AshScorpion
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@18: recht hast du damit, dass derartige strafen nicht in der brd zulässig sind. Bei Geldstrafen wird das persönliche einkommen berücksichtigt.
falsch ist jedoch die restschuldbefreiung. vgl. §§ 302, 39 InsO.
Danach sind bei der Privatinsovenz von einer restschuldbefreiung weder die Geldstrafen noch Schadenersatzansprüch aus unerlaubten Handlungen erfasst.
falsch ist jedoch die restschuldbefreiung. vgl. §§ 302, 39 InsO.
Danach sind bei der Privatinsovenz von einer restschuldbefreiung weder die Geldstrafen noch Schadenersatzansprüch aus unerlaubten Handlungen erfasst.