlich und würde auch weiterhin zur Verfolgung von Markenrechtsverletzungen berechtigen.
Hätten sie diesen einen Fall übersehen, wären sie auch nicht zur ewigen Duldung gezwungen wie du es hier darzustellen versuchst.
Sagst du. Weißt du's genau?
Suspektan schrieb:
"Man" verkauft eh nicht eigens gestaltete Ware, so dass dazu kein Grund besteht.
Ob ER häufiger mit dem Markenrecht in Berührung kommt, weiß ich nicht, scheinbar wurde er zuvor jedenfalls nicht von anderen Markeninhabern auf die Problematik aufmerksam gemacht.
Fakt ist: ER ist bei sowas dazu verpflichtet, das zu tun, damit eben das nicht passiert. Ob ihm das jemand sagt oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.
 
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Donnidonis schrieb:
Deine Ausdrucksweise zeigt ja, auf welchem Level du bist. Daher bin ich hier raus, Andere haben dir ja auch schon gezeigt, dass deine Auffassung von Recht sehr fragwürdig ist.
Nintendo hat nach dem Vorgehen diese Ausdrucksweise verdient, und ich habe im Wesentlichen nicht meine Rechtsauffassung offenbart, sondern dessen Anwendung in diesem einen Fall kritisiert.
Nirgend schrieb ich jedoch, nintendo sei nicht zur Anwendung selbst berechtigt
 
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