Vater meiner Freundin gestorben

Harper

Lieutenant
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Hallo,

soeben ist ein Brief angekommen. Der Vater meiner Freundin ist verstorben (nun ist sie mit 24 Jahren Vollwaise).

Sie hat ihn nie gekannt, er hat keinen Unterhalt bezahlt. Ihre Mutter starb bereits vor ein paar Jahren.

Sie hat ihn auch mal gesucht und nicht gefunden. Sie hat nie etwas von ihrem Vater gehört und dann auf diesem Wege. In dem Brief wird dann direkt von Kosten gesprochen. Es wurde eine Bestattung als Ersatzvornahme vorgenommen.

Wie hoch könnten die Kosten sein? Werden nicht auch andere Angehörige in dieser Sache aufkommen müssen?

Manche Menschen haben es verdammt schwer, sie weint und ich verstehe sie.... es ist einfach unfassbar, alleinerziehende Mutter stirbt bei einem Unfall, Vater nie gekannt und dann nach 24 Jahren ein Brief und der zweite Elternteil ist tot. Sie trauert um fehlende Wurzeln und muss nun noch schauen wie Sie die Kosten bezahlen kann...

Life is shit.
 
Wurde die Bestattung von der Gemeinde bzw dem Sozialamt vorgeschossen?
Da werden meist Feuerbestattungen mit nem einfachen, anonymen Urnengrab gemacht, kommt auf n paar hundert bis ca. 1500 Euro.
Ne normale Erdbestattung kommt schnell auch 2000-3000€ und mehr.
 
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Ja, wurde Sie (Ersatzvornahme). Aber ich habe gehört, dass auch dies teurer wäre als ein paar hundert Euro.
 
Oh, das ist hart. Mein Mitgefühl.

Letztens war eine Reportage im TV aus der Stadt München. Hier wurden von Bestatteten, bei denen die Stadt München die Kosten für eine Urnenbestattung vorleistete weil sich kein Angehöriger zunächst fand, Angehörige gesucht die die Kosten übernehmen sollten. Kostenfall so ca. 1000€ pro Urnenbestattung.
 
Jo, hab grad nochmal geguckt... sind auch wohl für ne anonyme Feuerbestattung gerne mal 1000-1500€... hatte da niedrigere Preise im Kopf.
 
Sofern die Freundin mit ihrem Vater nichts weiter zu tun hatte und sie das Erbe nicht antreten möchte, sollte sie einfach beim Nachlassgericht oder Notar die Ausschlagung des Erbes erklären - ab Kenntnis des Todesfalls binnen 6 Wochen.

Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören u. a. auch Bestattungskosten, die, bei erfolgter Ausschlagung, von ihr nicht zu tragen sind.
 
wenn ich komplett auf das erbe und alle verbindlichkeiten beim nachlassgericht verzichte.
 
Ein Erbe besteht nicht nur aus Vermögen, auch Schulden und sonstige Verbindlichkeiten zählen dazu; wie gesagt, die Ausschlagung vornehmen, sofern das gewünscht ist - dann sind die Bestattungskosten auch nicht von der Tochter zu tragen.
 
Erbe ablehnen hat nichts mit Bestattungskosten zu tun. Für die müssen immer die nächsten Verwandten aufkommen, unabhängig vom Erbe.

Leider ist das Bestattungsgesetz nicht Bundes einheitlich. Jedes Bundesland hat da seine eigene. Recht verworren alles.

Man kommt aus der Sache nur raus, wenn man für den Lebensunterhalt selber zuwenig hat. Am besten beim zuständigen Soialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Mehr als eine Ablehnung kann dabei ja nicht rauskommen. Vorausgesetzt ist natürlich, das kein Erbe vorhanden ist.

Dasselbe Spiel wiederholt sich mit einer eventuellen Wohnungsauflösung des Verstorbenen. Um den ganzen Kram muß man sich leider kümmern, wenn man das Erbe nicht ablehnt.
Zeit zum ablehnen sind 6 Wochen nach Erhalt der Todesnachricht. Auch alles ein bischen schwammig das ganze. Ist diese Frist verstrichen und sind Erbschulden vorhanden, dann muß man in die Erbinsolvenz gehen.
Alles erst durchgemacht, grrrrrr
Viel Glück bei der unliebsamen Arbeit....

PS: um rauszufinden, ob überhaupt ein Erbe im positiven Sinne da ist, würde ich einen Anwalt oder Notar einschalten, damit man in die ganzen Unterlagen Einsicht bekommt. Dafür ist erstmal ein Erbschein zu beantragen. Beim Amtsgericht, wo der verstorbene zuletzt wohnhaft war....
 
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@Drachenorden hat es vollkommen richtig gesagt!

Mein Vater ist 2002 gestorben, hätte ich das Erbe nicht angenommen wären auf mich keinerlei kosten zu gekommen, genauso wie kein recht zu erben.

Wenn erwünscht dann das Erbe ablehnen wie schon gesagt wurde!

EDIt
Leider ist das Bestattungsgesetz nicht Bundes einheitlich. Jedes Bundesland hat da seine eigene. Recht verworren alles.
Das weiß ich nicht, damals wurde es mir so mitgeteilt.
 
das ist falsch Duke, Bestattungskosten haben nichts mit der Erbablehnung zu tun!
 
Hmm... ist schon eine weile her und angenommen habe ich es auch.
Um auf Nummer sicher zu gehen, Anwalt kontaktieren.
 
mein mitgefühl erstmal

es gibt doch bestimmt Juristenforen oder etwas in dieser form. Dort kannst du dich ja erstmal informieren. Dann kannst du die notwendigen Schritte einleiten ( etwa wie Anwalt einschalten, erbe ablehnen,..).

Viel Kraft von meiner Seite.
 
Bestattungskosten müssen "normalerweise" immer übernommen werden, da kommt man eigentlich nur auf 2 Wege raus:

a) Der Vater wurde ermordet, dann kann man die Kostenübernahme vom Mörder verlangen.
b) Man lebt von Sozialhilfe, dann zahlt das Amt (auf Antrag).

Ansonsten sollte man sich mal angucken, was man da denn erbt. Denn vielleicht iss der Tod ja doch ein Grund zur Freude (wenn einem ein unbekannter eine Mio hinterlässt).
 
in thüringen und sachsen sind die angehörigen, egal ob man erbe antritt oder nicht, verpflichtet für die bestattung aufzukommen ... das geht soweit, das ne pfändung ins haus flattert
 
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Was ich komisch finde, das jetzt plötzlich ein Brief ins Haus flattert. Hätte man den nicht eher schicken können? Dann hätte man wenigstens an der Beerdigung teilnehmen können. Das verwirrt mich gerade.
 
Geh zum Anwalt, ich habe zumindest schon mehrfach von Leuten gehört, die aufgrund solcher Umstände die Bestattungskosten nicht zahlen mussten.

Ob da aber andere Gründe dazu führten oder ob das von Gemeinde zu Gemeinde oder Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, weiß ich nicht. Das kann, wie gesagt, nur ein Anwalt vor Ort rechtsverbindlich abklären.
 
Ich bin mir selber nicht ganz sicher sicher... aber:
Das Problem ist hier wohl doppelt gemoppelt. Einerseits sind Erben nach § 1968 BGB dazu verpflichtet, die Beerdigungskosten zu übernehmen, dann aber auch nach § 1615 Abs. 2 BGB Unterhaltspflichtige. Das Erbe lässt sich ausschlagen; damit entfielen auch sämtliche Verpflichtungen, allerdings bleibt eine Unterhaltsverpflichtung gemäß § 1601 BGB bestehen. Demnach sind Verwandte in gerader Linie einander zu Unterhalt verpfichtet, was bei Vater <-> Tochter gebeben wäre. Verpflichtet zu Unterhalt ist aber nur, wer leistungsfähig ist, d.h. einen Mindesteinkommen überschreitet. Dabei kann man sich an der Düsseldorfer Tabelle orientieren. Am einfachsten wäre vermutlich, wenn deine Freundin ein sehr geringes Einkommen hätte. Dann könnte der Sozialhilfeträger aufgrund § 74 SGB XII einspringen.

Ich würde aber raten, in jedem Fall eine rechtsanwaltliche Beratung einzuholen. Falls das Einkommen gering ist und kein Rechtsschutz vorhanden sein sollte, kann man sich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen, über den dann die anwaltliche Beratung bezahlt wird.
 
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