News Verschärfte Haftung für Filehoster bei Urheberrechtsverstößen

Andy

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Filehoster müssen zukünftig mit größerem Aufwand prüfen, ob auf ihren Plattformen urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet werden. Anbieter wie Rapidshare können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer in Anspruch genommen werden, wenn jene bereits zuvor auf eine gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind.

Zur News: Verschärfte Haftung für Filehoster bei Urheberrechtsverstößen
 
ganz ehrlich...welcher idiot lädt noch illegales zeug bei rapidshare hoch?
 
k0ntr schrieb:
ganz ehrlich...welcher idiot lädt noch illegales zeug bei rapidshare hoch?

Schau dich doch mal um...

Die Frage ist eher welcher Idiot seinen Kram noch unverschlüsselt und mit identifizierbaren Dateinamen zu OCHs hochlädt.
 
Haha, rapidshare soll selbständig die Seiten einschlägiger Hoster durchsuchen, und die Links encrypten? Soll wohl ein Witz sein?

Naja, ich verstehe aber ehrlich gesagt eh nicht, warum man ein Business-Modell wie Rapidshare in Deutschland hochzieht.

Ebenso wenig, warum es keine Server-Farmen im Ausland gibt, die versuchen aus Filesharing Profit zu schlagen. So Iran oder so wäre doch ein guter Standort ;)

Die Frage ist eher welcher Idiot seinen Kram noch unverschlüsselt und mit identifizierbaren Dateinamen zu OCHs hochlädt.
99% der Uploads? ;)
 
Zuletzt bearbeitet: (.)
Ich frage mich, wie kann ein Schweizer Unternehmen von einem Deutschen Gericht verurteilt werden?

Unterhält RS in DE einen Standort?
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Filehoster-haften-unter-Umstaenden-fuer-Rechtsverletzungen-1637793.html schrieb:
"Wie soll Rapidshare ausschließen, dass der Nutzer nicht nur eine Sicherungskopie angelegt hat?" Dies schien BGH-Richter Wolfgang Kirchhoff nicht zu überzeugen: "Der Dienst heißt nun mal Rapidshare und nicht Rapidstore – und das sagt schon alles."


Fazit - der Richter hat entweder zu viel geraucht oder ein paar schwarze Koffer in letzter Zeit in Empfang genommen, ab zur nächsten Instanz.
 
Es gibt noch täglich unzählige Uploads von illegalem Stuff ;) aber mal ganz ehrlich als wüsste die Firma Rapidshare nicht das 80% der User es nur nutzen um illegalen Stuff zu laden .... Aber wenn man schon Dateien hochlädt , wie kann man dann so blöd sein und sie mit original Titel stehen lassen ^^
 
In dem man die Nutzung von Rapidshare in DE sperrt. Rapidshare verdient doch Geld damit. Ich habe zwar keine Ahnung wie viele Premium Acc in DE gekauft werden, müssten aber sicher einige Tausend sein.
 
kein Wortfilter für den zusammenhängenden Begriff „Alone in the Dark“ zur Überprüfung der gespeicherten Dateinamen eingesetzt wurde

Bitte was? Wie soll der zusammenhängende Begriff "Alone in the Dark" Grund genug sein um eine Datei zu sperren. Ich kann auch ein Bild, Story, what ever so nennen.

Es müsste schon die eindeutige Szene-Bezeichnung sein, um eine Sperrung zu rechtfertigen...
 
Dass diese Klagen gen OCH nur von Lobbies gesteuert wird, dürfte klar sein. Siehe megaupload. Wird hoch genommen, obwohl man sich mit einem Großteil der Musik/Filmbranche "versöhnt" hatte, indem man ihnen Befugnisse zum Löschen von Links gegeben hat.
 
Oktanius schrieb:
Die Frage ist eher welcher Idiot seinen Kram noch unverschlüsselt und mit identifizierbaren Dateinamen zu OCHs hochlädt.

Der "Idiot" ist oft ein Bot,ein Script,beim uppen sitzt keiner mehr vorm PC und ändert irgendwelche Dateinamen.Also vom Dump gehts direkt auf RS.
 
Sweepi schrieb:
Fazit - der Richter hat entweder zu viel geraucht oder ein paar schwarze Koffer in letzter Zeit in Empfang genommen, ab zur nächsten Instanz.

Aha und zu welcher höheren Instanz in DE willst du gehen? Das Urteil hat in Deutschland schon eine hohe Aussagekraft. Bleibt ja nur noch der EuGH.
 
Oktanius schrieb:
Ich frage mich, wie kann ein Schweizer Unternehmen von einem Deutschen Gericht verurteilt werden?

Unterhält RS in DE einen Standort?

Das ist eine gute Frage, aber auch wenn nicht: Schweiz ist am europäischen Binnenmarkt beteiligt und wenn die EU was gegen ein schweizer Unternehmen hat dann werden die schweizer Behörden tätig.

Uploaded hat sich bereits eingehend mit der Löschung von illegalen Daten beschäftigt.
 
Frei nach dem Motto: Wenn ich es nicht verbieten kann, dann mach ich es eben unrentabel.

Wenn ich schon so Käse in Urteilen lese, wie dass Rapidshare nun Foren wie boerse und co nach Links abcrawlen, müsste, um nicht illegal zu sein... Das ist alles Captcha gesichert, es geht also wenn überhaupt nur sehr unzuverlässig wenn man es vollautomatisch macht.

Und selbst dann: Nur weil auf eine Datei von boerse verlinkt wird, ist das noch lange kein Beweis, dass sich dahinter illegaler Inhalt befindet. Man müsste also trotzdem erst den Inhalt der Datei überprüfen. Das heißt es müsste wieder wer von Hand ran. Zusätzlich wäre Rapidshare gezwungen, Passwortgeschützte Dateien ihrer Nutzer zu knacken, was definitiv gegen den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen dürfte.

Zusätzlich dürften die Kosten die dadurch entstehen, von den Accountkosten nicht zu tragen sein. Das Urteil bürdet also Rapidshare einen wirtschaftlich unzumutbaren Aufwand auf, um Rechtsverletzungen zu unterbinden. Auch das ist nach deutschem Gesetz nicht mehr zulässig.

Aber wenn die Content Mafia klagt und mit ihren Köfferchen durch die Gegend spaziert, dann ist anscheinend nicht mal mehr der Bundesgerichtshof heilig. Prost Mahlzeit kann man da nur sagen.
 
Kisi1992 schrieb:
Das ist eine gute Frage, aber auch wenn nicht: Schweiz ist am europäischen Binnenmarkt beteiligt und wenn die EU was gegen ein schweizer Unternehmen hat dann werden die schweizer Behörden tätig.

Schon klar das Bilaterale Abkommen bestehen. Jedoch sind wir immer noch ein souveränes Land. Denn die EU unternimmt auch nichts gegen die Korrupte FIFA/UEFA.... da diese ja in der Schweiz ist :freak:
 
Man merkt mal wieder, daß die Gerichte hier nicht mal ansatzweise verstehen, wovon sie reden.

Wortfilter einsetzen ... als ob das irgendetwas bringen würde. Halbwegs schlaue Uploader benennen die Files eh kryptisch. Da hilft kein Wortfilter der Welt.

Nach Ansicht des Gerichts sei es diesen „grundsätzlich zuzumuten, eine überschaubare Anzahl einschlägiger Link-Sammlungen auf bestimmt bezeichnete Inhalte zu überprüfen“.
Lol .. Knaller!
Mal davon abgesehen, daß man erst mal klären müsste, welche Seiten zu dieser "überschaubaren Anzahl" gehören, wird es immer noch genug andere Websites geben, die das Zeug anbieten.
Außerdem gibt es verschlüsselte Container, die es ermöglichen, daß man als Dritter gar nicht an die Links dran kommt.
Die Captchas sind ein weiterer Faktor, die dieses Vorgehen quasi unmöglich machen, da es nicht automatisiert werden kann.

Diese Deppen sollten es endlich mal einsehen:
Egal, was man tut, man wird illegales Filesharing im Internet nicht verhindern.
Jegliche Energie, die man in dieses Thema reinsteckt, ist absolut für die Katz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich zeigt diese Entscheidung, dass selbst auf bundesgerichtlicher Ebene nicht über erheblich weitreichendere Dinge wie das Urheberrecht entschieden werden kann.

Ich finde die Beschreibung des Urteils äußerst kontrovers und kann mir nicht vorstellen, dass das notwendige Verständnis, welches für das Verstehen der Komplexität von DDL-Anbietern und der Urheberrechtsproblematik besteht, in diesen Gremien beheimatet ist.
Ich hoffe daher, dass hier die EU bessere Ansätze verfolgt (wie ja zuletzt durchaus zu sehen) und sich vertieft mit dem Thema auseinandersetzt.

Wer vorschreibt, dass bestimmte Link-Seiten vorab zu durchsuchen sind, um eine Urheberrechtsverletzung auszuschließen, der hat was am Grundgedanken des "Internet" nicht verstanden :rolleyes:

Der Schutz von geistigem Eigentum darf nicht so weit gehen, dass dadurch andere Rechte gefährdet werden - und ich will keinem Download-Anbieter überlassen, ob die Inhalte, die ich bereitstelle, urheberrechtlich geschützt sind. Ich unterstelle, dass er das nicht kann und dass es nicht seine Aufgabe ist. Wird er darauf hingewiesen muss er natürlich reagieren, aber im Vorhinein Filtern und selbständig über Urheberrechte zu bestimmen streift schon sehr an Zensur.

Um Piraterie zu bekämpfen müssen zunächst die Verwertungs-Pferde an die Leine und dann der Weg für neue Geschäftsideen geebnet werden. Damit löst sich die Problematik, hinter der sich manche Firmen verbissen festklammern von selbst - aber eben ohne Profit-Möglichkeit für letztere...
 
Das ganze Thema ist echt ein Witz, da sieht man mal wieder in welch einer kapitalistischen Gesellschaft wir leben, statt das ganze Modell einfach zu überarbeiten und zu überlegen inwiefern die Bedürfnisse der Benutzer/Käufer gestillt werden können, muss das altertümliche Gerüst durch irgendwelche Gerichtsbeschlüsse aufrecht erhalten werden. Das Rapidshare weiß was sie tun ist klar, aber eine Firma zu verpflichten die Link Quellen zu durchforsten und mehr oder weniger alle urheberrechtlich geschützte Dateien zu identifizieren ist eine Frechheit. Der Witz ist ja das solche Beschlüsse von irgendwelchen alten Säcken beschlossen werden, denen das ganze am allerwertesten vorbei geht und die sowieso keine Ahnung haben...Aber würde mich auch nicht wundern wenn Korruption im Spiel ist, hast du Geld bist du was, hast du keines bist du nix. So einfach läuft das
 
filehosts und cloud services - eine herrliche grauzone
 
Man nehme Diablo3 DVD - zieht ein Image, packt zwei Dateien extra rein (Crack o.ä.) und packt es in ein rar mit einem 10-stelligen Schlüssel mit einem großen Alphabet und teilt in X Teilarchive auf.
Archive heißen:
Superlegal.rar, Superlegal.r01, Superlegal.r02, ...

Gängiges Verfahren für Seeder. WIE soll hier irgend ein Filehoster irgendwo bei diesen Dateien überprüfen, um was für einen Titel es sich handelt?
Kein MD5 Hash oder ein Keyword oder oder oder... kann da irgendetwas filtern oder so.
Nichts.

Wenn die Releasecrews dieses Vorgehen beibehalten, dann kann einem Filehoster nichts geschehen :D sowas lächerliches.
 
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