Mittagsruhe in Deutschland?

Argon75

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Ist die denn eigentlich irgendwo gesetzlich geregelt?

Wir haben einen Nachbarn, der regelmäßig in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr an alten Autos rumbastelt und dabei viel flext und hämmert.

Genau das ist aber oft die Zeit, in der ich 2 Stunden Mittagspause habe und gerne ein Nickerchen machen würde.
 
Das dürfte so gut wie jede Gemeinde anders handhaben, das nennt sich dann Lärmschutzverordnung. Am Besten auf deiner Gemeinde/Stadt mal nachfragen
 
Hallo,

also bei uns in Graz gibt es unter der Woche keine Mittagsruhe mehr, nur am Samstag hat zwischen 12 und 15 Uhr Ruhe zu herrschen.

Sollte sich aber schnell per Internet für deinen Wohnort herausfinden lassen.
 
Nach meinem Stand gibt es rechtlich keine Mittagsruhe von 12-15.
Allerdings sieht es anders aus, wenn eine Hausordnung dies vorschreibt..
 
Wenn Deine Hausordnung es vorschreibt, kann mir das als Nachbar im Nebenhaus aber so ziemlich egal sein, wenn mein Vermieter ein anderer ist oder ich selbst der Besitzer bin.
 
Doch es gibt Vorschriften vom Bund (BundesImmissionsschutzgesetzes), landesabhängige Vorschriften, z.B. die Lärmschutzverordnungen in RLP, und zusätzlich natürlich individuelle Gemeindeverordnungen. Also pauschal kann man das nicht sagen. Allerdings geht es da meist um den Bereich 13-15 Uhr.

Aber im Zweifel können (sollten) die bei der Gemeindeverwaltung Auskunft geben können.
 
ist schon ein paar Jahre her, da habe ich Rasen gemäht und war erst um 13.15 fertig. Viertel Stunde später stand die Polizei vor der Tür und teilte mir mit, dass ich nicht nach 13 Uhr mähen dürfte. Mein (damals neuer) Nachbar hatte die wohl angerufen.
Aber keine Ahnung wie es heute ist!?! Fakt ist, zwischen 13 und 15 Uhr ist es bei uns ruhig im Ort!
 
Informationen zu Ruhezeiten sind in der Gemeindeverordnung der jeweiligen Gemeinde/Stadt usw. zu finden. Entweder auf deren Hp schauen oder dort nachfragen. Da bekommt man sicherlich eine Auskunft.
 
MR2007 hat es angesprochen:

Generell gilt das BImSchG. Mit lauten Geräten darf danach von 9:00 - 13:00 sowie 15:00 - 17:00 gearbeitet werden. Leise Geräte, die zB den Umweltengel tragen, dürfen daneben von 7:00 - 9:00 und 17:00 - 19:00 eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Leisehäcksler.

Alle Aussagen sind meine Ansichten und ohne rechtliche Gewähr.

Mit freundlichen Grüßen

Frankie
 
Mittagsruhe ist ein Relikt alter Zeiten und gehört abgeschafft. In Zeiten wo Geschäfte von 6-22 Uhr geöffnet haben ist die Mittagsruhe obsolet.
 
Was hat die Öffnungszeiten von Geschäften mit der Mittagsruhe in einem Wohngebiet zu tun?
 
Früher hatten Geschäfte in der Mittagszeit geschlossen, die MA waren zu Hause. Heute gibt es das so gut wie nicht mehr. Deswegen. Ansonsten will ich auch meine Ruhr haben wenn ich zu Hause bin. Also vor 6 Uhr und nach 18 Uhr.
 
Die Mittagsruhe galt eh nur für Privatpersonen, Firmen mussten sich nicht dadran halten. Die Handwerker oder der Straßenbautrupp können ja schlecht jeden Tag 3 Stunden Mittagspause machen.
 
In unserer Gemeinde steht folgendes in der Gefahrenabwehrverordnung. Deshalb bin ich immer davon ausgegangen, daß es keine Mittagsruhe bei uns mehr gibt:


§ 7
Betrieb von Rasenmähern und anderen lärmerzeugenden Geräten im Freien
(1)
Rasenmäher jeder Art dürfen gemäß § 7 der 32. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom ... in Wohngebieten an Werktagen in den Zeiten von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn und Feiertagen nicht benutzt werden.
(2)
Das Verbot des Abs. 1 gilt auch für den Betrieb anderer lärmerzeugender Arbeitsgeräte durch Privatpersonen im Freien.
 
Für das Thema Lärmschutz gibt es kein Bundesgesetz, da das Thema Ländersache ist. Es gibt wohl einige Länder, die haben das Thema Mittagsruhe noch geregelt, in anderen Ländern gibt es diese nicht mehr. Muss man also im Einzelfall pro Land prüfen.
 
In Hessen ist es folgendermaßen geregelt:

Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das Bundesrecht insbesondere durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den hierzu ergangenen Verordnungen, wie z.B. die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV) sowie durch § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ausreichende Regelung trifft, die ein Einschreiten gegen alle Arten der Lärmbelästigungen ermöglicht.

Daraus ergibt sich:

An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen in Wohngebieten Rasenmäher und andere Arbeitsgeräte, wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Heckenscheren usw., von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr benutzt werden. Aus Rücksicht auf die Nachbarn sollten aber während der Zeit der üblichen Mittagsruhe möglichst nur unaufschiebbare Arbeiten durchgeführt werden.
Laubbläser und Laubsammler sowie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider dürfen nur von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden. Sind diese Geräte jedoch mit dem Europäischen Umweltzeichen als umweltschonende Geräte gekennzeichnet, dürfen sie ebenfalls von 07.00 bis 20.00 Uhr benutzt werden.
An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Arbeitsgeräten im Freien verboten.


Das deckt sich somit mit den Informationen der Gemeinde.
 
Schwachsinnige veraltete Regelung. In meiner Heimatstadt ist es auch zwischen 13-15 Uhr verboten. Aber Samstag morgens ab 7 dann die Kettensäge an. Fernab jeder Logik!
 
^^
jepp vor allem welcher normale mensch ist denn heut zu tage um die zeit zu hause?? die meisten arbeiten oder haben eh schichtdienst wo diese ruhezeiten denen auch nicht helfen und wer eh den ganzen tag zu hause ist der kann jederzeit n schläfchen halten.
das ab 22 uhr nachtruhe gilt sollte klar sein
 
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