mp3 converter legal laden?

Du bewegst dich hier in einer rechtlichen Grauzone. Die Leute die es ohne Genehmigung der Interpreten hochladen machen sich strafbar, du hingegen nicht, da du vorhandenes Material nur herunterlädst und nicht teilst.
 
Herunterladen ist auch schon strafbar und auch Streams. Auch wenn, vor allen zweites nur sehr selten verfolgt wird (bis jetzt).

Beim herunterladen machst du eine Kopie und dafür bräuchtest du Nutzungsrechte vom Urheber (müsste §16 Urhebergesetz sein). Grundsätzlich ist auch Streams eine Kopie und darum auch strafbar.

Nur weil bis jetzt das alles noch nicht verfolgt wird, heißt es nicht das es nicht strafbar ist und so ein schwachsinn das herunterladen nicht strafbar ist, sollte man gleich mal ein seien Gehirn streichen.


Und zum Thema Privatkopie (müsste irgendwas um §55 Urhebergesetzt sein) würde ich mich nicht so einfach Berufen. Weil allein das ist schon ein Thema für sich. Da gibt es auch keine festen Zahlen wieviele erlaubt sind aber dir Gerichte sagen ca 7 offline und 3 online/digital
 
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Cris-Cros schrieb:
Du bewegst dich hier in einer rechtlichen Grauzone. Die Leute die es ohne Genehmigung der Interpreten hochladen machen sich strafbar, du hingegen nicht, da du vorhandenes Material nur herunterlädst und nicht teilst.

Naja, aber genau genommen lädt er doch Urheberrechtlichgeschützes Material ohne Genehmigung herunter.?!

Aber so viel ich weiß macht man sich damit noch nicht strafbar weil das nicht genau im Gesetz geregelt ist. Wie Cris-Cros
schon gesagt hat bewegst du dich da zwischen gut und böse :)
 
@cyberpirate

Naja aber nach §53 Abs 1
"Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird"

da fallen schonmal 99% alle youtube songs runter
 
trekschaf schrieb:
Herunterladen ist auch schon strafbar und auch Streams. Auch wenn, vor allen zweites nur sehr selten verfolgt wird (bis jetzt).

Dann wäre ein reines Anschauen eines Youtube Musikvideos bereits strafbar.
So ein Video wird ja auch (temporär) auf dem PC gespeichert.
 
naja danke für die antworten aber wenn das nicht legal wäre dann dürften dia ja auch nicht bei youtube sein oder?

denn das streamen wäre dann auch schon strafbar?

deshalb denke ich mir das youtube videos konvertieren nichts macht den das streamen auch legal ist oder sehe ich das falsch?
 
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@JamesFunk
Ja wenn man rein nach dem Gesetzt gehen würde, wäre es strafbar. Bis vor kurzen war noch die Meinung (+Rechtsprechung) das Streams nicht als Kopie gesehen werden, ist aber heute nicht mehr so. Grundsätzlich wird das aber bis jetzt noch nicht verfolgt. Aber wie schon oben gesagt nur weil es nicht verfolgt wird ist es nicht gleich legal.

@ich mag CB
Nur weil es auch youtube ist, ist es auch nicht gleich legal und warum sind dann ca 65% der Top 1000 in Deutschland gesperrt.
Die Vids werden erst gesperrt wenn es sich offensichtlich um Illegales handelt (Störerhaftung You Tube) oder ein Rechteinhaber sich beschwert.

@Major Stoppel
Die Pauschalabgabe bezieht sich auf die Privatkopie. Die die schließt nicht legale Quellen aus.
"Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird"
Wie schon oben gesagt trifft das wohl auf die meisten Songs bei Youtube zu, wenn sie nicht gerade vom Urheber/Rechteinhaber eingestellt wurden.



Wenn man es ganz hart sehen will umgeht man mit den ganzen YouTube Downloadern einen Kopierschutz, da man die Vids/Songs nicht einfach so speichern kann. Kopierschutz umgehen ist sogar für Privatkopien verboten. Strafrechtlich wird man dafür zwar nicht belangt ( ist im Gesetz ausgeschlossen) aber Zivilrechtlich, also vom Rechteinhaber/Urheber könnte man belangt werden.
 
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@trekschaf dann dürfte ich ja nicht mal die videos streamen deshalb glaube ich das nicht.
 
@ich mag CB

was für videos und wohin werden diese gestreamt?





Ich habe mich gerade ein Jahr mit Online, Urheber, Markenrecht,.... und mehr oder minder alles was grundsätzlich online zu beachten ist beschäftigt. man sollte dabei nie wirklich mit gesunden Menschenverstand rangehen sondern die gesetze genau lesen.
 
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naja zb musikvideos die nicht vom urheber reingestellt wurden und trotzdem haben die öfter ein paar millionen klicks und ich glaube kaum das das illegal ist was man bei youtube streamen kann
 
Wenn der Uploader nicht die erforderlichen Rechte hat, den Song hochzuladen, ist das downloaden genauso illegal. Inwiefern das Streaming jetzt als Download also als Kopie zu werten ist, weiß ich nicht. Da müsste mal jemand recherchieren, ob es dazu eine eindeutige BGH Entscheidung gibt. Insofern hat trekschaf Recht.

Das einzige Schlupfloch, dass es dort geben kann, ist das Wort "offensichtlich" im Abschnitt "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage".

​Man könnte sich hier damit verteidigen, dass man keine Kenntnis davon hat, ob das Angebot rechtswidrig war oder nicht. Ich habe bisher aber noch keinen Fall gesehen, bei dem das vor Gericht anerkannt wurde.
 
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@ich mag CB
YouTube sperrt nur Vids, wenn sich ein Urheber/Rechteinhaber beschwert. Von sich aus sperren sie fast nichts, auch wenn sie grundsätzlich es machen müssten wenn es sich um eine "offensichtlich" illegale Kopie handelt.
Aber erstens wollen sie sich selber natürlich ihr Geschäftsmodell nicht kaputt machen und darum machen sie so wenig wie möglich dafür.
Zweitens durchsuchen nicht alle Rechteinhaber andauernd die Vids und lassen sie sperren.

Außerdem wie schon oben gesagt:
Nur weil etwas irgendwo ist und nicht verfolgt/gesperrt oder sonst was wird ist es vom Gesetzt nicht gleich legal.

Wenn du bei Rot über die Ampel fährst und niemand zeigt dich an, ist es trozdem ein Vergehen.


@Smagjus
ist immer so ne Sache. Meistens wird man damit nicht durch kommen, man wird eigentlich immer mindestens fahrlässigkeit vorgeworfen bekommen.
Außerdem gibt es ja den Spruch
Unkenntnis schützt vor Strafe nicht und der gilt wirklich vor Gericht.
 
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trekschaf schrieb:
@JamesFunk
Ja wenn man rein nach dem Gesetzt gehen würde, wäre es strafbar. Bis vor kurzen war noch die Meinung (+Rechtsprechung) das Streams nicht als Kopie gesehen werden, ist aber heute nicht mehr so. Grundsätzlich wird das aber bis jetzt noch nicht verfolgt. Aber wie schon oben gesagt nur weil es nicht verfolgt wird ist es nicht gleich legal.

Glaubst du echt, dass youtube diese Videos noch drinhätte, wenn das strafbar wäre?
Youtube müsste sich doch auf Millionen/MIlliardenklagen einstellen.
Es gibt da Videos, die haben Millionen Klicks.

Da muss doch nur ein findiger Anwalt kommen und sagen:

Die Single kostet bei Saturn 7€. Bei 1 Mio Klicks ist ein Schaden von 7 Mio entstanden.
Der Anwalt klagt dann gegen Youtube und sein Honorar bemisst sich nach der Schadesnhöhe...

Da könnten sich einige Anwälte gesund dran stoßen.

trekschaf schrieb:
Wenn man es ganz hart sehen will umgeht man mit den ganzen YouTube Downloadern einen Kopierschutz, da man die Vids/Songs nicht einfach so speichern kann. Kopierschutz umgehen ist sogar für Privatkopien verboten. Strafrechtlich wird man dafür zwar nicht belangt ( ist im Gesetz ausgeschlossen) aber Zivilrechtlich, also vom Rechteinhaber/Urheber könnte man belangt werden.

Es gibt bei Youtube keinen Kopierschutz.

Abgesehen davon sind bei Youtube auch eine Menge Videos drin, die von den Artisten selber angeboten werden...
 
trekschaf schrieb:
YouTube sperrt nur Vids, wenn sich ein Urheber/Rechteinhaber beschwert. Von sich aus sperren sie fast nichts, auch wenn sie grundsätzlich es machen müssten wenn es sich um eine "offensichtlich" illegale Kopie handelt.
Zu dem fett markierten Teil, möchte ich noch meine Position einbringen. YouTube verwendet automatisierte Algorithmen, die speziell in Deutschland präventiv eine ganze Menge sperren. Dass es sich dabei nur um Automatismen handeln kann, sieht man gut an den Stellen, wo der Algorithmus Fehler produziert. So werden direkt nach Release Videos ohne Musik gesperrt, die nur einige Geräusche erhalten. Auch habe ich schon gesehen, wie Videos zuerst gesperrt wurden und dann später freigegeben wurden.
 
An deiner Stelle würde ich das Laden von solchen Videos, oder nur den MP3 Dateien sein lassen, allein aufgrund der riesengroßen Abmahnwelle der letzten Monate und Jahre. Kauf dir die Songs bei Amazon MP3, die sind dort meist für weniger als einen € zu haben.
Besser, als 500€ an einen Anwalt bezahlen zu müssen, der dich dabei erwischt hat... Und dazu kommen dann noch meist andere Kosten, wie das Beauftragen des eigenen Anwaltes. Im Ernst, lass es sein, bevor du das bereust.
 
@JamesFunk

YouTube kann nur als "Störer" in Haftung genommen werden und da ist das Verklagen nicht ganz so einfach.
Grundsätzlich muss YouTube "offensichtlich" (was sehr schwammig ist) illegal oder gegen ein andere Gesetzt verstößt (zB Rechtes, ....), wenn sie davon Ahnung haben löschen/sperren. Oder wenn sich ein Rechteinhaber das verlangt.

Auf gut deutsch: YouTube macht nicht solange es nciht ganz offensichtlich ist oder jemand sich beschwert!

Thema Kopierschutz:
Da gibt es auch eine Gesetzliche Regelung und darin muss ein Kopierschutz nicht super gut sein sondern er muss einfach nur da sein.
YouTube Videos kannst du nicht ohne zusätzliches Programm speichern. (Bowser Rechtklicks). Du braucht irgend ein zusätzliches Programm (auch Plugins,.. zählen dazu) was dies möglich macht.

Auserdem bleibt es illegal, wenn es illegal ist, selbst wenn kein Kopierschutz hat



@Smagjus
War ja auch nicht ganz so gemeint das sie gar nichts machen, sie müssen ja vom Gesetz+Urteile ja auch was machen (Wie auch jeder andere Filehoster) . Aber wahrscheinlich so viel wie Nötig das sie nicht belangt werden können und so wenig wie möglich, um soviel User zu bekommen wie es geht.
 
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