Corsair RMA - Refurbished?

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GimmeYes

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Hallo,

Nun.. Ich habe vor einigen Tagen ein Hx1000 per RMA an Corsair geschickt.
( wegen extremes spulenfieben)

Heute kam das "neue" an..
Als ich das Paket öffnete lag ein Corsair Karton mit der Produktbeschreibung und Certified Refurbished drunter.

So..
Das eingeschickt Hx1000 war kein Monat alt, da ich Gebrauch von der 10 jährigen Garantie machte, habe ich eigentlich erwartet, dass man mir ein neues Hx1000 schickt.

Hat da wer die gleiche Erfahrung gemacht?

War meine erste RMA bei corsair und habe ein nagelneues Produkt erwartet.

Freue mich über eure Antworten
Lg
 
von https://help.corsair.com/hc/de/articles/360033067832-Garantie-von-Corsair :

Garantiebedingungen​


Wenn Ihr Corsair-Produkt nicht gemäß den veröffentlichten technischen Spezifikationen arbeitet, wird das Produkt kostenlos von Corsair ersetzt. Corsair kann nach eigenem Ermessen neue oder generalüberholte Produkte liefern, falls ein Austausch nicht möglich ist.
Besser wäre es unter Umständen gewesen, beim Verkäufer Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (statt Garantie beim Hersteller).
 
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GimmeYes schrieb:
War meine erste RMA bei corsair und habe ein nagelneues Produkt erwartet.
Ist komplett normal bei so ziemlich allen reparierbaren Produkten.
Defektes wird eingeschickt, getestete reparierte Ware wird zurück geschickt.
 
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Hat das "neue" den ebenso Spulenfielen oder nicht?

Wenn der Fehler weg ist, wäre es mir egal obs neu ist oder nicht, zumal sich an damit an der Garantielaufzeit nichts ändert.
 
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Ich weiß gar nicht wie die Leute immer auf die Idee kommen das man Neuware zurück bekommt
 
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Wäre ja auch super toll für die Umwelt wenn man jedes mal was neues bekommt frisch verpackt, frisch eingeflogen und das alte dann einfach weggeschmissen wird anstatt etwas zu reparieren. :freak:
 
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Ansich dürfte ein refurbished-Gerät sogar besser sein, weil man weiß dass es (nach eventueller Reparatur) einzeln von Hand überprüft wurde. Zumindest wenn es vernünftig gemacht wurde..
 
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GimmeYes schrieb:
War meine erste RMA bei corsair und habe ein nagelneues Produkt erwartet.
Du hast nur gar keinen Anspruch auf Neuware als Austausch/bei einer RMA.

kartoffelpü schrieb:
von https://help.corsair.com/hc/de/articles/360033067832-Garantie-von-Corsair :

Besser wäre es unter Umständen gewesen, beim Verkäufer Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (statt Garantie beim Hersteller).
Der Händler hätte da dann wahrscheinlich ebenfalls nur auf die Herstellergarantie verwiesen, bzw. den Artikel dorthin geschickt. Eine unnötige Schleife mehr.
Amazon verweist beim Support mittlerweile auch direkt an Hersteller, mit denen sie in RMA-Fällen zusammenarbeiten.

Natürlich gibt es immer noch Artikel, bei denen der Austausch gegen Neuware billiger ist, als die Reparatur. Aber daraus irgendeinen Anspruch aus Neuware abzuleiten ist falsch.
 
Selas schrieb:
Der Händler hätte da dann wahrscheinlich ebenfalls nur auf die Herstellergarantie verwiesen, bzw. den Artikel dorthin geschickt. Eine unnötige Schleife mehr.
Beim Händler/über Gewährleistung hast Du als Verbraucher andere Rechte (z.B. was Fristen angeht) als bei der durch den Hersteller freiwillig geleisteten Garantie. Wenigstens im ersten halben Jahr sollte man deswegen immer über den Händler gehen, auch wenn die versuchen, einen abzuwimmeln.
 
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Ein Händler darf nicht zwecks Gewährleistung an die Garantie eines Herstellers verweisen, das verstößt gegen das BGB.

Dem Käufer steht nach 1 Monat eine Nacherfüllung seiner Wahl zu.

@GimmeYes Du hättest dich an den Händler wenden sollen.

Auch der Verweis auf eine bestehende Hersteller-Garantie entbindet den Verkäufer nicht von seinen Pflichten. Weist die Kaufsache bereits bei der Übergabe einen Mangel auf, haftet der Verkäufer unmittelbar und darf dem Kunden nicht auferlegen, sich mit dem Hersteller-Service in Verbindung zu setzen, womöglich das Gerät einzuschicken und lange auf die Reparatur und Rücksendung zu warten.

https://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php
 
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Witz an der Sache ist, dass der Händler in dem Fall CSV es auch zum hersteller schicken wollte, da ich 3 Tage über den 2 Wochen Rückgaberecht war

Oh man
 
arvan schrieb:
Ein Händler darf nicht zwecks Gewährleistung an die Garantie eines Herstellers verweisen, das verstößt gegen das BGB.
Das stimmt, aber der Händler darf zur Nacherfüllung selber den RMA Prozess des Herstellers verwenden. Er muss nur seinen Pflichten nachkommen, wie er das genau tut, ist seine Sache.
 
GimmeYes schrieb:
Witz an der Sache ist, dass der Händler in dem Fall CSV es auch zum hersteller schicken wollte, da ich 3 Tage über den 2 Wochen Rückgaberecht war

Oh man
Dann hätte er ja alles richtig gemacht, denn 14 Tage sind halt 14 Tage und nicht 17.
 
Wenn das Austauschgerät kein Spulenfiepen aufweist, ist man da im Zweifel sogar besser dran als hätte Corsair hier einfach nur ein neues aus dem Regal gegriffen. Immerhin ist bei dem Refurbished Gerät davon auszugehen, daß es nach der Überprüfung mit Sicherheit frei ist von Fehlern.

Zumal ich bei Corsair einfach mal davon ausgehe, daß da tatsächlich eine sorgfältige Überprüfung stattfindet.
 
GimmeYes schrieb:
da ich 3 Tage über den 2 Wochen Rückgaberecht war

Oh man
Stell dir mal vor du hättest es am 11 Tag reklamiert und die hätten gesagt oh man sind ja nur 3 Tage kümmern wir uns nicht drum...
 
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Im Falle eines nicht selbstverschuldeten Defekts sollte man in den ersten 6 Monaten immer die Gewährleistung in Anspruch nehmen. Erhälst du dann ein Austauschgerät (auf Dokumentation vom Händler achten und aufbewahren) startet die Gewährleistung von vorne.
Wenn wenn nach der Beweislastumkehr (6 Monate) ein vom Hersteller anerkannter Fehler auftritt, ohne das es einen Rückruf gab, dann nimmt man ebenfalls die Gewährleistung in Anspruch.

Da du jetzt den Austausch über den Hersteller durchgeführt hast ist der Händler fein raus und deine Gewährleistung futsch.
 
Techniker Freak schrieb:
Erhälst du dann ein Austauschgerät (auf Dokumentation vom Händler achten und aufbewahren) startet die Gewährleistung von vorne.
Nein, tut sie nicht. Die Gewährleistung bezieht sich auf den ursprünglich geschlossenen Vertrag und soll sicherstellen, dass mangelfreie Ware geliefert wird bzw. im Fall eines Mangels dieser behoben wird. Wenn dazu das Gerät ausgetauscht wird, bleibt der Vertrag trotzdem bestehen und die Frist wird nicht verlängert. Das wäre nur dann der Fall, wenn statt Reparatur oder Tausch eine Gutschrift und erneuter Abverkauf erfolgt. Dann entsteht nämlich ein neuer Vertrag und ein erneuter Gefahrenübergang.

Edit: Natürlich vorausgesetzt, der Händler ist kein Stümper und erkennt EXPLIZIT an, dass ein Mangel vorliegt UND dieser im Rahmen der Gewährleistung behoben wird. Das tun aber nur wenige. Der "kluge" Händler schreibt vllt. was von Kulanz oder ähnlichem.
 
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GrumpyCat schrieb:
Beim Händler/über Gewährleistung hast Du als Verbraucher andere Rechte (z.B. was Fristen angeht) als bei der durch den Hersteller freiwillig geleisteten Garantie. Wenigstens im ersten halben Jahr sollte man deswegen immer über den Händler gehen, auch wenn die versuchen, einen abzuwimmeln.
Ja, allerdings kann der Händler ebenfalls den RMA-Prozess einleiten und tut damit seiner Pflicht genüge.
Innerhalb der 14-Tage nach Fernabsatzvertrag sieht es natürlich anders aus.
arvan schrieb:
Ein Händler darf nicht zwecks Gewährleistung an die Garantie eines Herstellers verweisen, das verstößt gegen das BGB.

Dem Käufer steht nach 1 Monat eine Nacherfüllung seiner Wahl zu.
"(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. "

Nochmal: Anspruch auf Neuware besteht nicht. Der RMA-Prozess ist hinzunehmen, was csv laut TE wohl ansonsten auch in die Wege geleitet hätte und damit ebenso der Händlerpflicht zur Nacherfüllung erfüllt hätte.
 
@Moep89
Genau es soll mangelfreie Ware geliefert werden. So lange der Händler nicht vom Vertrag zurücktritt bekommst du im Falle eines Mangels die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren (Neuware; 1 Jahr bei Gebrauchtware) auf die Reparatur oder auf die ausgetauschte Ware.
Der Kaufvertrag wird durch einen Gewährleistungsvorgang verändert. Z.B. muss bei einem Laptop die erfasste Seriennummer im Falle eines Austauschs geändert werden.
Da wird kein neuer Vertrag aufgesetzt (im Falle einer Finanzierung nach Beginn der Laufzeit quasi unmöglich) sondern es wird ein ergänzendes Dokument aufgesetzt das rechtkräftig festhält das in diesem Vertrag nicht mehr Seriennummer X gültig ist sondern ab Datum Y die Seriennummer Z.
Datum Y ist dann der Beginn deiner Gewährleistung für das Gerät mit der Seriennummer Z.

Damit das nicht ausgenutzt werden kann gibt es nach 6 Monaten die Beweislastumkehr.

Damit keine Fragen offen bleiben, für die freiwillige Herstellergarantie gilt weiterhin das Datum auf dem ursprünglichen Kaufvertrag, es sei denn der Hersteller sagt etwas anderes.
 
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