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Need for Speed Undercover, na toll DRM ist ja Klasse

N

Nutzer_50300

Gast
Ist ja echt schön das es anscheinend keine Probleme bei mir damit gab.

Habe meiner Firewall immer gesagt das es das Game ruhig rausgehen lassen darf
also Traffic für die Anwendung erlaubt ist.

So nun werde ich bald aus Hotel Mom und Dad ausziehen und der
DRM verhindert dann schön das ich weiterspielen kann weil
ich kein Internet mehr habe oder wie ?

Ich könnte glatt :kotz:

Das ist doch sch***e sowas, gibt es eine möglichkeit das auf legale
Art und Weise abzuschalten ?

So wie es aussieht braucht es immer Internet bei jedem Start des Spiels.

Gruß Dennis_50300
 
Das wirst Du nicht auf legale weise umgehen können, so leid es mir tut dir das sagen zu müssen.
 
Es war bis jetzt auch legal einen Crack zu hollen, wenn man das Original besitzt. Um ehrlich zu sein würde ich das, was EA/Ubisoft abzieht als illegal bezeichnen.
 
Die Fi schrieb:
Es war bis jetzt auch legal einen Crack zu hollen, wenn man das Original besitzt.

Wo kommt der Irrglaube her? Nein, es ist nicht legal und es war es nie. Es wurde bestenfalls geduldet (oder in seltenen Ausnahmefällen auch direkt vom Hersteller bei Problemen veranlasst, aber das ist kein Freifahrtschein für alles und jeden).
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit wann brauchst du für NFSU Inet verbindung?Hab es auch und brauchte kein inet um es zu spielen da hasst du was falsches ansonnsten NO CD/DVD aber soweit weis ist das nit legal .Deine Firewall hat wohl die game exe nit wirklich alles erlaubt also manuell einstellen was für ne firewall nutz du denn Win oder Programm ?
 
@AndrewPoisen: Ok, dann schiess mal los, auf welchen gesetzlichen Grundlagen sie was machen wollen?
 
@Die Fi: Viel Spaß beim Lesen :)

@ Dennis_50300: Du verwechselst da leider etwas: Die Kommunikation eines Programmes durch eine Firewall mit der Kopierschutzmassnahme eines Programmes. Und NFS:Undercover braucht keine Internet-Verbindung, damit Du es spielen kannst.

Thread ist wieder auf. Offenbar benötigt NFS:U tatsächlich eine aktive Internetverbindung.
Klick
Sonstige: Internetzugang benötigt, Produktregistrierung notwendig
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, es gibt anscheinend 2 Versionen eine mit und eine ohne solch
einer Online-Aktivierung.

Ich habe schon vorhin mit Anmeldung eine Frage an EA gestellt ob die eine
Lösung für mich haben wenn ich bald umziehe und bald vorerst kein Internet
mehr habe.

Das ich mit der Firewall von vorn herein den Internet-Zugriff blockiert habe
resultiert ja daraus das ich versuchen wollte das Spiel ohne Internet zum laufen zu
bekommen nach einer Neuinstallation.

Was ja leider bisher nicht möglich ist mit meiner Version.

Mal sehen was EA da antwortet wenn sie antworten, wenn nicht sehe ich zu
das ich das verkaufen kann.

Ist übrigens das erste mal das ich eine Spiel habe mit so einem Schutz,
sowas würde ich normalerweise niemals kaufen.
Weil es einfach eine unverschämtheit ist einen User so einzuschränken.

Gruß Dennis_50300
 
@toxid:
ich will dir nicht in die parade fahren, und vielleicht bin ich blind, aber wenn ich mir den verlinkten text so durchlese, finde ich dort keinen eintrag der veränderungen am code beinhaltet. und in den kurzen FAQ punkten steht dazu auch nichts - im gegenteil, es steht sogar da, das eine privatkopie erlaubt ist auch wenn man dabei den schutz aushebelt, solange man das original besitzt. das würde in seinem fall dann doch im umkehrschluss bedeuten, das es unter diesen paragraphen fällt wenn er sich die exe der version ohne onlinezwang nimmt, da er ja das original besitzt.
oder interpretier ich das gerade falsch?
 
Tja das ist wohl leider ein Grenzfall mit exe für ohne onlinezwang ;)

Wobei schlecht wäre es nicht, ich würde es ja nicht illegal anwenden.

Es ist natürlich eigentlich eh eine Frechheit so eine Aktivierung, das sollte
man lediglich für Multiplayer Modi's anwenden die über das Internet funktionieren.

Also Zuhaus im Netzwerk wo kein Internet dran hängt sollte es aber ebenfalls
ohne gehen.

Ich kann mich noch an den 1.en Teil erinnern, das war einfach nur geil gewesen.
Vorallem unter MS-DOS lief es lustigerweise sehr viel besser als auf Windows 95 oder 98.

Netzwerk war da auch kein Ding, entweder hatte man das Dos auf Windows 3.11
ausgeführt was super funktionierte auf meinem P166MHZ mit Mozart Sound-Karte
oder man hatte es einfach unter Windows 95/98(Auch 98 SE) gezockt
wo Netzwerk ja eh kein Problem mehr darstellte.

Heutzutage wird nur für Qualität des Kopierschutzes investiert anstatt
in das eigentliche Programm das man sich da kauft.

Das ist leider immer wieder sehr ärgerlich vorallem für User wie mich
die das dann original haben.
Man könnte doch einfach per Seriennummer Kopierschützen, das müsste
vollkommen reichen wenn man das so macht das es sich nicht mit sowas
wie einem Key-Generator überlisten ließe.

Raubkopierer wird es doch eh immer wieder hier und da geben
und die cracken eh alles was denen in die Finger kommt egal wie.

Beim Commodore Amiga ist mir das bisher schöner in die Hände gefallen,
lediglich die neusten Dinger wie Pinball Prelude oder Superfrog von
der Team17 Collection One ging bisher nicht die Sicherheitshalber zu kopieren.

Da gibt es aber bald eine Lösung für, nennt sich Kryoflux um am PC Imagedateien
zu erstellen von Amiga Disketten, die man auch wieder schreiben kann damit.
Schreiben geht zwar noch nicht aber zumindest kann man schonmal gut
Images erstellen.
Es gibt da einen guten Thread im A1k.org Forum(Hoffe es gibt kein Ärger
weil es Forumübergreifend ist)

Gruß Dennis_50300
Ergänzung ()

Hehe, frechheit.

Die meinen doch tatsächlch als Antwort es gäbe nur diese eine Version
mit der Online-Aktivierung.

Keine Lösung. :o

Krass, demnächst werde ich mich vorher genauer informieren.

Auf jeden Fall gilt schonmal EA meiden, das Spiel wird verkauft.

So eine frechheit, wie haben denn das meine Forumkollegen gemacht ohne Internet ?

Naja habe ich halt mal in die Sche**e gegriffen.


Gruß Dennis_50300
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Komplettzitat entfernt.)
im gegenteil, es steht sogar da, das eine privatkopie erlaubt ist auch wenn man dabei den schutz aushebelt,
Das herunterladen eines Cracks und der Austausch diverser Dateien fällt aber nicht unter Sicherungskopie. ;) Es ist wortwörtlich zu nehmen: Ich !kopiere! die CD/DvD.

Also Beispiel: Ich habe hier z.B. BFBC2. Kopierschutz ist drauf. Nun möchte ich aber von dem Orginal eine Kopie anfertigen (ja ich weiß, ich kann es Online aktivieren, das war nicht die Frage....). Weil ich das Orginal halt gern in meinem luftdicht versiegelten Stahltresor aufbewahre, um es vor Kleinkindern und Haustieren zu bewahren. :D
Das ist erlaubt.

Es ist aber weiterhin nicht erlaubt ein Spiel zu cracken.
Kopie =! Crack.

Topic:

Es müsste sich doch aber um eine einmalige Aktivierung handeln? Und Du hast überhaupt keine Möglichkeit diese durchzuführen? Also PC zum Kumpel, Nachbarn oder Handy mal als Modem nutzen...
 
Zuletzt bearbeitet:
eine sicherungskopie ist aber doch oftmals gar nicht lauffähig, ohne zusätzliche hilfsmittel wie eben dem austausch von 1-2 dateien oder umschreiben des codes, dank des kopierschutzes, und dies führt doch den gesamten paragraphen ad absurdum. o_O
und von cracken war nicht die rede, sondern von dem austausch mit einer anderen exe, die einer anderen verkaufsversion beilag.
 
eine sicherungskopie ist aber doch oftmals gar nicht lauffähig,
Das ist richtig. Das ist aber nicht die Schuld des Gesetzgebers. Dieses Gesetz zielt auf die sogenannten Bagtell-Delikte ab. Also das Du eben nicht für das anfertigen einer Privatkopie verknackt wirst. Die Lauffähigkeit einer Kopie war nicht Gegenstand dieses Entwurfs.
dies führt doch den gesamten paragraphen ad absurdum. o_O
Japp, wird regelmässig kritisiert. Lustigerweise von beiden Seiten des Ufers.
 
ich finde das gar nicht mal so unverständlich, das es von beiden seiten kritisiert wird - da man so keine klare definition hat und es so immer ermessenssache der gerade zuständigen staatsanwaltschaft, bzw. des zuständigen richters, ist.
denn die EULAs sind hier ja sowieso nicht wirksam.
 
Jaein. Die Rechtslage in Sachen Kopie ist eigentlich recht eindeutig.

Nur die Content-Industrie will am liebsten das Recht auf eine Privatkopie komplett verbieten, während sich die Konsumentenseite über die Sinnlosigkeit des § aufregt, weil beinahe alles mit einem Kopierschutz versehen ist, der es schwierig gestaltet, eine lauffähige Kopie zu erhalten. Wohlgemerkt: Eine Kopie.

Schwieriger ist hier schon die Definition, ab wann ein Kopierschutz als umgangen gilt.
Aber da wird es offtopic und es hilft dem TE ja auch nicht weiter. ;)

weil ich kein Internet mehr habe oder wie ?
Kannst du dich denn nicht an ein Provider deines Vertrauens wenden oder gibt es da Hinderungsgründe?
 
@ToXiD:

Bin vor geraumer Zeit auf eine Interessante Aussage gestoßen, nach der die Nutzung eines No-CD/DVD-Patch/Cracks durchaus erlaubt sein kann. Dabei hat man sich auf § 69E UrhG gestützt.

Was ist denn davon zu halten?
 
(2) Bei Handlungen nach Absatz 1 gewonnene Informationen dürfen nicht

.
.
.

3. für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind so auszulegen, daß ihre Anwendung weder die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigt noch die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers unzumutbar verletzt.
Damit wären wir wieder am Anfang, inwieweit denn nun NoCD-Cracks erlaubt sind. Dieser § zielt m.E. eher auf Modifikationen wie z.B. der MrConfig-Mod für Crysis ab. Ich bezweifel stark, hiermit NoCD-Cracks zu legalisieren können.

Ich vermute mal, man müsste es im Zweifelsfall auf ein Verfahren ankommen lassen.
Insofern ist das Urheberrecht nicht eindeutig. Mutige vor. :D

Das stellt natürlich nur meine Laienmeinung dar.
 
Meine Laienmeinung wäre, das damit ein NoCD-Patch legal wäre, wenn man ihn für sich selbst erstellt und nicht weitergibt. Die Weitergabe wird ja explizit untersagt. Wie weit damit ein heruntergeladener NoCD-Patch legal sein kann wäre zu klären... (derjenige der ihn zur Verfügung stellt handelt auf jeden Fall illegal).

Aber wie gesagt ist das auch nur Interpretation eines Nicht-Juristen.
 
Habe im Netz auch gelesen, dass es schon Abmahnungen aufgrund des Downloads von Cracks gab, wobei diese Abmahnungen wohl auch nicht ganz korrekt waren.

www.pcwelt.de - Crack Download führt zu Abmahnung

Dort wird auch auf Cracks eingegangen und es wird geschrieben, dass die Nutzung wohl rechtlich nicht eindeutig geklärt ist und man sich in einer Grauzone befindet. Allerdings ist der Link von 2008 und ich kann nicht sagen, ob sich bis heute etwas geändert hat.

Zumindest war ich bisher auch immer der Meinung, dass Cracks nicht legal seien und daher erstaunt, solche Aussagen zu lesen, wie sie z.B. in dem von mir verlinkten Artikel zu finden sind.
 
wobei es hier ja eigentlich überhaupt nicht um cracks ging, sondern um das austauschen mit einer anderen exe, die ebenfalls aus einer legalerwerbbaren quelle entspringt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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