Warnung! Kauft nicht bei PCHC.CH!

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Eidgenosse

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Ich möchte euch vor folgendem Anbieter warnen:
https://www.pchc.ch/de/

Ich habe bei diesem Anbieter die PNY 4090 OC für 1666.- bestellt. Zum Zeitpunkt der Bestellung war eine Lieferzeit von 3-4 Tagen angegeben, womit laut seiner AGB der Artikel an Lager war.

Kurz darauf hat der Eigentümer die Karte auf 1840.- heraufgesetzt und die Lieferzeit war mit 1 Tag angeben.
Daraufhin schrieb mir der Eigentümer, dass der Artikel ausverkauft sei.

Der Verkäufer hat also die Bestellung einfach ignoriert und den Artikel, den ich bestellt habe und später für 1840.- an jemanden anderen weiterverkauft, anstelle ihn mir für 1666.- zu liefern, teilt mir aber wiederum mit, dass der Artikel ausverkauft sei. Massgeblich ist jedoch die Lieferzeit zum Zeitpunkt des Verkaufs (3-4 Tage).

Ich kann euch alle nur vor diesem Laden warnen!
 
Hast du eine Bestellbestätigung erhalten?

Stand da ggf. drin, das dem Kaufvertrag/Auftragsbestätigung erst mit dem Versand der Ware eingewilligt wird?

Hast du bereits bezahlt?

Ohne diese Infos sehe ich nicht den geringsten Anlass dem Händler hier irgend etwas vorzuwerfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss mit Anschuldigungen sehr vorsichtig sein wenn man öffentlich postet. Erstens kennen wir hier nur eine (deine) Seite und ob wir damit im Besitz aller Fakten sind kann hier keiner sagen.

Ob CB den Thread hier auch so stehen lässt ist auch so eine Sache; wer weiß wie sowas rechtlich aussieht.

Ich sage erstmal ich nehme es zu Kenntnis :)
 
ich kann dazu nur sagen, dass ich vor gut 5 Jahren auch schon mal bei dem Shop was bestellt hatte und alles normal ablief.
 
Keylan schrieb:
Hast du eine Bestellbestätigung erhalten?

Stand da ggf. drin, das dem Kaufvertrag erst mit dem Versand der Ware eingewilligt wird?

Hast du bereits bezahlt?

Ohne diese Infos sehe ich nicht den geringsten Anlass dem Händler hier irgend etwas vorzuwerfen.
Wenn du eine Bestellbestätigung erhälst mit einer darauf genannten Wartezeit und der Artikel zu dem Zeitpunkt verfügbar ist, dann hat der Verkäufer diese Ware für dich zu reservieren und zu dem in der Bestellbestätigung genannten Preisvereinbarung auch zu liefern.
 
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@Eidgenosse Schön das du die gestellten Frage nicht beantwortest und dann mit einer verqueren Sichtweise der Rechtslage daher kommst.

Solange der Verkäufer dem Kaufvertrag nicht zustimmt muss er gar nichts machen. Du kommst mit irgend welchen Spekulationen daher warum der Verkäufer aus unlauteren Motiven nicht eingewilligt haben soll. Das es haufenweise andere Erklärungen gibt (z. B. Fehler in Preislisten oder Lagerbestandsanzeigen) kommt dir nicht in den Sinn.

Ich gehe also davon aus es gibt keinen Kaufvertrag und auch kein Fehlverhalten des Händlers.

Vor allem schweigst du dich aus, ob du direkt eine Rückmeldung über den Ausverkaufen Artikel erhalten hast, oder dies nur auf der Webseite angegeben ist.
 
Ja macht was ihr wollt.

@Moderator : Löscht bitte diesen Beitrag. Danke.
 
Die Moderation ist eh schon informiert. Sie wird weiter entscheiden.
Aber egal welches Thema....emotionale Posts/Rants bringen nichts.
 
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War vielleicht auch nur ein Preisfehler? Passiert eigentlich jedem Shop mal das, was zum falschen Preis veröffentlicht wird, und dann storniert werden muss.
Kannst ja mal auf Mydealz nach Preisfehler und Stornoparty suchen, da sind auch viele bekannte Shops dabei. Würde jetzt also nicht grundsätzlich dem Betreiber der Webseite ein bösartiges Verhalten unterstellen, dann dürfte man ja nirgends mehr bestellen. Fehler passieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss Eidgenosse rechtgeben: Wenn ich eine Bestätigung erhalte, erwarte ich die Lieferung zu diesen Konditionen.
Verkäufer und dandere die mir dann mit Kleingedrucktem kommen sind für mich dann ein Ausschlusskriterium. Überhaupt jede Diskussion die ich fürhren muss verannlast mich, nicht mehr dort zu bestellen. Danke für die Warnung. (Kann den Frust gut verstehen)

(Händler die kulant sind, mit denen ich nicht diskutieren muss - sind die wo ich bleibe und auch etwas höhrere Preise aktzeptiere)
 
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Keylan schrieb:
Das ist BS.

Der Verbindlichkeit besteht ab dem Moment, an dem du die Bestellbestätigung bekommst. Darauf ist die Wartezeit ebenfalls notiert, war zu dem Zeitpunkt an Lager (Auch laut AGB).

Am nächsten Tag steht 1 Tag Wartezeit und Preisaufschlag sagt mir aber gleichzeitig, der Artikel sei nicht mehr beim Lieferanten erhältlich? Cmon..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lest doch einfach mal die AGBs:
https://www.pchc.ch/de/info/allgemeine-geschaeftsbedingungengeschaeftsbedingungen.html

2. Zustandekommen eines Kaufvertrages
....
Indem der Vertragspartner per Internet über pchc.ch eine Bestellung absendet, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Vertragspartner erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Vertragspartner nur darüber informieren, dass die Bestellung bei pchc.ch eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt automatisch zustande, wenn pchc.ch nicht innerhalb eines Tages nach Abgabe der Bestellung sich per Mail mit Bezug auf die versendete Bestellbestätigung meldet
 
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Schade das der Beitrag bearbeitet wurde, so kann leider keiner mehr nachvollziehen worum es hier ging.

Ich würde mal sagen kann geschlossen werden.
 
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First World Problems.

Aber mal ernsthaft. Ist das der einzige Shop in der Schweiz. Zumal es immer hilfreich ist sich konstruktiv und sachlich an der Händler zu wenden, um dort um Klärung bzw. Erklärung nachzusuchen.
 
Hilft ja eh nichts. Die Fragen die klären sollen ob der Anspruch den der @TE sich wünscht auch gilt werden ja ignoriert.

Die reine Bestellbestätigung wird ja idr. voll automatisch erstellt und enthält ja die Klauseln die klar stellen, das dies noch keinen Verbindlichen Kaufvertrag darstellt. Ebenso die Infos, das Lieferzeiten und Lagerverfügbarkeiten zu diesem Zeitpunkt noch Angaben ohne Gewähr sind.
 
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