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Widerruf rückgängig

akabuz

Lt. Junior Grade
Registriert
Okt. 2008
Beiträge
435
Hi zusammen,

kurze Frage. Habe etwas bei Alternate bestellt, kein Vertrag, sondern ein einzelnes Bauteil.
Habe vorhin, 13. Tag von meinem widerrufsrecht gebrauch gemacht. Allerdings stoße ich erst JETZT auf eine geänderte Situation sodass ich vom Widerruf widerruf machen möchte.

Die Ware ist natürlich noch nicht zurückgeschickt worden, ist ja Sonntag heute :D

Ich habe im Internet immer nur etwas von Veträgen, Handy, DSL etc. gelesen das es dort nicht geht.
Wie sieht es hier in dem Fall aus?
Wie stehen meine Chancen?

Meine Idee war morgen um 09:00 direkt anzurufen und das ganze abzublasen.
Klappt das?

Gruß!
 
Einfach anrufen ob das klappt kann dir hier keiner sagen, dein Anruf wird alles klären. Ich glaube es wird klappen.
 
Einfach nicht zurückschicken. Das löst die Situation.
 
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Ich rufe morgen früh eben an. Geht schneller und ist direkter.
 
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cyberpirate schrieb:
Da musst Du im Grunde gar nix machen. Denn wenn Du es nicht innerhalb der Frist zurückgesandt hast ist der Widerruf damit auch nichtig. Wozu also den Aufwand?

Äh. Nein! Den Widerruf muss man innerhalb von 14 Tagen schriftlich erklären. Die Ware muss aber nicht in dem Zeitraum beim Händler zurück sein... Wenn ich am letzten Tag der Frist den Widerruf erkläre, habe ich noch einmal 14 Tage Zeit die Ware an den Händler zurückzusenden.
 
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Bei dem Widerrufsrecht verlängert es sich automatisch auf den nächsten Werktag, wenn der 14. Tag auf einen Sonntag fällt.
 
Ich weiß nicht wie es bei größeren Shops ist. Aber als ich mal in nem kleinen gearbeitet habe (10 Mann), war es uns eigentlich lieber wenn wir da keine Rückmeldung bekommen sondern der Kunde die Ware einfach nicht zurückschickt.
(Bei uns wurde praktisch alles sofort bei Eingang "archiviert" - bzw. sobald wir darauf geantwortet haben, wenn wir Warenrücksendungen bekommen haben, haben wir dann immer im Archiv nachgeschaut, ob die Person rechtzeitig widerrufen hat - wenn keine Ware zurück kommt, merken wir das nicht mal)

Im Endeffekt ist der Widerruf sowieso nichtig und der Händler möchte ja in der Regel einen Handel vollziehen. Da macht es keinen Sinn, dass der Händler dann anfängt die Ware einzuklagen wenn du sie nicht zurückschickst. (Also nur selbst wenn es rechtlich anders geregelt wäre, als es ist)
 
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