Sonderkündigugnsrecht Unitymedia bei Umzug

ExoTerra

Lt. Junior Grade
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Juli 2010
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449
Hallo,
ich habe eine Frage zum Sonderkündigugnsrecht bei Umzug.
Ich ziehe zum 1.7 in ein von der Unitymedia nicht beliefertes Gebiet.
Nun wurde mir bei Unitymedia erzählt ich kann von meinem SOnderkündigungsrecht erst nach Umzug gebrauch machen weil ich eine Unmeldebescheinigung beifügen muss. D.h. Ich zahle nach dem Umzug noch 3 Monate weiter den alten Vertrag.
Ist das so rechtens? Irgendwie erscheint mir das etwas fishy. Ich meine ich kann doch auch meine Ummeldung nachschicken..
Hat da jemand Ahnung?

Gruß,
ExoTerra
 
@ExoTerra
Das ist rechtens, da gab es unlängst ein BGH Urteil
/edit: Das Urteil war doch schon etwas länger her. Jemand hatte versucht, auf Grundlage von §§ 314 und 626 BGB früher aus dem Vertrag zu kommen.
BGH Urteil III ZR 57/10 vom 1. November 2010

TKG § 46 Anbieterwechsel und Umzug
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
 
Zuletzt bearbeitet: (Urteil ergänzt)
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Ja du musst 3 Monate weiter zahlen, quasi als Entschädigung weil du deinen Vertrag nicht erfüllst.
 
Dann hole dir jetzt schon die Ummeldebescheinigung, rede mit dem Vermieter und schick das hin, wenn dein Vermieter da Kulant ist und Ihm das egal, so kannst nur Sparen die quasi 2 Monate... fragen kostet nix!
 
Zuletzt bearbeitet:
Retro-3dfx-User schrieb:
Dann hole dir jetzt schon die Ummeldebescheinigung, rede mit dem Vermieter und schick das hin, wenn dein Vermieter da Kulant ist und Ihm das egal, so kannst nur Sparen die quasi 2 Monate... fragen kostet nix!
Puh, sehr mutig und eine wahnsinnig dumme Idee. Du weißt schon, welche Strafen es darauf gibt, wenn man sich falsch meldet? Bissl mal das Hirn einschalten....
 
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das ist korrekt
da erst nach dem Umzug der Anschluss nicht mehr geliefert werden kann
 
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Das bedeutet ich kann meine Kündigung auch erst Absenden wenn ich meine Ummeldung habe?
 
3 Monate sind echt net die Welt, immerhin steigst du ja auch aus einem Vertrag aus der wohl noch um einiges länger laufen würde. Auch muss dich dein Vermieter anmelden mit Datum, an dem du die neue Wohnung beziehst. Warum sollte der für dich lügen, wenn das raus kommt, zahlt der richtig. Wenn er noch einen Vormieter hat kommt das ganz schnell raus, da der sich ja auch ummelden muss.
 
Die Kündigung ist sowieso schriftlich einzureichen, wann du die losschickst bleibt also dir überlassen.
Vielleicht hast du soviel Glück wie ich mit der Telekom vor ein paar Jahren, bekommst die Kündigungsbestätigung schriftlich und danach ruft erst jemand an und fragt dich nach deiner Meldebestätigung - was dir dann natürlich herzlich egal sein darf.
 
BeezleBug schrieb:
Auch muss dich dein Vermieter anmelden mit Datum, an dem du die neue Wohnung beziehst
Nein, die Meldepflicht ist Aufgabe des Mieters. Der Vermieter meldet dich überhaupt nirgends.
Er stellt lediglich eine Bescheinigung aus, die der Mieter mitnimmt zur Meldestelle/Landratsamt/Rathaus
 
ExoTerra schrieb:
Das bedeutet ich kann meine Kündigung auch erst Absenden wenn ich meine Ummeldung habe?
Die Kündigung kannst du jederzeit schreiben. Entsprechende Dokumente zum belegen reichst du nach.
Wenn du einfach nur aus privten Gründen umziehst musst du die 3 Monate in Kauf nehmen.
Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du um Kulanz bitten. Je nach dem wie lange du dort Kunde warst, desto besser sind die Chancen.

Die 3 Monate kannst du nur mit einer Insolvenz umgehen, das ist aber weder eine Option noch wünschenswert.
Bei Berufsbedingten Umzügen und selbst bei Sterbefällen ist es eine Kulanzsache. Weil so ein Laufzeitvertrag ist immer ein Schuldverpflichtung.
 
@ rg88 haste Recht
"Seit 01. November 2015 ist der Wohnungsgeber laut § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet bei der Anmeldung mitzuwirken. Das heißt, der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person (z. B. Hausverwalter) hat dem Mieter oder der Meldebehörde den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen in Form einer Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) zu bestätigen. Hierbei hat die meldepflichtige Person (Mieter) dem Wohnungsgeber die nötigen Auskünfte zu erteilen.
Seit 01. November 2016 besteht die Meldepflicht nur noch für Anmeldungen, also bei Einzug eines neuen Mieters.
"
 
rg88 schrieb:
Puh, sehr mutig und eine wahnsinnig dumme Idee. Du weißt schon, welche Strafen es darauf gibt, wenn man sich falsch meldet? Bissl mal das Hirn einschalten....

Ich rede lediglich davon die Mietbescheinigung vom Vermieter vorzudatieren und sich schon so beim Einwohnermeldeamt umzumelden und mit dieser Bescheinigung von dort dann bei Unitymedia 2 Monate zu sparen... sowas prüft überhaupt niemand nach.

Weil man ja eh ab 01.07. einzieht, ich selber habe sowas auch schon gemacht oder mal 3 Monate vorher, weil die Wohnung wo ich Einzug leer war und Renovierungsbedürftig Schlüssel und Bescheinigung bekommen und mich umgemeldet, obwohl ich erst etwas später Einzug und man wollte Nichtmal Miete für die Zeit!

Fragen kostet nichts und das ist ergo auch kein betrug, weil es kommt ein Mietvertrag zustande und dies ist auch alles nachzuweisen.

Und wie @BeezleBug schrieb "Seit 01. November 2016 besteht die Meldepflicht nur noch für Anmeldungen, also bei Einzug eines neuen Mieters." also ist es wurscht, es wird in der zeit nicht geprüft ob noch wer anders dort Wohnt.
 
Retro-3dfx-User schrieb:
Fragen kostet nichts und das ist ergo auch kein betrug,
Ähm, wer redet von Betrug? Das ist eine Ordnungswidrigkeit bishin zum Straftatbestand die Meldpflicht zu verletzen! Vollkommen wurscht, ob das nun wer merkt oder nicht... es ist illegal was du hier vorschlägst. Das gilt eigentlich schon fast als Anstiftung zur Straftat, was du hier betreibst

Ok, und der Betrug kommt dann noch mit dazu, den man bzgl. des bestehenden Vertrags mit UM begeht. Super Ratschläge von dir...
 
@rg88 Du verletzt die Meldepflicht doch garnicht wenn du dich schon vorher Ummeldest weil du in 4 Wochen umziehst mit Mietvertrag und meist macht man den Mietvertrag ja nicht nachträglich sondern vorher und kann dort schon diese Bescheinigung gleich mitnehmen und dann zum EMA... die interessiert das garnicht, umgemeldet Fertig!

Mit der ummeldung zu Unitymedia und gut ist, stellt euch dochmal nicht immer so an, das Interessiert kein Schwein.

Edit: Ich habe das erst 2017 selbst so gemacht, hatte 2 Monate vorher schon Schlüssel und zutritt zur Wohnung und Miete musste ich erst ab Mietvertragsstart Zahlen und hatte nebenbei noch meine Alte Bude, die eh gekündigt wurde, so ging das alles ganz Streßfrei neben der Arbeit im 3 Schichtsystem.

Und dennoch hat das Bürgeramt bzw. EMA schon mit der Mietbescheinigung vom Vermieter die Ummeldung gemacht, ab Datum der Abgabe und nicht Mietvertragsstart!

Und das war nach 2016, also wer ist nun der Betrüger, der Vermieter, ich oder das EMA?

Und vor etlichen Jahren habe ich das ebenso gemacht, nochmal dazu, das Interessiert kein Schwein solange du Verträge und Schriftkram hast!

Außerdem kann mittlerweile sogar eine zu späte Ummeldung, ab glaube 2 Wochen mit einem Bußgeld belegt werden, muss aber nicht... ergo kann eine gar frühere Ummeldung sicher keine Straftat sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also:
Grundsätzlich gilt hier dass Unitymedia feststellen muss dass das Gebiet nicht versorgt ist, NICHT DER KUNDE!
Man meldet also ganz normal den Umzug, natürlich frühest möglich.
Man bekommt von UM die Info dass der Anschluss nicht geschaltet werden kann.
Man teilt Unitymedia mit dass man deswegen zum Umzugstermin kündigt und dass man die Meldebescheinigung nachreicht.

Wenn man das korrekt und früh genug (>3 Monate) anstößt zahlt man bei UM auch nur bis zum Umzugsdatum bzw. bis zum Eingang der Meldebestätigung.
Unitymedia könnte die 3 Monate NACH der Meldebestätigung nachfordern, aber intern greift der "Zähler" wohl ab dem Zeitpunkt der Sonderkündigung.
 
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wenn Du bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht hast, wie will oder kann oder musst Du dem Internetprovider nachweisen dass Du umgezogen bist? Man könnte ja immer behaupten dass man umziehen möchte um aus einem schlecht verfügbaren oder gedrosselt einen Vertrag herauszukommen vorzeitig
 
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