• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

News Xbox One kommt im November für 499 Euro

c137 schrieb:
Außerdem bastelt man an einer Konsole ja normalerweise nicht rum, daher ist "Zustand wie bei Auslieferung" als Beweis meist genügend.

c137 schrieb:
Was willst du mir damit sagen?

Siehe dein Satz oben, der natürlich die Gewährleistung als Halbtbarkeitsgarantie darlegt.
"Zustand wie bei Auslieferung" als Beweis oO
 
paokara schrieb:
Gut dass du schon weist, welche Spiele das noch erscheinen werden und dass diese sowohl gut als auch DRM-verseucht sein werden.

BTW du besitzt ja anscheinend gar keine Konsole oder? Wenn ja kann ich mit gutem Gewissen behaupten, dass du mehr Spiele verpasst hast als ich. ;)
Du hast also die Info, dass Sony persönlich alle Genres mit so guten und vielen Titeln versorgt, dass andere Hersteller quasi unnötig werden. Da bin ich mal auf ein gutes Rennspiel oder Fussballsimulation gespannt.

Selbst wenn ich keine PS3 oder X360 habe und mir sicher einige gute Titel entgangen sind, so sind reinen Konsolenspielern noch viel mehr entgangen. Die Vielfalt an PC-Spielen bringt keine Konsole.


Second Nick schrieb:
Man kann damit auch nicht die Mängel der XO relativieren, denn die XO ist in Sachen DRM eine andere Liga.
Es geht nicht darum die Mängel zu relativieren. Die sind momentan da und Fakt. Es geht vielmehr darum den Konkurrenten nich als das kundenfreundlichste darzustellen was es überhaupt gibt. Das wird hier schon oft genug mit Steam versucht. Die PS4 wird in Sachen DRM kein Fortschritt ggü. der PS3. Eher ein weiterer Rückschritt. Wie groß wird man sehen.
Wenn man sich mit Rückschritten zufrieden gibt, dann gute Nacht.

Ich war hier zu Zeiten der Einführung von DLCs noch nicht im Forum aktiv, kann dazu also nichts sagen.
Begrüßenswert fand ich das damals nicht. Der erste DLC an den ich mich erinnern kann war der für Oblivion. Dieser war eine lieblose Geldmacherei die zum Glück später in die GOTY Edition eingeflossen ist. Insgesamt war ich damals wie heute der Meinung, dass ein Retail-Addon besser ist. Von meiner Seite hätte es einen Aufschrei gegeben, so wie es ihn heute noch über Steam und Co. gibt.
DLCs hätten einen Vorteil, der wird aber nicht genutzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ribery88 schrieb:
Siehe dein Satz oben, der natürlich die Gewährleistung als Halbtbarkeitsgarantie darlegt.
"Zustand wie bei Auslieferung" als Beweis oO

Jetzt hast du immer noch nicht gesagt, um was es dir an meiner Aussage genau geht.

Die Gewährleistung greift nur dann, wenn die Veranlagung (zum Defekt) oder der Defekt selbst bereits bei Gefahrenübergang vorliegt. Nach Beweislastumkehr (nach 6 Monaten) muss man als Verbraucher genau dies beweisen. Hat man nichts verändert, ist dies relativ leicht, da der Zustand wie bei Auslieferung (Gefahrenübergang) vorliegt.
In dem Sinne muss das Produkt durchaus bis zum Ende der Gewährleistung (nach 2 Jahren) halten, Stichwort "gewöhnliche Beschaffenheit" - die gilt nicht nur im Vergleich aller XBox Ones, sondern im Vergleich zu Spielekonsolen allgemein.
 
Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Und hängt oft von der Kulanz des Einzelhändlers ab.
Kleines Beispiel das Laufwerk meiner ps3 ist nach 20 Monaten abgerauch, das war ein bekannter fehler der frühen 40er Modelle da Sony das aber offiziell nie an erkannt hat gabs auch keine Gewährleistung meines Einzel Händlers.

Bei meinem notbook war es wieder anders dort waren die diplays unter Spannung verbaut und Lenovo hat das als Serien Fehler bestätigt also kostenloser austausch
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann hättest du das mit meinem der Aussage voranstehendem Satz kombinieren und das "meist" etwas ernster nehmen sollen.

Im Regelfall sind Händler aber kulant. Wenn nicht, macht man ihn mit dem BGB bekannt/droht mit Klage, dann handelt der schon im Kundeninteresse - musste ich aber noch nie tun, weil ich bis jetzt immer überzeugend darlegen konnte, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.

Aber bei der von dir beschriebene Situation würde einem die Herstellergarantie wenig helfen, wenn dieser das Problem nicht (als Garantiefall) anerkennt. Und genau darum ging´s hier im Thread bei Gewährleistung/Garantie nämlich, da Sony und MS anscheinend nur 1 Jahr Garantie bieten werden.
 
Wenn es noch innerhalb der Garantie passiert dann wird das selbstredend übernommen. Denn die sagt nichts anderes aus als ein gerät funktioniert über Zeitraum x und wir tauschen aus sollte es nicht so sein . bei eine Laufwerk z.B das außerhalb des garantie zeitraums den Dienst einstellt (ps3 war auch nur ein jahr ) musst du beweisen das das z.b fehlerhafte Bauteile montiert waren, was aber schwer wird wenn der Hersteller sagt shit happens.

Erst wenn die Ausfallrate größer wird z.B der berühmte rrod hast du keine Probleme mehr zu beweisen das es wirklich ein Serien Fehler ist
 
Zuletzt bearbeitet:
BOBderBAGGER schrieb:
Wenn es noch innerhalb der Garantie passiert dann wird das selbstredend übernommen. Denn die sagt nichts anderes aus als ein gerät funktioniert über Zeitraum x und wir tauschen aus sollte es nicht so sein

Schon mal Garantiebedingungen gelesen? Wenn der Hersteller sagt, das wird nicht abgedeckt, wird´s von der Garantie nicht abgedeckt. Da wird das schnell als Verschleißteil deklariert oder so...

Und weder für ein DVD-Laufwerk noch eine Spielekonsole der 7. Generation ist es gewöhnlich, dass es nach 20 Monaten den Geist aufgibt.
 
Ich muss auch sagen, dass man tw. sowohl vom Händler als auch vom Hersteller auf Kulanz angewiesen ist.

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe. Wenn Händler oder Hersteller sich querstellen und das betreffende Teil als Verschleißteil angeben ist das so eine Sache. Da muss man dann selbst hinterher rennen.
Bei Akkus beträgt die Garantie meist nur 6 Monate. Klar, solange hält er normalerweise auch durch. Wenn nach einem Jahr die Leistung schon merklich nachlässt hat man halt Pech gehabt.
In anderen Fällen hat halt der Kunde das Gerät halt schlecht behandelt. Ausreden werden immer gefunden.

Meist klappt das für den Kunden ganz gut. Aber es gibt auch Ausnahmen. Dell hatte mal einen Monitor mit starker Serienschwankung rausgebracht. Ein IPS für 500€, ideal für Bildbearbeitung. Wenn da nicht der Grün-/Rotstich bei einigen Geräten wäre. Der Fehler bestand von Anfang an und nicht gerade wenigen Geräten. Dell sah das aber als normale Serienschwankung an, Umtausch ausgeschlossen. Wenn man 14-Tägiges Rückgaberecht hatte, konnte man den Monitor auf diese Weise umtauschen.

Opel gibt (oder hatte zumidest kurzzeitig mal) lebenslange Garantie (bzw.bis 160000km) auf seine Autos gegeben. ABER: nicht auf Verschleißteile. Bloß was ist eins. Je nach Definition bestehen gerade Autos eigentlich nur aus Verschleißteilen. Elektronik nach 10 Jahren kaputt? Kondensatoren halten halt nicht ewig und sind Verschleißteile wird es dann heißen.

Zum Thema DVD-LW: theoretisch können Händler/Hersteller sagen, dass man eine kaputte oder verbogene DVD reingelegt hat, irgendwas reingekommen ist, zwei Scheiben auf einmal reingelegt wurden oder das LW falsch bedient wurde. Oder es ganz einfach runtergefallen ist.
Der Beweis den man nach 6 Monaten erbringen muss ist fast unmöglich zu erbringen ohne teures Gutachten.

Das sind sicher extreme Beispiele und (hoffentlich) nicht der Normalfall. Trotzdem kann man sich nie sicher sein.


Aber irgendwie schweifen wir hier stark vom Thema ab. :banghead:
 
@Landvogt

Sony hat die DLCs nicht zu verantworten. Das ist der Punkt. Die PS4 ist daran unschuldig. Und du bekommst nicht noch einen dicken Extra-Haufen DRM oben drauf wie bei der XO. DLCs sind kein Argumente für die XO oder gegen die PS4, sondern sprechen gegen die verantwortlichen Spielefirmen.

Der Fortschritt bei der PS4 besteht wohl hauptsächlich aus einer besseren Grafik, einem günstigen Preis und ansonsten vermeidet man die Fehler der Xbox One. Das ist nicht besonders innovativ, muss aber reichen.
 
c137 schrieb:
Jetzt hast du immer noch nicht gesagt, um was es dir an meiner Aussage genau geht.

Die Gewährleistung greift nur dann, wenn die Veranlagung (zum Defekt) oder der Defekt selbst bereits bei Gefahrenübergang vorliegt. Nach Beweislastumkehr (nach 6 Monaten) muss man als Verbraucher genau dies beweisen. Hat man nichts verändert, ist dies relativ leicht, da der Zustand wie bei Auslieferung (Gefahrenübergang) vorliegt.

Das ist absoluter Käse von dir!
Nochmal der Gesetzgeber hat die Gewährleistung in zwei Abschnitte pauschalisiert.
Tritt der Fehler innerhalb der sechs Monate auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Fehler bei Gefahrenübergang vorgelegen hat.
Nach den sechs Monaten geht der Gesetzgeber davon nicht mehr aus und der Kunde ist in der Beweispflicht! Es geht ausschließlich darum, dass der MANGEL bei Gefahrenübergang vorhanden gewesen sein muss und nicht wie der Zustand des Gerätes ist....

Den Beweis mit der " Zustand ist wie bei Auslieferung" ( so ein Quatsch habe ich lange nicht mehr gelesen, da der Zustand ganz sicherlich nicht wie bei Auslieferung ist, wenn das Gerät über Monate benutzt worden ist) ist KEIN Beweis, wenn es Händler gibt die trotz dieser Aussage das Produkt kostenlos reparieren oder austauschen, dann nur weil die Verträge mit dem Hersteller es zulassen oder einmalig auf Kulanz!
 
Lies in Zukunft einfach genauer...

Ribery88 schrieb:
Nach den sechs Monaten geht der Gesetzgeber davon nicht mehr aus und der Kunde ist in der Beweispflicht!
c137 schrieb:
Die Gewährleistung greift nur dann, wenn die Veranlagung (zum Defekt) oder der Defekt selbst bereits bei Gefahrenübergang vorliegt. Nach Beweislastumkehr (nach 6 Monaten) muss man als Verbraucher genau dies beweisen.

Ribery88 schrieb:
Es geht ausschließlich darum, dass der MANGEL bei Gefahrenübergang vorhanden gewesen sein muss und nicht wie der Zustand des Gerätes ist....
c137 schrieb:
Hat man nichts verändert, ist dies relativ leicht, da der Zustand wie bei Auslieferung (Gefahrenübergang) vorliegt.
Dass man dann nicht mehr zeigen müsste, dass der Mangel bereits dagewesen ist, hab ich nie geschrieben. Die Veranlagung zum Mangel reicht nach BGB auch aus - wenn man die Konsole normal benutzt hat, ist nicht davon auszugehen, dass man durch diese normale Benutzung das Gerät beschädigt hat, sondern dass die Veranlagung zum Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag.

An dieser Stelle wird das zu OT.


@Topic: Bis November 2013 wird sich noch viel tun. Es werden Spiele (weiter) entwickelt, Konsolen vorbestellt, andere neue Produkte (z.B. wohl von Apple) vorgestellt und erscheinen. Die genauen Hardwarespezifikationen der Konsolen werden öffentlich werden, die DRM-Situation wird sich wohl genauer abzeichnen.
Wenn die XBox One und die PS4 auf dem Markt sind, wird man sehen wie die Kunden wirklich entscheiden.
 
@Second Nick
Bin wie gesagt anderer Auffassung. Sony kann den Publishern seltsamerweise DRM verbieten, DLCs aber nicht? Habe bisher keine Erklärung gefunden warum das so sein sollte.

Jeder hat seine eigene Meinung und das ist gut so. :)
 
c137 schrieb:
Dass man dann nicht mehr zeigen müsste, dass der Mangel bereits dagewesen ist, hab ich nie geschrieben. Die Veranlagung zum Mangel reicht nach BGB auch aus - wenn man die Konsole normal benutzt hat, ist nicht davon auszugehen, dass man durch diese normale Benutzung das Gerät beschädigt hat, sondern dass die Veranlagung zum Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag.

Nochmal, es geht nicht darum, dass du bei einer "normalen" Benutzung die Ware nicht beschädigt hast, sondern ob der Mangel bei Gefahrenübergang vorhanden gewesen ist und dies muss du beweisen.
"Die Veranlagung zum Mangel reicht nach BGB auch aus - wenn man die Konsole normal benutzt hat"
Ja, deswegen hat der Gesetzgeber nach 6 Monate die Beweispflicht eingeführt.....
Dann poste doch den Gesetztestext....
 
Du willst wirklich nicht lesen, oder? Dann poste du doch einen entsprechend gegenteiligen Gesetzes- oder Urteilstext...

Ribery88 schrieb:
ob der Mangel bei Gefahrenübergang vorhanden gewesen ist und dies muss du beweisen.
Sag ich doch:
c137 schrieb:
Die Gewährleistung greift nur dann, wenn die Veranlagung (zum Defekt) oder der Defekt selbst bereits bei Gefahrenübergang vorliegt. Nach Beweislastumkehr (nach 6 Monaten) muss man als Verbraucher genau dies beweisen.
"Defekt" noch durch "Sachmangel" ersetzen, damit der Herr zufrieden ist...

Dann poste doch den Gesetztestext....

§434 BGB Sachmangel schrieb:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
[...]
Muss ich erwarten, dass ein BluRay-Laufwerk oder eine Konsole nach 20 Monaten den Geist aufgibt? Nein, die Dinger laufen in hunderttausendfacher Ausführung länger.

§476 Beweislastumkehr schrieb:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrenübergang [siehe §446] ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
§438 Verjährung der Mängelansprüche schrieb:
[...]
3. im Übrigen in zwei Jahren.
[...]
So weit, so gut.

Meine Aussage war und ist: Wenn man die Konsole normal benutzt, benutzt man sie so, wie man allgemein erwarten kann bzw. es für diese Art Sache üblich ist.
Auch wenn der Mangel später nach Gefahrenübergang auftritt, hat man dennoch Anspruch auf Sachmangelhaftung.

Bzw.: An dieser Stelle mache ich endgültig Schluss mit diesem Teil der Diskussion; der gehört hier nicht her.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach mindestens 2 Jahre Garantie auf ein 500€-Gerät geben und gut ist. Selbst mein Toaster für 10€ hat 2 Jahre und meine Mikrowelle für 50€ sogar 5 Jahre. Oder halt die gesetzliche Gewährleistung kundenfreundlicher gestalten. :)
 
c137 schrieb:
Muss ich erwarten, dass ein BluRay-Laufwerk oder eine Konsole nach 20 Monaten den Geist aufgibt? Nein, die Dinger laufen in hunderttausendfacher Ausführung länger.
Was du erwartest interessiert keinen, sondern schlichtweg die Tatsache, ob er der Mangel beim Gefahrenübergang vorhanden gewesen ist!

Aber wir beenden die Diskussion hiermit, es macht keinen Sinn, mit jemanden zu diskutieren, der die Gesetzestexte "nicht versteht":-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch hier: Wurde bereits ein Thread dazu erställt, der geschlossen wurde (mMn berechtigt).
-> Thema erledigt.
 
Ich erstelle ja keinen Thread dafür. Und wieso ist das Thema erledigt?

Ich finde es von allen Herstellern, nicht nur Microsoft, eine absolute Irreführung. Das ist wie wenn Mercedes ein neues Auto präsentiert und dann ist da ein Porsche Motor drin
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben