Vorzeitige Kündigung von Fritzbox-Vertrag

Paraban

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Hallo.

Heute hat ein Techniker von M-net die Fritzbox bei mir installiert, es gibt aber keine WLAN-Verbindung (z.Zt. habe ich WLAN über einen Simkarten-Router). Es kommt die Meldung, dass "keine Verbindung zum Adapter" besteht. Der Techniker meinte, es liegt an meiner Hardware, von Seiten von M-net wäre alles ok.

Für den Fall, dass das Problem technisch nicht oder nicht mit verhältnismäßigen Kostenaufwand (PC-Service) zu lösen ist, wäre meine Frage:

Kann ich den Vertrag (Mindestlaufzeit 24 Monate) unter Verweis auf fehlende WLAN-Verbindung vorzeitig lösen?

Nur darum geht es mir, nicht um technische Lösungsvorschläge, die ich in Ermangelung an Kenntnissen sowieso nicht umsetzen kann.

Danke im Voraus.
 
Paraban schrieb:
Kann ich den Vertrag (Mindestlaufzeit 24 Monate) unter Verweis auf fehlende WLAN-Verbindung vorzeitig lösen?
Nun bin ich juristischer Laie, daher nur meine Einschätzung aus dem Bauch heraus: Wenn der Anbieter sagt, es läuft, gehe ich davon aus, dass der Techniker die WLAN-Verbindung mit seinen Geräten getestet hat. Die Konfiguration des WLAN in deinem Heimnetzwerk fällt nicht unter seinen Zuständigkeitsbereich (e sei denn, du hättest dies explizit beauftragt und bezahlt). Solltest du die Konfiguration selbst nicht vornehmen können, steht es dir frei dich eines geeigneten Dienstleisters zu bedienen, der die Konfiguration für dich vornimmt.
Kurz: Nein, kannst du nicht.

Was mir noch einfällt: Es gab bei bestimmten Providern durchaus Router, wo die WLAN-Funktion standardmäßig deaktiviert war und nur durch eine Zubuchoption im Vertrag freigeschaltet werden konnte. Hättest du irrtümlich einen solchen Vertrag gebucht, könntest du den womöglich widerrufen.
 
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Du möchtest etwas kündigen, weil du nicht in der Lage bist, dein Gerät entsprechend einzustellen und möchtest keine Lösungsansätze?
dann zahle 24 Monate für kein WLAN an deinem Gerät
 
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Seit wann besteht denn der Vertrag? Ist das ganze nun neu mit der Firtzbox als Zusatz? Wenn neu, dann hast eigentlich ab den Zeitpunkt der Freischaltung der Leitung ein 2-wöchiges Widerrufsrecht. Davon dann Gebrauch machen. Wenn es um den Zusatz mit der Fritzbox geht, diesen solltest du ebenfalls separat widerrufen können. Kündigen geht hier nichts. Das läuft dann 24 Monate, wenn du die Widerrufstfrist ablaufen lässt.
 
hat sich erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst den Vertrag in aller Regel widerrufen, da der Techniker heute da war sollte das kein Problem sein.
So wie die Anbieter sich anstellen geht nur Router und DSL Vertrag ... halt beides und neu abschließen.
Alternativ das Problem beheben ... an der Fritz!Box liegt es bestimmt nicht.
 
Der Internetzugang funktioniert aber…? „Nur“ das WLAN spinnt?
 
Paraban schrieb:
Kann ich den Vertrag (Mindestlaufzeit 24 Monate) unter Verweis auf fehlende WLAN-Verbindung vorzeitig lösen?
Nein, du kannst zunächst lediglich eine Nachbesserung fordern. Der Techniker kommt also nochmal und sorgt für funktionierendes WLAN... und wenn es doch an dir liegt kommt nach ein paar Tagen evtl. eine satte Rechnung.
 
Wo kommt die Meldung dass keine Verbindung zum Adapter hergestellt werden kann? Am PC oder? Woanders ergibt keinen Sinn...

Also liegt der Fehler am WLAN Modul deines PCs. Kommst du mit dem Handy ins WLAN?

Ohne weitere Infos nichts zu machen. Und selbst Laien haben hier im Forum schon ganze PCs zusammengeschraubt und eingerichtet. Wer nicht will findet immer Ausreden. Gute Nacht
 
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