Bei welchen Situationen kann der Video-Assistent eingreifen?
Diese Möglichkeit gibt es in vier Fällen:
- Torerzielung (Foul, Handspiel, Abseits und andere Regelwidrigkeiten)
- Strafstoß/Elfmeter (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
- Rote Karte (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
- Verwechslung eines Spielers (bei Roter, Gelb-Roter oder Gelber Karte)
Voraussetzung für ein Eingreifen des Video-Assistenten ist jeweils, dass nach seiner Einschätzung eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung des Schiedsrichters auf dem Platz vorliegt. Ist eine solche, klar falsche Wahrnehmung des Schiedsrichters auf dem Platz nicht gegeben, darf der Video-Assistent nicht eingreifen. Die Innovation stellt also kein Allheilmittel dar. Auch weiterhin wird es Szenen geben, die nicht richtig aufzulösen sind. Dennoch soll der Video-Assistent den Fußball ein Stück weit gerechter machen.