RX 6900 XT - mechanischer Schaden - welche Probleme drohen?

n8mahr schrieb:
du, es geht da um 1279€, lappalie ist das nicht für mich. und ich gehe das zu gunsten meiner rsv auch sehr defensiv an, die sollen prüfen, dann evtl schlichtung und dann noch mal entscheiden, ob es weiter geht. bin kein streithansel, für n paar € unterschied werfe ich kein geld (auch nicht das geld der versicherung) zum fenster raus. aber ich möchte nicht wieder zwei wochen ohne graka im hauptpc sein, ohne bild macht homeoffice nämlich auch keinen spaß. das problem ist nämlich, dass mir meine eigentliche graka, eine vega64 ausgerechnet jetzt einen schleichenden tod gestorben ist, daher brauche ich eine. und da war - so verrückt das klingt - die 6900xt prozentual am wenigsten über der uvpe und damit das beste angebot:freak: :freak: war eine reine verzweiflungstat, da ich mich bei einer 6900xt für 1300,- weniger verarsc.. fühle als bei einer 5700 xt für 850,-

Lapalie meine ich deshalb, weil dir ja Angeboten wurde den Kaufpreis zu erstatten. Ich würde nur aufpassen, dass die Rücksendefrist nicht verstreicht, weil nach meiner Erfahrung kann das ein paar Wochen dauern, bis die RSV sich meldet. Dann hoffe ich, dass das zu deinen Gunsten entschiedene wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: n8mahr
n8mahr schrieb:
da sie den Karton offensichtlich haben fallen gelassen
Da ist etwas drüber gefahren oder das Ding war in einer Presse, keine Chance so einen Fallschaden zu verursachen wenn die Karte in Ihrer OVP war.
 
n8mahr schrieb:
Bekomme ich gerade NICHT. Händler: "Lager leer. Sorry"
Bei einem Sachmangel (Gewährleistung) kann der KUNDE die Art nach Nachbesserung wählen (§439 Abs. 1 BGB). Bei dieser Karte bleibt nur der Austausch. Das würde ich Mindfactory auch so kommunizieren, dass nur ein Austausch akzeptiert wird. "Lager leer, sorry" ist im deutschen Recht nicht.
Falls sich der Händler weigert, kann man eine Preisminderung verlangen oder halt ganz zurücktreten.
 
downforze schrieb:
Falls sich der Händler weigert, kann man eine Preisminderung verlangen oder halt ganz zurücktreten.
Das wissen wir doch alle. Aner zurücktreten isz ja die schlechtere Option. Nur leider bleibt wegen der Weigerung nur die übrig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: n8mahr
Moep89 schrieb:
Das wissen wir doch alle. Aner zurücktreten isz ja die schlechtere Option. Nur leider bleibt wegen der Weigerung nur die übrig.
Genau so ist es. Nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich mich dazu entschieden, nachzugeben und die Karte zurückzusenden, ohne gleichzeitig eine Ersatzkarte zu erhalten. Die Alternattive wäre wohl ein langer Rechtsstreit, dessen Ende oft in einem Vergleich endet - bei KOSTENTEILUNG. Recht haben und Recht bekommen sind eben auch im Jahre 2021 noch zwei Paar Schuhe.
Ich werde mir diesen "Service" und die kundenunfreundliche Rechtsauffassung von diesem Versandhändler jedoch merken und mir in Zukunft zwei mal überlegen, ob ich bei ihm bestelle. Und da ich auch für viele Bekannte und Verwandte der "Technik-Mittler" bin, kommt da was zusammen. Hamse nu davon. Amen :smokin:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BlackhandTV
n8mahr schrieb:
Hamse nu davon. Amen
Leider mehr oder weniger der einzige, dafür ein effektiver Weg damit umzugehen.

Ich drücke dir die Daumen dass du zeitnah an eine für dich brauchbare Lösung heran kommst :).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: n8mahr
downforze schrieb:
Bei einem Sachmangel (Gewährleistung) kann der KUNDE die Art nach Nachbesserung wählen (§439 Abs. 1 BGB). Bei dieser Karte bleibt nur der Austausch. Das würde ich Mindfactory auch so kommunizieren, dass nur ein Austausch akzeptiert wird. "Lager leer, sorry" ist im deutschen Recht nicht.
Falls sich der Händler weigert, kann man eine Preisminderung verlangen oder halt ganz zurücktreten.

Man muss das aber auch bis zum Ende lesen und nicht beim ersten Absatz stehen bleiben. Der Verkäufer kann die Nachbesserung auch verweigern, wenn das mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Dieses Recht steht dem Verkäufer nunmal zu.

Wenn das Lager nunmal leer ist und aufgrund der aktuellen Situation die Beschaffung einer Ersatzkarte zu den üblichen Konditionen nicht möglich ist, entstehen dem Händler eben hohen Kosten. Das ist zwar ärgerlich für den Kunden, aber es ist nicht so dass ihm dadurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

n8mahr schrieb:
Genau so ist es. Nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich mich dazu entschieden, nachzugeben und die Karte zurückzusenden, ohne gleichzeitig eine Ersatzkarte zu erhalten. Die Alternattive wäre wohl ein langer Rechtsstreit, dessen Ende oft in einem Vergleich endet - bei KOSTENTEILUNG. Recht haben und Recht bekommen sind eben auch im Jahre 2021 noch zwei Paar Schuhe.

Man kann natürlich versuchen, auf dem Rechtsweg den Lagerbestand des Händlers auf magische Weise wieder zu füllen oder auf diesem Weg herausfinden, welche Mehrkosten der Händler tragen muss, um seiner Pflicht zur Nachbesserung nachzukommen.

Aber da der Händler eben auch das Recht hat, unter bestimmten Umständen diese Form der Nachbesserung zu verweigern, ist es völlig legitim wenn die Kosten des Rechtsweges von beiden Parteien getragen werden.

Recht haben und Recht bekommen sind tatsächlich häufig zwei Paar Schuhe, aber nicht hier. Denn die Rückerstattung des Kaufpreises ist ja auch ein Recht des Kunden, welches ihm in diesem Fall wohl nicht verweigert wird.

Den Händler nun zu meiden, weil dieser tatsächlich alle Artikel seines Lagers verkauft (was natürlich im Interesse des Händlers und seiner Mitarbeiter ist) und nicht jede Menge Artikel für den Fall eines Defekts in Reserve hält (was ein sehr hoher finanzieller Aufwand wäre) ist meiner Meinung nach ein wenig kindisch.

Wenn dem Käufer solche Dinge wichtig sind, sollte er bei Systemhäusern Hardware mit Wartungs- und Supportverträgen bestellen, bei denen ein schneller Ersatz innerhalb eines Tages oder gar weniger Stunden garantiert werden. Da gibt es bestimmt auch Systeme mit sehr potenten Grafikkarten für CAD- oder 3D-Workstations. Die Kosten für diesen Service sollten dann ja kein Problem sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ferris19
daniel_m schrieb:
Man muss das aber auch bis zum Ende lesen und nicht beim ersten Absatz stehen bleiben. Der Verkäufer kann die Nachbesserung auch verweigern, wenn das mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Dieses Recht steht dem Verkäufer nunmal zu.

Wenn das Lager nunmal leer ist und aufgrund der aktuellen Situation die Beschaffung einer Ersatzkarte zu den üblichen Konditionen nicht möglich ist, entstehen dem Händler eben hohen Kosten. Das ist zwar ärgerlich für den Kunden, aber es ist nicht so dass ihm dadurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.



Man kann natürlich versuchen, auf dem Rechtsweg den Lagerbestand des Händlers auf magische Weise wieder zu füllen oder auf diesem Weg herausfinden, welche Mehrkosten der Händler tragen muss, um seiner Pflicht zur Nachbesserung nachzukommen.

Aber da der Händler eben auch das Recht hat, unter bestimmten Umständen diese Form der Nachbesserung zu verweigern, ist es völlig legitim wenn die Kosten des Rechtsweges von beiden Parteien getragen werden.

Recht haben und Recht bekommen sind tatsächlich häufig zwei Paar Schuhe, aber nicht hier. Denn die Rückerstattung des Kaufpreises ist ja auch ein Recht des Kunden, welches ihm in diesem Fall wohl nicht verweigert wird.

Den Händler nun zu meiden, weil dieser tatsächlich alle Artikel seines Lagers verkauft (was natürlich im Interesse des Händlers und seiner Mitarbeiter ist) und nicht jede Menge Artikel für den Fall eines Defekts in Reserve hält (was ein sehr hoher finanzieller Aufwand wäre) ist meiner Meinung nach ein wenig kindisch.

Wenn dem Käufer solche Dinge wichtig sind, sollte er bei Systemhäusern Hardware mit Wartungs- und Supportverträgen bestellen, bei denen ein schneller Ersatz innerhalb eines Tages oder gar weniger Stunden garantiert werden. Da gibt es bestimmt auch Systeme mit sehr potenten Grafikkarten für CAD- oder 3D-Workstations. Die Kosten für diesen Service sollten dann ja kein Problem sein.
Da das Thema durch ist, kann ich dir entspannt auf deinen Post antworten:

Zunächst wirf mir bitte nicht vor, nicht "bis zum Ende" lesen zu können oder zu wollen. Dein Einstieg ist arrogant, und macht eine sachliche Diskussion unnötig schwierig.
Durch deinen arroganten Einführungssatz behauptest du nämlich inzident, Ahnung von der Materie zu haben. Schauen wir mal:

a) "Kann" ist das Stichwort, in Verbindung mit "unverhältnismäßig hohe Kosten". Die Unverhältnismäßigkeit beginnt gem. zahlreicher Gerichtsentscheide bei ca. 10% der Gesamtkosten. Und dieses Recht soll dem Verkäufer auch weiterhin bleiben, damit habe ich überhaupt kein Problem.

b) "Übliche Konditionen" hin oder her - es geht auch weiterhin um die aus a) benannten unverhältnismäßigen Kosten iSv ~10% über normal (zB Marge des Artikels für den Händler; seine Kalkulation dürfte bei baugleichen Grafikkarten auch gleich sein)

c) wirtschaftlicher Nachteil ist bei so etwas immer schwer zu beziffern. Sagen wir mal so - eine Woche kein Home Office, da kein funktionierender PC.. wie hoch ist der Schaden? Sicherlich höher als 10% der Marge des Händlers. Fakt ist, ein Schaden ist da, die Frage ist nur die Höhe.

d) Du sagst selbst, unter bestimmten Umständen. Würden die Umstände vorliegen, hätte ich da auch kein Problem mit. Leider ist es schwer für den Kunden, nachzuweisen, dass die bestimmten Umstände eben nicht vorliegen. Und DAS ist ein Problem und kann zu Rechtsmißbrauch führen. Zumindest höhlt es die Kundenrechte aus und führt den Gesetzeszweck ad absurdum.

e) Da du es für "völlig legitim" hälst, wenn es eine Kostenteilung gibt.. Weißt du, was ein Vergleich ist? Gründe für einen Vergleich gibt es viele. Nicht alle davon sind für den billig und gerecht Denkenden nachvollziehbar, wie zum Beispiel die Weigerung des Gerichts, ein Urteil in der Sache fällen zu wollen. Aber auch da sei dir deine Meinung gelassen.

e) Es waren eben nicht alle ausverkauft, sondern ein baugleiches Referenzmodell lieferbar. Nur wollte er da 20€ mehr für haben.

f) Du findest es also "kindisch", auf Kundenrechte zu bestehen. Gut. Kann man so sehen. Aber die Meinung muss man nicht teilen. Ich habe wie gesagt nicht darauf bestanden, dass er mir den Zwillingsbruder der Karte sendet, den er wegen mir ständig auf Läger hält, sondern lediglich ein baugleiches Serienmodell zum ungefähr gleichen Preis. Was er nachweislich auf Lager hatte. Ich hätte sogar die Differenz getragen. Aber er wollte nicht.

Alles, was ich wollte, war eine Ersatzgrafikkarte, die mindestens so gut ist, wie die gekaufte. Und zwar, bevor ich die alte zurücksende. Der große Händler hat das (aus meiner Sicht vollkommen zu unrecht, Gründe siehe oben) verweigert.

Du bist also der Meinung, es ist OK, wenn der Kunde das Geld für 2 Grafikkarten an Händler geben soll, ohne auch nur eine funktionierende Grafikkarte zu erhalten - während umgekehrt ein deutlich finanzkräftigerer Händler sich auf den Standpunkt "ist uns zu teuer" zurückziehen kann? Das war nämlich genau der Fall in dem Moment, als ich eine zweite Karte bestellt habe, hatte ich ja noch die teildefekte, verbogene 6900 im Rechner.

Bist du immer noch der Meinung, ich könne nicht bis zum Ende lesen?
 
Zuletzt bearbeitet: (tippfehler)
  • Gefällt mir
Reaktionen: I'm unknown
n8mahr schrieb:
Da das Thema durch ist, kann ich dir entspannt auf deinen Post antworten:

Zunächst wirf mir bitte nicht vor, nicht "bis zum Ende" lesen zu können oder zu wollen. Dein Einstieg ist arrogant, und macht eine sachliche Diskussion unnötig schwierig.

Durch mein Zitat ist eigentlich erkennbar, dass ich nicht dich angesprochen habe. Somit habe ich nicht dir vorgeworfen nicht lesen zu können.

n8mahr schrieb:
a) "Kann" ist das Stichwort, in Verbindung mit "unverhältnismäßig hohe Kosten". Die Unverhältnismäßigkeit beginnt gem. zahlreicher Gerichtsentscheide bei ca. 10% der Gesamtkosten. Und dieses Recht soll dem Verkäufer auch weiterhin bleiben, damit habe ich überhaupt kein Problem.

b) "Übliche Konditionen" hin oder her - es geht auch weiterhin um die aus a) benannten unverhältnismäßigen Kosten iSv ~10% über normal (zB Marge des Artikels für den Händler; seine Kalkulation dürfte bei baugleichen Grafikkarten auch gleich sein)

Stimmt. Der Verkäufer kann die Nachbesserung verweigern. Dieses Recht steht ihm zu. Aber er muss deshalb auch nicht auf seine Marge verzichten.

n8mahr schrieb:
c) wirtschaftlicher Nachteil ist bei so etwas immer schwer zu beziffern. Sagen wir mal so - eine Woche kein Home Office, da kein funktionierender PC.. wie hoch ist der Schaden? Sicherlich höher als 10% der Marge des Händlers. Fakt ist, ein Schaden ist da, die Frage ist nur die Höhe.

Leider ist nicht bekannt bei welchem Shop du bestellt hast. Aber wenn dir aus dieser Sache ein höherer wirtschaftlicher Schaden entsteht, stellt sich mir die Frage warum du keine Systeme mit Support- oder Wartungsvertrag in Betrieb hast.

Du erleidest nun einen wirtschaftlichen Schaden, warst aber anscheinend im Vorfeld nicht bereit die Kosten zu tragen um diesen bei Eintritt abzuwenden? Seltsam...

n8mahr schrieb:
d) Du sagst selbst, unter bestimmten Umständen. Würden die Umstände vorliegen, hätte ich da auch kein Problem mit. Leider ist es schwer für den Kunden, nachzuweisen, dass die bestimmten Umstände eben nicht vorliegen. Und DAS ist ein Problem und kann zu Rechtsmißbrauch führen. Zumindest höhlt es die Kundenrechte aus und führt den Gesetzeszweck ad absurdum.

e) Da du es für "völlig legitim" hälst, wenn es eine Kostenteilung gibt.. Weißt du, was ein Vergleich ist? Gründe für einen Vergleich gibt es viele. Nicht alle davon sind für den billig und gerecht Denkenden nachvollziehbar, wie zum Beispiel die Weigerung des Gerichts, ein Urteil in der Sache fällen zu wollen. Aber auch da sei dir deine Meinung gelassen.

Es steht dir dennoch frei den Rechtsweg zu beschreiten und die Kundenrechte einzufordern. Wenn sich herausstellt, dass die Kundenrechte tatsächlich signifikant mit Füßen getreten wurden, kann es auch durchaus sein dass die Gegenseite zur Übernahme aller Kosten verpflichtet ist.

n8mahr schrieb:
e) Es waren eben nicht alle ausverkauft, sondern ein baugleiches Referenzmodell lieferbar. Nur wollte er da 20€ mehr für haben.

f) Du findest es also "kindisch", auf Kundenrechte zu bestehen. Gut. Kann man so sehen. Aber die Meinung muss man nicht teilen. Ich habe wie gesagt nicht darauf bestanden, dass er mir den Zwillingsbruder der Karte sendet, den er wegen mir ständig auf Läger hält, sondern lediglich ein baugleiches Serienmodell zum ungefähr gleichen Preis. Was er nachweislich auf Lager hatte. Ich hätte sogar die Differenz getragen. Aber er wollte nicht.

Ich vermute mal weil du wolltest, dass er die Karte vorab rausschickt, noch bevor die defekte eingegangen ist um geprüft zu werden. Muss er ja auch nicht machen.

n8mahr schrieb:
Alles, was ich wollte, war eine Ersatzgrafikkarte, die mindestens so gut ist, wie die gekaufte. Und zwar, bevor ich die alte zurücksende. Der große Händler hat das (aus meiner Sicht vollkommen zu unrecht, Gründe siehe oben) verweigert.

Und hier ist das Zauberwort "bevor". Und das ist falsch. Es ist üblich dass bei einem Mangel zunächst die defekte Ware zurückgeschickt wird. Dann kann der Händler prüfen was genau der Mangel ist und ob er eine Nachbesserung anbietet bzw. anbieten kann oder welche sonstigen Optionen möglich sind.

Der Abschluss entsprechender Support- oder Wartungsverträge könnte dich aber in Zukunft davor bewahren. Damit erkauft man sich nämlich genau diese Leistung, dass Austausch-Hardware in einem Schadensfall vorab rausgeschickt wird. Erkaufen deshalb, weil dies für den Händler ein gewisses Risiko darstellt, was er natürlich vergütet haben möchte wenn er es trägt.

Wenn du bei einem Händler bestellst, der das nicht anbietet, ist das deine Schuld, nicht seine.

n8mahr schrieb:
Du bist also der Meinung, es ist OK, wenn der Kunde das Geld für 2 Grafikkarten an Händler geben soll, ohne auch nur eine funktionierende Grafikkarte zu erhalten - während umgekehrt ein deutlich finanzkräftigerer Händler sich auf den Standpunkt "ist uns zu teuer" zurückziehen kann? Das war nämlich genau der Fall in dem Moment, als ich eine zweite Karte bestellt habe, hatte ich ja noch die teildefekte, verbogene 6900 im Rechner.

Ja, das ist in Ordnung und häufig auch normal, wenn man nicht entsprechende Serviceverträge hat. Siehe oben. Macht man das nicht, muss man eben in Vorleistung gehen und eine zweite Karte kaufen und bekommt dann irgendwann das Geld für die erste, defekte Karte zurück.

n8mahr schrieb:
Bist du immer noch der Meinung, ich könne nicht bis zum Ende lesen?

Na ja, am Anfang hat es ein wenig gehapert, aber du hast immerhin viel kommentiert.

Ich bleibe bei meiner Meinung dass es kindisch ist, dem Händler solche Vorhaltungen zu machen und bin dann hier raus.
 
@daniel_m
Du widersprichst dir selbst, merkste, ne? Klar muss er auf BIS zu 10% seiner Marge verzichten, wenn der Kunde eine Nacherfüllung wünscht. Das sind die verhältnismäßigen Mehrkosten. Theoretisch.

Und, klar steht mir der Rechtsweg offen. Aber, nochmal, Stichwort: Vergleich. Du kennst den Begriff wirklich nicht, oder? :smokin: Da kollidiert dann Theorie mit Praxis.
Was hat denn jetzt ein "Servicevertrag" mit den Rechten eines Privatkunden bei einem überwiegend privat genutzten PC zu tun? :o
Ohne zu direkt zu werden - es Ist auch besser, wenn du hier raus bist, denn deine Beiträge führen nicht zu neuen Erkenntnissen. Du schreibst weit überwiegend bloße Behauptungen und Dinge, die in meinem Fall gar nicht zutreffend sind. Und das alles, ohne diese am Gesetzestext oder sonstwie zu belegen.
Daher, machs gut. :n8:
 
Zuletzt bearbeitet: (formulierung)
  • Gefällt mir
Reaktionen: I'm unknown
n8mahr schrieb:
c) wirtschaftlicher Nachteil ist bei so etwas immer schwer zu beziffern. Sagen wir mal so - eine Woche kein Home Office, da kein funktionierender PC.. wie hoch ist der Schaden? Sicherlich höher als 10% der Marge des Händlers. Fakt ist, ein Schaden ist da, die Frage ist nur die Höhe.
n8mahr schrieb:
Was hat denn jetzt ein "Servicevertrag" mit den Rechten eines Privatkunden bei einem überwiegend privat genutzten PC zu tun?

Was denn nun?

1. Schaden entstanden durch Ausfall des für Home-Office benötigten PCs oder
2. überwiegend privat genutzter PC, bei dessen Ausfall kein wirtschaftlicher Schaden entsteht?

Wenn 1.: Warum gibt es für diesen PC keinen Servicevertrag bei einem Systemhaus, wenn er so relevant ist?
Wenn 2.: Warum erwähnst du dann überhaupt einen entstandenen Schaden?

Wenn du da wirklich nicht unterscheiden kannst, welche Art der Hardwarebeschaffung und Services man für welchen der beiden Fälle benötigt, solltest du dich dringend mit der IT deines Unternehmens zwecks Bereitstellung der Arbeitsmittel besprechen.

Jetzt bin ich aber wirklich raus, denn was du hier erzählst und meinst fordern zu können oder müssen ist schon recht wirr... Gute Nacht! :rolleyes:
 
:rolleyes:.. ganz abgesehen davon, dass die Kundenrechte erstmal ganz isoliert vom Schaden zu betrachten sind, hast DU behauptet (!), dem Kunden (also jedem inkl. mir) würde ja überhaupt gar kein Schaden entstehen.
Wenn du geschwiegen hättest..:rolleyes:
Schlaf gut!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: I'm unknown
n8mahr schrieb:
ganz abgesehen davon, dass die Kundenrechte erstmal ganz isoliert vom Schaden zu betrachten sind,

Stimmt.

n8mahr schrieb:
hast DU behauptet (!), dem Kunden (also jedem inkl. mir) würde ja überhaupt gar kein Schaden entstehen.

Dem TE, dem Kunden, Dir... Nenne es wie du willst, in diesem Thread und diesem konkreten Fall meinte ich immer dich. Und du warst es der behauptet hat, es sei ein Schaden entstanden.

Deshalb auch der Hinweis auf die Serviceverträge, der ja auch nur ein Tipp für dich war, damit du sowas in Zukunft verhindern kannst. Natürlich nur, sofern dein privater Rechner für deine berufliche Tätigkeit wirklich so wichtig ist. Dann sollte es dir das wert sein. Wenn nicht, nun ja, dann ist das dein Risiko.

Gewerbliche Nutzung und Privatkundenshop? Passt halt nicht zusammen wenn mal was defekt ist und es sehr schnell gehen muss.

Du bekommst bei dem Shop die übliche Abwicklung für eine beschädigte Grafikkarte wie jeder andere Privatkunde auch. Wenn du direkt (oder über die Firma) bei einem B2B Shop oder Systemhaus bestellst, gibt's ganz andere Serviceoptionen, die aber auch mehr kosten.

Aber wenn du das Risiko eingehst, solltest du nicht verlangen dass jeder andere sofort zu Stelle ist, wenn du damit doch mal auf die Nase fällst. Oder versuche halt mit deinem Rechtsbeistand danach zu verlangen, dass jemand zur Stelle ist, aber dann zahle auch dafür.

n8mahr schrieb:
Wenn du geschwiegen hättest..

Kann ich zurück geben.
 
Zurück
Oben