Rechtslage bei verringerter Leistung durch Sicherheitsupdate

cyberware

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Hi,

wie ist die Rechtslage, wenn Notebooks auf Grund der Sicherheitsupdates für Meltdown und Spectre so viel Leistung verlieren, dass manche Software die vorher funktionierte nicht mehr adäquat lauffähig ist. Zum Beispiel ein FPS verlust von Spielen um 20-30%.

Besteht ein Anspruch auf Gewährleistung?
 
Wohl eher nicht. Niemand zwingt dich Updates zu installieren und meines Wissens gibt dir auch kein Hersteller eine Garantie, dass das Produkt keine Sicherheitslücken enthält. Abgesehen davon funktioniert so etwas in derart großen Fällen nie. Siehe gtx 970, aktuelle Dieselmotoren etc.
 
dir wird niemals, zu keinem Zeitpunkt, irgendeine Leistung garantiert oder vertraglich versprochen. Du hast also Anspruch auf rein gar nichts
 
So siehts aus - es wurde nie was versprochen bez XYZ Leistung. Und Patch muss ja auch keiner installieren - hast Du freiwillig gemacht (vermutlich auch mit dem Wissen dass Performance Einbrüche entstehen). Die 20 - 30% halte ich für arg übertrieben - was für Hardware soll das sein und wie wurde das gemessen?
Beim nächsten Notebook Kauf einfach einen anderen Hardware Hersteller berücksichtigen und nicht mehr die Produkte kaufen wo dessen Zeugs verbaut ist (ist leider nicht immer machbar).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, du hast ein Anspruch auf Sicherheitsupdates und die Hersteller sind auch verpflichtet diese zu schließen sofern sie bekannt sind.
 
Wie so oft im Zivilrecht : DU willst etwas - DU musst es beweisen bzw. deinen Schaden beziffern. Und zwar nicht einfach so "das tut nicht" oder "ich hab 20 fps weniger" sondern klar auf den letzten Cent.
Theoretisch hast du sehr wahrscheinlich Anspruch auf Schadensersatz, wie auch immer der aussehen mag. Praktisch .. vergiss es ;) Denn der Preis eines Gutachters + Gerichtsverfahren + Anwalt dürfte den Streitwert um ein vielfaches übersteigen.

Entweder irgendeine Verbraucherschutzorganisation strengt eine Musterklage an, oder es passiert nix. Als Privatmensch so etwas anzufangen ist finanziell ziemlich riskant.
Klar gibt es Anwälte, die "gute Chancen" ausrechnen.. aber egal wie das Verfahren ausgeht, der einzige, der garantiert gewinnt, ist der Anwalt :evillol:
 
.. oder nach USA auswandern, da laeuft, soweit ich gehoert habe, gerade eine Sammelklage an.
 
Ehrlich gesagt machst du dich lächerlich wenn du glaubst etwas raus zu schlagen auch deinem Argument. Dir gehört trotz kauf nicht mal dein OS und auch dein Spiel nicht. Außerdem hat dich NIEMAND GEZWUNGEN DAS UPDATE ZU INSTALLIEREN.

Ich habe nichts installiert und ich lebe noch und meine PC´s auch. Es ist jeder selber schuld wenn er wegen jedem Scheißdreck gleich ein Update macht.
 
Hmm, dann schau noch mal genau nach, was dir der Händler dir für Eigenschaften zugesichert hat. Da stehen dann so Dinge wie: x Kerne, y GHz, z GB Speicherplatz etc. aber nirgends: soundsoviele FPS bei dem Spiel.
 
Aus meiner Sicht hast du keine guten Chancen. Bedenke das auch die aktuellsten Modelle davon betroffen sind. Und diese "Lücke" gab es ja scheinbar schon seit Jahren.... Aber die Updates bleiben vorerst freiwillig. Persönlich habe ich keine Einbußen festgestellt... Vllt. spiel ich auch die "falschen" Spiele derzeit dafür...
 
@snaxilian
Nein- So einfach ist es nicht.
INTEL wirbt z.B. hiermit:
https://software.intel.com/en-us/articles/intel-trusted-execution-technology-a-primer

Und auch leistungsbezogen darf der Hersteller nicht einfach machen, was er will. Intel hat schließlich WISSENTLICH über Monate hinweg CPUs vertrieben, bei denen bekannt war, dass Leistung unter kompromittierter Sicherheit erkauft wird.
Auch Pressetests, vergleichende Werbung etc. spielen sehr wohl eine Rolle in Sachen Eigenschaften eines Produkts zum Kaufzeitpunkt. Der Verbraucher darf auf die ermittelten Werte vertrauen und auch die öffentliche Presse erhält diesbezüglich Rechtsrelevanz.

Die zur Auslieferung bestehenden Eigenschaften haben sich im Nahhinein zum Nachteil des Kunden entwickelt (Siehe Apple+Akku/Laufzeit/Leistungsskandal), ohne dass dieser damit rechnen konnte...

Wenn nun am Jahresende ein fehlerbereinigter Prozessor rauskommt, so hat man einen deutlichen Wertverlust, da selbst gebraucht dann keiner mehr die ungeschützten CPUs kaufen will...

Da gibt es viele Betrachtungsweisen. Eindeutig oder "klar" ist diesbezüglich aber erstmal garnichts. Habe Kontakt mit einem großen Versandhändler wie es mit Umtausch etc. steht. Wir als Systemhaus sind von dem Thema auch betroffen, da die Kunden verunsichert sind.

Der Verbraucher muss schon darauf vertrauen können, dass eine CPU seine Leistung über die Lebensdauer beibehält, da es kein Verschleißteil darstellt.

Naja.... Wir werden sehen, was passiert.
Wie gesagt- Besonders pikant an der Geschichte ist, dass der Verkauf durch Intel trotz des Wissens um die Problematik ohne frühzeitigen Hinweis erfolgt ist. Da kann man böse Absicht unterstellen....

Grüße
Zero
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die rege Beteiligung. Die Art mancher Kommentatoren finde ich dennoch befremdlich. An keiner stelle erwähne ich, dass dieser Fall mich betrifft. Lesen und den kontext verstehen kann offenbar noch nicht jeder.

Viele der betroffenen Geräte werden sicher älter als sechs Monate sein, so dass es eine Umkehr der Beweispflicht gibt, die dann beim Kunden liegt. Wenn man nicht zufällig jemand ist der regelmäßig Benchmarks durchführt, wird man vermutlich auf die Kullanz der Hersteller/Händler hoffen müssen.

Notebooks sind wie Smartphones als Kommplettsystem zu betrachten bei denen sowohl Software als auch Hardware keine Mängel aufweisen dürfen. Das heißt der Hersteller/Händler muss auch für die Folgen von Sicherheitsupdates gerade stehen.

Ein gutes Beispiel ist LG die durch ein Update einige Smartphones in eine Endlosbootschleife geschickt haben und nun Nachbessern müssen.
 
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Die in Tests ermittelten Leistungswerte spiegeln eine Momentaufnahme wieder mit dem zum Zeitpunkt des Tests installierten OS, dessen Updates und den Treibern.
Ich hab ZeroZerps Link mal überflogen und finde da viel blabla aber keine konkret messbaren und reproduzierbare Zahlen.
Bleibt trotzdem der Punkt, dass man konkret nachweisen muss, dass man geschädigt wurde.

Ja, der Punkt mit dem stillschweigend weiter verkaufen ist definitiv nicht in Ordnung und als Kunde würde ich mich da auch geprellt fühlen.
 
@snaxilian

Naja- Das ist eher sowas wie ein verdeckter Mangel. Ohgott- jetzt bemühe ich einen Autovergleich...

Du kaufst Auto XY. Der Hersteller weiss bereits, dass das Auto aufgrund eines Konstruktionsfehlers sicherheitstechnisch nachgerüstet werden muss. Diese Nachrüstung hat leider die Folge, dass das Auto nun bei Tempo 150 plötzlich doppelt so laut ist im Innenraum.

Gemäß Deines Beispieles wäre es so, dass sich der Hersteller einfach hinstellen könnte und dann angibt, nie irgendwelche Lautstärkewerte bei der Fahrt mit Tempo 150 mit Dir vereinbart zu haben.
Das Auto hat 4 Räder und fährt mit den ursprünglichen Leistungswerten.
Sämtlicher Vergleichtests, die dem Auto bei Tempo 150 ein angenehmes Innengeräusch attestierten und die mit als Hauptgrund zur Kaufentscheidung beigetragen haben, wären nach Deiner Auffassung obsolet und der Käufer soll mit damit leben, dass der Hersteller ihm die lange Nase macht.

Das nur mal so als Beispiel, dass der oben genannte Fall doch rechtlich eine andere Gewichtung hat. Denn unter Umständen wäre der Prozessor bei der Auswahl nicht berücksichtigt worden, wenn man gewusst hätte, dass dieser in "gepfuscht korrigierter Form" nur noch die Hälfte an Input-/Output Leistung bei SSD Operationen ausführt.

Das ist mal alles andere als unerheblich... Auch Reboots und Abstürze sind eine ziemliche Nummer.
Das System arbeitet also durch die Korrektur alles andere als fehlerfrei.

Grüße
Zero
 
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@Zero: Sehe ich sehr ähnlich wie du. Nur - das Problem dabei habe ich oben schon angesprochen. "Recht haben"und "Recht bekommen" sind nun mal zwei verschiedene paar Schuhe.
 
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