Genehmigungen für Ausschnitte aus der Mediathek

downunder4two

Lt. Junior Grade
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Feb. 2007
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Hallo,

ich habe mal eine rechtliche Frage, welche mir auch nach einer Recherche nicht wirklich 100%ig klar ist.

Ich habe ein kurzes Video für meine Schule gedreht als Vorbereitung für eine Podiumsdiskussion. Dafür habe ich mehrere kurze Ausschnitte (max. 2 Sekunden) aus den Mediatheken verschiedener Sender eingefügt. Nun wollte ich das Video auf der Schulhomepage veröffentlichen, bin mir aber nicht sicher, ob ich das aus rechtlicher Sicht darf. Braucht man dafür die Genehmigung sämtlicher Rechteinhaber? Das würde ja bedeuten, dass man für mehrere kurze Ausschnitte unzählige Redaktionen anschreiben müsste. Oder weiß jemand, ob es eine Regelung gibt die besagt, dass bei kurzen Ausschnitten keine Genehmigung gebraucht wird? Reicht vielleicht auch nur eine kleine Quellenangabe am unteren Rand des Videos?

Fragen über Fragen, aber vielleicht kennt sich ja hier jemand aus mit der Thematik.

Vielen Dank für eure Hilfe, Rene
 
Ganz klares Nein : Urheberrechtschutz ist nicht an die Länge eines Beitrages gebunden. Sobald Du etwas kopierst, um es zu veröffentlichen, musst Du dafür eine Genehmigung haben ! Und wenn Du elfundzwanzig verschiedene Beiträge kopierst, musst Du halt elfundzwanzig Genehmigungen haben, es sei denn, Du kopierst Beiträge, deren entsprechende Verwendung vom Rechteinhaber ausdrücklich erlaubt ist !
 
Ok, vielen Dank! Das habe ich mir schon gedacht. Trotzdem frage ich mich natürlich, ob jedes youtube-Video eine solche Genehmigung hat. Das wären ja unzählige Genehmigungen.
 
Nun weißt du womit Anwälte ihre Abzocke betreiben.
Auf Grundlage von miesen Gesetzen, zumal man ARD , ZDF & Co. Zwangsaboniert hat.
 
downunder4two schrieb:
Ok, vielen Dank! Das habe ich mir schon gedacht. Trotzdem frage ich mich natürlich, ob jedes youtube-Video eine solche Genehmigung hat. Das wären ja unzählige Genehmigungen.

Ich weiß es nicht genau, das müsste man noch mal gründlicher recherchieren, aber ich glaube, bei YouTube Videos gilt kein Urheberschutz, weil man auf den mit dem Hochladen seines Vides automatisch verzichtet ! Problematiisch wären dabei nur Videos von Dritten, die seinerseits ohne Genehmigung des Urhebers auf YouTube hochgeladen wurden, also beispielsweise Du kopierst etwas aus einer Videothek, lädst das nach YouTube und andere könnten es nun von dort runterladen !
 
Viele YT-Uploads stammen aus den USA, wo es ein "Fair Use" - Gesetz gibt, dass das Urheberrecht stark einschränkt. Bei uns gibt es keine analoge Regelung.
 
Vielen Dank für alle Antworten. Schade, dass es so kompliziert ist, aber es wird wohl Gründe haben. Euch allen ein schönes Wochenende.
 
de la Cruz schrieb:
Ganz klares Nein : Urheberrechtschutz ist nicht an die Länge eines Beitrages gebunden.

Bis hier korrekt.


de la Cruz schrieb:
Sobald Du etwas kopierst, um es zu veröffentlichen, musst Du dafür eine Genehmigung haben !

Aber das stimmt nur bedingt, da es auch Schranken gibt.
Die Frage die sich hier stellt: Werden die Beiträge als Zitate verwendet?
Hier mal ein Auszug der Ausnahmen, wann es erlaubt ist ein Werk(hier die Videos) zu verwenden:

"Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden."


Demnach müsste der TE klären, ob er die Videos auch kommentiert und in sein eigenes Werk einbaut oder ob er sie nur hintereinander schaltet.

Z.B. TV Total Kommentare zu dein eingeblendeten Videos würden hier nicht dazu zählen.
 
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