wop
Lt. Commander
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Stefan Raab wurde wg. Beleidigung einer Minderjährigen zu 20.000 EUR verurteilt, er ist in Revision gegangen und wurde heute zu 70.000 EUR verurteilt. Das ist - ich habs mal für Euch ausgerechnet - eine Steigerung um 250%.
Da davon auszugehen ist, daß Raab und sein Rechtsverdreher wiederum Berufung einlegen, und die minderj. Klägerin ursprünglich 300.000 haben wollte, stehen die Chancen für sie nicht schlecht, nochmal 250% obendrauf zu bekommen.
Ich meine, TV-Total und Raab sind nicht nur schlecht, manchmal find ich diese plumpe Formation richtig witzig.
wop
Derbe Witze auf Kosten einer Schülerin kommen "TV Total"-Moderator Raab teuer zu stehen: Er hatte den Namen der 16-jährigen Lisa Loch wiederholt für anzügliche Wortspiele missbraucht. Das Gericht sah darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der jungen Frau - und verurteilte Raab zu Schadenersatz in Höhe von 70.000 Euro.
An Beleidigungsklagen wegen verletzender Äußerungen in seiner Sendung ist Stefan Raab gewöhnt. Doch diesmal müssen er und seine Produzenten wegen eines Falls tiefer als sonst in die Tasche greifen: 70.000 Euro Schadenersatz müssen Raab, der Sender Pro Sieben und die beiden Produktionsfirmen von "TV Total" zahlen. So urteilte heute das Oberlandesgericht Hamm. Der Moderator hatte in den Jahren 2001 und 2002 mehrfach einen Fernsehausschnitt verwendet, in dem die damals 16-jährige Lisa Loch bei der Wahl zur "Miss Rhein-Ruhr" zu sehen war. Einen Fernsehspot, in dem sich die Klägerin mit den Worten "Mein Name ist Lisa Loch und ich bin 16 Jahre alt" für einen anderen Schönheitswettbewerb vorstellte, zog Raab kräftig durch den Kakao. In "TV Total" veröffentlichte der Moderator unter anderem ein Wahlplakat der fiktiven "Lisa-Loch-Partei", auf dem ein kopulierendes Paar abgebildet war. Die Schülerin sagte vor Gericht, sie habe nach Ausstrahlung der Sendungen erheblich unter den Hänseleien gelitten. In der Öffentlichkeit sei auf sie gezeigt worden. Außerdem habe sie obszöne Anrufe erhalten und sei auf offener Straße beleidigt und mit Spottgesängen verhöhnt worden. Die junge Frau sagte, sie habe deshalb sogar eine Psychotherapie machen müssen. Das Gericht urteilte, Raab habe durch die öffentliche Verunglimpfung der Schülerin ihr Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Satire könne einen beachtlichen Freiraum beanspruchen, dürfe eine Person aber im Kernbereich nicht verletzen, hieß es. Dabei sei vor allem zu berücksichtigen gewesen, dass die Klägerin bei der Ausstrahlung der Sendungen noch minderjährig war. Der Richterspruch soll generell abschreckend wirken. Nach Ansicht des Gerichts seien massive Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch dann nicht zulässig, wenn die betroffene Person nicht prominent ist. "Für alle Nichtprominenten, die Medienopfer geworden sind oder noch werden könnten, ist das eine richtungweisende Entscheidung", sagte der Anwalt der Klägerin, Frank Roeser. Der Fall Lisa Loch stelle klar, dass es keine Zwei-Klassen-Justiz gebe. Lisa Loch hatte Stefan Raab, die Produzenten und den Sender auf Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro verklagt. Das Landgericht Essen hatte der Frau in erster Instanz 22.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, wonach beide Parteien in Revision gingen. Das heutige Urteil über 70.000 Euro wurde in zweiter Instanz gesprochen.
Da davon auszugehen ist, daß Raab und sein Rechtsverdreher wiederum Berufung einlegen, und die minderj. Klägerin ursprünglich 300.000 haben wollte, stehen die Chancen für sie nicht schlecht, nochmal 250% obendrauf zu bekommen.
Ich meine, TV-Total und Raab sind nicht nur schlecht, manchmal find ich diese plumpe Formation richtig witzig.
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Derbe Witze auf Kosten einer Schülerin kommen "TV Total"-Moderator Raab teuer zu stehen: Er hatte den Namen der 16-jährigen Lisa Loch wiederholt für anzügliche Wortspiele missbraucht. Das Gericht sah darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der jungen Frau - und verurteilte Raab zu Schadenersatz in Höhe von 70.000 Euro.
An Beleidigungsklagen wegen verletzender Äußerungen in seiner Sendung ist Stefan Raab gewöhnt. Doch diesmal müssen er und seine Produzenten wegen eines Falls tiefer als sonst in die Tasche greifen: 70.000 Euro Schadenersatz müssen Raab, der Sender Pro Sieben und die beiden Produktionsfirmen von "TV Total" zahlen. So urteilte heute das Oberlandesgericht Hamm. Der Moderator hatte in den Jahren 2001 und 2002 mehrfach einen Fernsehausschnitt verwendet, in dem die damals 16-jährige Lisa Loch bei der Wahl zur "Miss Rhein-Ruhr" zu sehen war. Einen Fernsehspot, in dem sich die Klägerin mit den Worten "Mein Name ist Lisa Loch und ich bin 16 Jahre alt" für einen anderen Schönheitswettbewerb vorstellte, zog Raab kräftig durch den Kakao. In "TV Total" veröffentlichte der Moderator unter anderem ein Wahlplakat der fiktiven "Lisa-Loch-Partei", auf dem ein kopulierendes Paar abgebildet war. Die Schülerin sagte vor Gericht, sie habe nach Ausstrahlung der Sendungen erheblich unter den Hänseleien gelitten. In der Öffentlichkeit sei auf sie gezeigt worden. Außerdem habe sie obszöne Anrufe erhalten und sei auf offener Straße beleidigt und mit Spottgesängen verhöhnt worden. Die junge Frau sagte, sie habe deshalb sogar eine Psychotherapie machen müssen. Das Gericht urteilte, Raab habe durch die öffentliche Verunglimpfung der Schülerin ihr Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Satire könne einen beachtlichen Freiraum beanspruchen, dürfe eine Person aber im Kernbereich nicht verletzen, hieß es. Dabei sei vor allem zu berücksichtigen gewesen, dass die Klägerin bei der Ausstrahlung der Sendungen noch minderjährig war. Der Richterspruch soll generell abschreckend wirken. Nach Ansicht des Gerichts seien massive Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch dann nicht zulässig, wenn die betroffene Person nicht prominent ist. "Für alle Nichtprominenten, die Medienopfer geworden sind oder noch werden könnten, ist das eine richtungweisende Entscheidung", sagte der Anwalt der Klägerin, Frank Roeser. Der Fall Lisa Loch stelle klar, dass es keine Zwei-Klassen-Justiz gebe. Lisa Loch hatte Stefan Raab, die Produzenten und den Sender auf Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro verklagt. Das Landgericht Essen hatte der Frau in erster Instanz 22.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, wonach beide Parteien in Revision gingen. Das heutige Urteil über 70.000 Euro wurde in zweiter Instanz gesprochen.