PC bei Kündigung "sauber" hinterlassen

Mr.Donatti

Ensign
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139
Hallo, wie kann ich einen PC richtig sauber, also so wenig spuren von mir wie möglich, hinterlassen?

Konto kann ich nicht löschen. Einige persönliche Dateien und Downloads sind ja kein Problem, aber wie bekomme ich alles von Firefox, Edge, Chrome und AnyDesk weg?

Ich weis dass es einige "versteckte" Ordner gibt, aber wo?

Gibt es sonst noch was worauf man achten muss? Meine Unterschrift im ERP System, kann ich darauf bestehen dass sie gelöscht wird?

Bin für Tipps und Tricks sehr dankbar, da es sich wirklich um einen sehr pingeligen AG handelt.
 
Hi,

normal sollte es für so etwas einen offboarding Prozess geben. Ansonsten würde ich mich an die IT im Unternehmen wenden damit das sauber abläuft. Machen kannst du selbst vieles, aber im Falle von Geräten die vom AG gestellt wurden, würde ich das nicht tun.
 
Der AG ist so pingelig, dass Du Dich selbst drum kümmern musst?

Wenn bei uns jemand den PC „abgab“ wurde das Teil frisch aufgesetzt. Der Benutzer musste nichts selbst löschen.

Anyway. Schau in den Ordner Appdata in Deinem Profil.
Wenn das Netz gut administriert ist hat der AG davon eh eine Kopie im Backup. 😉
 
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Normal kümmert sich die interne IT um sowas.
 
Mr.Donatti schrieb:
aber wie bekomme ich alles von Firefox, Edge, Chrome
in den Browser Einstellungen halt wählen, das du alles Daten löschen willst.
Zb bei Firefox rechts auf die drei Striche klicken, Chronik wählen, neuste Chronik löschen wählen und da dann halt alles wählen und alles anhaken.

Mr.Donatti schrieb:
Ich weis dass es einige "versteckte" Ordner gibt, aber wo?
meinst du Temporäre Dateien?

halt die Datenträgerbereinigung nutzen
 
Wenn das Gerät im Rahmen der betrieblichen Richtlinien genutzt wurde, kann der AG "pingelig" sein wie er will. Ansonsten muss man halt auf das Datenschutzgesetz hoffen.
 
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wenn du da Vertrauens Probleme hast das gleiche Prozedur wie wenn du Gehackt worden wärest

alle Passwörter ändern und so weiter
 
Ist "pingelig" hier auf die Nutzung privater Daten bezogen, oder darauf, das Gerät sauber abzugeben? Denn Letzteres ist garantiert nicht deine Verantwortung, dafür gibts die IT. Und außerdem: Du hast doch schon gekündigt, was denkst du soll passieren?
 
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Silver Server schrieb:
Windows neu clean installieren.
Bei der Neuinstallation alle Partitionen löschen.
Das wirst du bei vielen Firmengeräten nicht können: feste Bootreihenfolge und UEFI-Passwort.

Wir installieren bei Rückgaben immer das aktuelle Windows-Image drüber. Interessiert uns nicht was auf dem Rechner war. Haben auch garnicht die Zeit.
 
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esb315 schrieb:
Wir installieren bei Rückgaben immer das aktuelle Windows-Image drüber. Interessiert uns nicht was auf dem Rechner war. Haben auch garnicht die Zeit.
Machen wir genau so.

@Mr.Donatti
Egal wie pingelig Dein AG ist, er muß dafür sorgen, daß das Gerät ordnungsgemäß gelöscht wird. Dafür gibts auch entsprechend strenge Gesetze und ein Formular mit den diversen Gesetzestexten, welches wir bei uns in unserere Firma separat als Admins unterschreiben mußten, um DSG und DSGVO zu gewährleisten. Dazu gehört, daß jeder PC bei Offboarding komplett neu aufgesetzt wird. Wir dürfen uns nicht mal auf dem Gerät vorher "umschauen". Daher, Du mußt hier nichts weiter machen, Du gibst das Gerät ab und fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Abhängig davon, was genau du als pingelig empfindest:

Wenn dir das Gerät nur für die Arbeit zur Verfügung gestellt wurde und du es privat genutzt hast, kann man dir trotzdem an die Wäsche.

Klar kannst du Browser etc leeren.
Hast du jedoch Passwörter für Anmeldungen etc., die betrieblich genutzt werden, hast du diese offen zu legen.
Gleiches gilt für alle geschäftlichen Kontakte, Daten und Informationen.
Tust du das nicht, kann man dir geschäftsschädigende Praktiken vorwerfen und dann wirds teuer.

Wie der Betrieb im Falle der EDV etc. Verfährt, geht dich mal so gar nichts an.
Das entscheidet der Betrieb allein.
 
MichiSauer schrieb:
Abhängig davon, was genau du als pingelig empfindest:

Wenn dir das Gerät nur für die Arbeit zur Verfügung gestellt wurde und du es privat genutzt hast, kann man dir trotzdem an die Wäsche.
Äh, nein. Da gibt es sehr wohl gesetzliche Grenzen. Privatsphäre hat Vorrang.
MichiSauer schrieb:
Hast du jedoch Passwörter für Anmeldungen etc., die betrieblich genutzt werden, hast du diese offen zu legen.
Gleiches gilt für alle geschäftlichen Kontakte, Daten und Informationen.
Und ebenso für die Firma erstellen Dateien. Aber dafür hat man heute üblicherweise eh Cloud, Netzwerk oder anderen externen Speicher als Ablage
MichiSauer schrieb:
Tust du das nicht, kann man dir geschäftsschädigende Praktiken vorwerfen und dann wirds teuer.
Ja, aber das höchst selten und nur nach aufwendigen Prozessen. Beispiel wäre, wenn Du einfach die Kunden für Deine neue Tätigkeit übernimmst usw. Für alles andere, vergiß es, da passiert in den meisten Fällen nichts, weil der Aufwand viel zu hoch ist.
MichiSauer schrieb:
Wie der Betrieb im Falle der EDV etc. Verfährt, geht dich mal so gar nichts an.
Das entscheidet der Betrieb allein.
Ebenso nein, sie meine Bemerkungen oben. Es gibt sehr wohl gesetzliche Grenzen. Beispiel darfst Du auch nicht sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das E-Mail-Konto einfach löschen, wir warten hier 3 Monate. Es kann sehr wohl sein (und den Fall hatten wir schon einige Male), das der ausgeschiedene Kollege an seine E-Mails ranmußte, weil hier eine wichtige private Mitteilung in seinem Postfach war. Da mußten wir ihm lesenden Zugang geben, so daß er sich seine privaten oder nur für ihn relevanten E-Mails abziehen konnte.
 
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Welche Gesetze sollen das bitte sein die hier greifen? Wenn der Arbeitgeber daraufhin weist, dass sämtliche Geräte nur für dienstliche Zwecke zu verwenden sind und sich das Bestätigen lässt, dann gestatten die Arbeitsgerichte hier in München sehr wohl den Zugang zu diesen Rechner und ggf. auch das Zurücksetzen des Passwortes. Wie soll der AG dann gehen den Datenschutz verstoßen, da ja auf dem Rechner keine persönlichen Daten des Nutzers liegen sollten oder er damit privat gesurft haben sollte.
 
Wenn es explizit so eine Weisung mit Unterschrift gibt, ja. ABER, da gibts noch den Passus der Duldung, und wenn das nachweislich vorhanden ist, kann ist die Weisung und sogar Verbot hier irrelevant. Interessante Lücke.
 
Naja wenn man sich etwas bestätigen lässt, dann sollte man es auch kontrollieren und durchsetzen, ansonsten ist es der berühmte Papiertiger. Demjenigen, der einfach zuschaut und es duldet, demjenigen kann man dann auch nicht helfen.
 
Ja, passiert aber häufiger, als man denkt. Hab mich darüber auch erst belehren lassen dürfen.

Egal, es wird meines Wissens nach kontrolliert, wenn ein Verdachtsfall oder anderes vorliegt, so daß das Gerät kontrolliert werden muß. Beim Offboarding kenne ich keinen Fall, wo ein AG nachträglich nach einer Kündigung und erfolgten Abgabe irgendwie nochmal auf einem Gerät nachforschen wollte.

Sprich, Browserverlauf, private E-Mails und Dateien löschen sollte reichen. Forensik wird kein AG bei einer normalen Kündigung vornehmen, weil das auch einen erheblichen Aufwand darstellt. Ohne Grund macht das doch keiner.
 
Dem stimme ich komplett zu. In den meisten Fällen geht es doch nur darum, dass man eventuell noch einmal an Mails von Kunden muss, die nicht sauber abgelegt worden sind.
 
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Die sind dann in größeren Unternehmen eh dezentral auf einem E-Mail Server nochmal vorhanden, da muß man nicht mehr direkt ans Dienstgerät.
 
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